tag:blogger.com,1999:blog-65956440844573395102024-03-13T01:21:33.398+00:00Unfassbar, aber leider die Wirklichkeit* Politik » o Inland o Ausland * News * Wirtschaft » o Volkswirtschaft o Finanzwirtschaft o Betriebswirtschaft * Medien » o Medienkritik o Filmkritik o TV o Musik * Wissenschaft » o Naturwissenschaft o Technik o Geisteswissenschaft o Transzendentes o Moderne Mythen * Leben » o Medizin o Gesundheit o Ernährung o Psychologie o Glück * Feuilleton » o Alltagsterror o Satire o Kolumne o Karikaturen o Kultur * Photos * Moderne Folter * Lügen *marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comBlogger133125tag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-27103947020140741932013-02-10T06:15:00.000+00:002013-07-24T22:30:55.079+01:00Die Menschheit wird nur noch über Katastrophen zu stoppen sein. Schade !<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
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<h1>
<span style="color: lime;">Es tagen erneut die "Volksvertreter" des Umweltgipfels von Rio. Die
Schlagzeilen werden die gleichen wie vor 20 Jahren sein. </span></h1>
<h1>
<span style="color: lime;">Ich denke, dass dieses Video alles erklären wird, dabei ist es schon etwas älter. Es hat sich aber bis dato leider nichts geändert, absolut nichts ! Tschüss, ich geh` jetzt weiter aussterben. </span></h1>
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<span style="color: lime;"> </span></h1>
<h1>
<span style="color: lime;">Beste Grüße </span></h1>
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<span style="color: lime;"> </span></h1>
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<span style="color: lime;">marreg </span></h1>
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<iframe allowfullscreen="allowfullscreen" frameborder="0" height="315" src="http://www.youtube.com/embed/xPx5r35Aymc" width="560"></iframe><br /></div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-91020081435217694082012-12-23T12:37:00.000+00:002013-02-18T17:59:19.456+00:00https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ https://stop-esm.org/ <div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
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<a href="https://stop-esm.org/"><span style="color: red;"><b>https://stop-esm.org</b></span></a><br />
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<span style="color: red;"><b><a href="https://stop-esm.org/">https://stop-esm.org</a></b></span><br />
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-18693826983836282712012-12-16T01:16:00.000+00:002012-12-02T01:18:03.103+00:00*Strafanzeige in Den Haag*<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
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<b>Zur Information betreff ESM und Folgen des ESM und seiner Begleitgesetzgebung:<br /><br /><br /><br />Sarah Luzia Hassel Reusing, Bürger- und Menschenrechtlerin, Klägerin gegen den <br />EU-Reformvertrag, gegen den ESM <<a href="http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/">http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/</a>>, <br />Fiskalpakt, all seine Begleitgesetzgebung und insbesondere AEUV 136.3 (siehe <br />neue Eilanträge <br /><<a href="http://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2012/09/neuer-eilantrag-slh-r-240912-an-bverfg-4.pdf">http://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2012/09/neuer-eilantrag-slh-r-240912-an-bverfg-4.pdf</a>> <br />von Hassel-Reusing - Kleine Vertragsänderung) und unsere Netzwerkerin, hat <br />zusammen mit ihrem Mann Volker Reusing dieser Tage in Den Haag, beider <br />Chefanklägerin Frau Fatou Bensouda am Internationalem Straf Gerichtshof (IStGH), <br />am 21.11.2012 Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Römisches <br />Statut <br /><<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/340540/publicationFile/3556/RoemischesStatut.pdf">http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/340540/publicationFile/3556/RoemischesStatut.pdf</a>> <br />Artikel 7 eingereicht.... /weiterlesen/ <<a href="http://netzwerkvolksentscheid.de/?p=3135">http://netzwerkvolksentscheid.de/?p=3135</a>><br /><br />Klaus Lohfing-Blanke<br /><br />Netzwerk Volksentscheid<br /><br /><a href="http://netzwerkvolksentscheid.de/">http://netzwerkvolksentscheid.de</a> <<a href="http://netzwerkvolksentscheid.de/">http://netzwerkvolksentscheid.de/</a>><br /><br />mailto:klblanke(at)netzwerkvolksentscheid(dot)de</b><br />
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-67741998841995069502012-12-15T21:17:00.001+00:002012-06-26T21:53:41.743+01:00BETRUGSMASCHINE Geldsystem: EU-US Schulden-Krise /// EURO KRISE<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on"><b><span style="font-family: 'Trebuchet MS', sans-serif;">Prof. Wilhelm Hankel analysiert in einer Zusammenfassung die vier Eckpfeiler ("Innovationen") die von Banken entwickelt wurden und zuerst die Finanzkrise und anschließend die Staatsschulden-Krise verursacht haben. Der Zusammenhang zwischen diesen vier betrügerischen "Innovationen" der Banken ist derart kausal, das nicht von einer zufälligen Entwicklung sondern vielmehr von Vorsatz (BETRUG) ausgegangen werden muss. Diese vier "Innovationen" sind wichtig um die Entwicklung der Finanzkrise und die Krise der Staatsschulden zu verstehen. <br />
Professor Harald Lesch und Prof. Eberhard Hamer erläutern wie diese "Innovationen" der Banken die Finanzkrise, die US-Schuldenkrise und die Euro-Krise (Krise des Euro = EU-Schuldenkrise) ausgelöst haben und warum es überhaupt eine Krise des Dollar bzw. eine US-Schuldenkrise gibt. Das Ergebnis ihrer Gesamtbewertung: Unser Geldsystem und die ungebremste Geldvermehrung (Geldschöpfung) aus dem Nichts (Schneeballsystem Dollar) sind die Auslöser aller Finanzkrisen seit 1971, sowie der immensen Verschuldung vieler Staaten (Staatsverschuldung), kleiner Unternehmen und vieler Privatpersonen. Kurz: Das Geldsystem und die Möglichkeiten der Geldschöpfung haben die Umverteilung von unten nach oben in den letzten Jahren massiv beschleunigt. Die Staatsschulden-Krise wird entweder zu dem Zusammenbruch des Geldsystems, zu einer Währungsreform oder einer starken Inflation führen, davon sind die Professoren Eberhard-Hamer, Wilhelm-Hankel und Harald-Lesch offenbar überzeugt.<br />
Infolge dessen werden die US-Schuldenobergrenze und die Staatsschulden der Euro-Länder (EU Schuldenkrise) immer weiter erhöht. Bis zum Kollaps des Geldsystems werden wir einen EU-Sondergipfel nach dem anderen erleben.</span></b><br />
<div><span style="font-family: 'Trebuchet MS', sans-serif;"><b><br />
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<iframe allowfullscreen="" frameborder="0" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/TnwiUbx2rj8" width="560"></iframe></div></div>marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-87495537181318391332012-12-12T23:55:00.000+00:002012-06-20T17:55:36.269+01:00Wege aus der Euro-Krise - Prof. Dr. H. Flassbeck<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on"><div><br />
</div>Professor Dr. Heiner Flassbeck<br />
Direktor der Abteilung für Globalisierung und Entwicklungsstrategien, UNCTAD<br />
Vortrag vom 7. März 2012, Düsseldorf<br />
<div><br />
<br />
<iframe allowfullscreen="" frameborder="0" height="315" src="http://www.youtube.com/embed/mfKuosvO6Ac" width="560"></iframe></div></div>marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-80563394171336556462012-12-03T17:16:00.002+00:002012-12-03T17:16:36.690+00:00Die Geisterfahrt des Dr. Schäuble<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<span style="font-size: large;"><b>Bund der Steuerzahler <br />in Bayern e.V. </b></span><br /><br />Der ESM-Gouverneur im Rettungsnebel von EFSF/ESM<br /><br />(03.12.2012)<br /><br />Ein aufmerksamer Leserbriefschreiber namens Jamie Dimon hat vor Monaten die abenteuerliche Zick-Zack-Fahrt des Dr. Schäuble mit dem Rettungskreuzer „ESM-Deutschland“ aufgelistet und wie folgt kommentiert: „Die deutsche Öffentlichkeit wird permanent getäuscht und belogen. Man werfe nur einen Blick auf die Chronologie der gesammelten Lügen und Täuschungsmanöver des Herrn Dr. Schäuble zum Thema Griechenland“. Wir führen diese Liste fort. Es scheint, dass der Herr ESM-Gouverneur bei der „Eurorettung“ schon in den griechischen Gewässern den Kurs völlig verloren hat. Seine Äußerungen zu dieser Reise klingen zunehmend verwirrt. <br />...<br /><br />(klicken Sie hier um den gesamten Text zu lesen) <a href="http://www.stop-esm.org/newsletter/02_12_2012/Die_Geisterfahrt_des_Dr_Schaeuble.pdf">http://www.stop-esm.org/newsletter/02_12_2012/Die_Geisterfahrt_des_Dr_Schaeuble.pdf</a><br /><br />Rolf von Hohenhau<br />(Präsident)<br />Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.<br /><br />Unterstützer-/Spendenkonto<br />Commerzbank München<br />Kto. 08 80 49 04 01<br />BLZ: 700 800 00<br />Kontobezeichnung:<br />BdSt Spendenkonto-Aktionen<br /><br />Impressum<br /><br />Herausgeber<br />Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.<br />Nymphenburgerstrasse 118<br />80636 München<br />Telefon +49 (0) 89 / 126008 - 0<br />Telefax +49 (0) 89 / 126008 - 27<br />Email <br /><br /><a href="mailto:info@steuerzahler-bayern.de">info(at)steuerzahler-bayern(d0t)de</a> mailto:info(at)steuerzahler-bayern(d0t)de<br /><br /><a href="http://www.steuerzahler-bayern.de/">http://www.steuerzahler-bayern.de/</a><br /><br />Technische Betreuung durch: <br />Beratung & Design <br />Inh. Andreas Golling <br />Email: <br /><br />andreas@golling.de mailto:andreas@golling.de<br />
Internet: www.beratung-design.de http://www.beratung-design.de</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-25789117436857528462012-12-03T16:48:00.001+00:002012-12-03T16:48:07.811+00:00Sieht so auch Merkels Jobwunder aus ?<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
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<a href="http://www.hintergrund.de/201211142352/wirtschaft/welt/usa-in-vier-einfachen-schritten-zum-dritte-welt-land.html">USA: In vier einfachen Schritten zum „Dritte-Welt“-Land</a><br /><br />von THOM HARTMANN und SAM SACKS, 14. November 2012 -<br /><br />Jüngste Berichte, denen zufolge der taiwanesische Konzern Foxconn Fabriken in den USA errichten will, verdeutlichen, dass das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ nun in die vierte Phase eines Prozesses eingetreten ist, den man als eine „Rekolonialisierung“ bezeichnen könnte, der die USA wirtschaftlich auf einen „Dritte-Welt“-Status degradiert.<br /><br />Foxconn ist Chinas größter privater Arbeitgeber und produziert Bestandteile von Apple iPhones, iPads und iPods.<br /><br />War der verstorbene Apple-Mitbegründer Steven Jobs möglicherweise ein großer Visionär, was technologisches Design betrifft, so war er ganz gewiss kein Anhänger von Gewerkschaften – oder US-amerikanischen Arbeitern generell. Er verlagerte den Großteil der Produktion seines Unternehmens zum Foxconn-Konzern, der für seine Niedriglöhne berüchtigt war. <br /><br />Foxconns Arbeiter hausen in überfüllten Schlafsälen, die sich auf dem Werksgelände befinden. Sie arbeiten in 12-Stunden-Schichten und sind üblicherweise gefährlichen Bedingungen ausgesetzt. Jüngst erkrankten 137 Arbeiter, nachdem sie iPads mit giftigen Chemikalien reinigen mussten. In den letzten fünf Jahren haben sich 17 Foxconn-Beschäftigte während der Arbeit das Leben genommen. Netze wurden rund um das Werk installiert, um jene Arbeiter aufzufangen, die aus den Fenstern springen.<br /><br />Warum nur verlässt Foxconn sein libertäres Paradies, in dem es keine Arbeitsgesetze gibt, und geht in die USA?<br /><br />Zur Beantwortung dieser Frage ist ein Verständnis der vier Phasen notwendig, die die USA gegenwärtig im Eiltempo durchlaufen, um wirtschaftlich ein „Dritte-Welt“-Land zu werden.<br /><br />Schritt Eins: Die Zerstörung der Industrie<br /><br />Von 1791 an, als der erste Finanzminister der USA, Alexander Hamilton, einen 11-Punkte-Plan für die amerikanische Industrie verfasste, bis noch vor wenigen Jahrzehnten, schützten die Vereinigten Staaten die Grundlagen ihrer Produktion durch hohe Importzölle und die staatliche Unterstützung der einheimischen Industrie. Durch dieses „protektionistische“ Vorgehen im Handel entwickelten sich die USA zum weltgrößten Exporteur von Industrieprodukten. Daraus entwickelte sich nachhaltig eine enorme Mittelschicht, deren Angehörige als Arbeiter in den Fabriken hohe Löhne erhielten.<br /><br />Dann entfaltete sich der Prozess der Globalisierung, und eine von nationalen Grenzen und der Protektion der einheimischen Industrie befreite Weltwirtschaft wurde zur Tugend erklärt.<br /><br />Unter der Präsidentschaft Ronald Reagans in den 1980er Jahren wurde Alexander Hamiltons 11-Punkte-Plan über Bord geworfen. Die Zölle wurden abgebaut. Und als Bill Clinton in den 1990er Jahren ins Weiße Haus einzog, setzte er Reagans Handelspolitik fort und verpflichtete die USA zu sogenannten Freihandelsabkommen wie GATT (1), NAFTA (2) und die Welthandelsorganisation WTO, wodurch sämtliche Dämme brachen, die die einheimische Industrie über zwei Jahrhunderte lang vor der ausländischen Konkurrenz geschützt hatten.<br /><br />In der Präsidentschaftsdebatte im Jahr 1992 warnte der unabhängige Kandidat Ross Perot vor dem „gigantischen Sauggeräusch“, das die Verlagerung US-amerikanischer Jobs in Niedriglohnländer jenseits der südlichen Grenze auslösen würde. Perot hatte recht, aber niemand aus der US-Regierung wollte zuhören.<br /><br />In den 1960er Jahren war einer von drei US-Amerikanern im produzierenden Gewerbe beschäftigt. Heute, nachdem die USA ein Freihandelsabkommen nach dem nächsten abgeschlossen haben, arbeitet nur noch jeder Zehnte im produzierenden Gewerbe.<br /><br />Während des letzten Jahrzehnts wurden 5 000 Fabriken in den Vereinigten Staaten geschlossen und fünf Millionen Industrie-Jobs gingen verloren. Sie verschwanden aber nicht, sondern wurden in Niedriglohn-Fabriken ins Ausland, wie beispielsweise Foxconn, verlagert.<br /><br />Bevor Reagan ins Weiße Haus einzog, waren die Vereinigten Staaten der größte Rohstoff-Importeur der Welt und zugleich der größte Exporteur von Industriegütern. Die USA waren zugleich auch der weltweit größte Kreditgeber. Aber heute ist das Land der Welt größter Exporteur von Rohstoffen und Importeur von Fertigwaren. Und, kaum überraschend, mittlerweile auch der größte Schuldner auf dem Globus. Wenn die Produktion stirbt, dann stirbt die Wirtschaft mit.<br /><br />Schritt Zwei: Das „Abernten“ der Mittelschicht<br /><br />Die US-Arbeiterklasse stellt nicht mehr Fernsehgeräte, Computer oder Möbel an Fließbändern her. Stattdessen wendet sie jetzt Hamburger bei McDonalds oder wechselt die Bettlaken in Hotels aus. Und die höher qualifizierten Kräfte entwerfen keine anspruchsvollen Produktionslinien mehr, sondern Credit Default Swaps und Hypotheken-gesicherte Wertpapiere für die Wall Street.<br /><br />Als sich die US-Ökonomie in den 1950er Jahren noch an Hamiltons 11-Punkte-Plan orientierte, machte die Industrieproduktion ein Viertel des Bruttoinlandsproduktes aus. Gegenwärtig ist dieser Anteil auf ein Zehntel geschrumpft, und wurde durch Niedriglohn-Dienstleistungen und den Finanzsektor ersetzt. Diese neue Art des Wirtschaftens ist nicht in der Lage, eine Mittelschicht nachhaltig zu tragen. Der Dienstleistungssektor kann keinen andauernden Wohlstand erzeugen, noch kann es die Wall Street.<br /><br />Seit der Umsetzung des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA im Jahr 2004 ist das Einkommen der arbeitenden US-Bevölkerung stetig gesunken. Zwischen 2007 und 2009 sank das Durchschnittseinkommen für Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, um fünf Prozent. Für Familien mit nur einem arbeitenden Elternteil gar um 18 Prozent. Durchschnittlich gingen die Löhne in diesem Zeitraum um 6,6 Prozent zurück. (3)<br /><br />Die arbeitende Bevölkerung reizte ihre Kreditkarten aus und nahm eine zweite Hypothek für ihre Wohnhäuser auf, nur um weiter über die Runden kommen zu können. Schließlich sollte auch das nicht mehr ausreichen.<br /><br />Darüber hinaus ist eine neue Finanzindustrie entstanden, die sich darauf spezialisiert hat, von der Mittelschicht noch mehr Vermögen abzuziehen. Sogenannte Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Private Equity) wie Bain Capital verfolgen ein Geschäftsmodell, das davon abhängt, die Kontrolle über die amerikanischen Unternehmen zu erlangen, welche dann mit Schulden belastet werden, Beschäftigte entlassen müssen und die Arbeit in Niedriglohnländer auslagern. Mitt Romney selbst bezeichnete Brains Strategie als das „profitable Abernten der Unternehmen“.<br /><br />Sogar jene Fabriken, die profitabel wie nie zuvor waren, wie die Firma Sensata in Freeport, Illinois, sind vor der Auslagerung nicht gefeit. Dank der Globalisierung ist es einfach billiger, Arbeiter in Niedriglohnländern zu beschäftigen, auch wenn das bedeutet, 170 amerikanische Arbeiter entlassen zu müssen und eine ganze örtliche Wirtschaft zu ruinieren.<br /><br />Heute leben über 50 Millionen US-Bürger in Armut und sind auf Lebensmittelmarken angewiesen. Die Mittelklasse ging in die Arbeiterklasse über, welche selbst zur Klasse der arbeitenden Armen („working poor“) wurde. Lokale Wirtschaften kollabieren, Bundesstaaten gehen Pleite, und die Arbeiter werden für ihre baldige Kolonialisierung weichgeklopft. <br /><br />Schritt Drei: Der Export des Vermögens<br /><br />An dem Übergang vom weltgrößten Exporteur von Fertigwaren zu deren größtem Importeur klebt ein gepfeffertes Preisschild. Dieser Preis drückt sich im Handelsdefizit aus.<br /><br />Im Jahr 2011 betrug das Handelsdefizit der USA gegenüber dem Rest der Welt über 780 Milliarden US-Dollar. Jährlich fließen rund 500 Milliarden US-Dollar in die sich entwickelnden Länder, die nun die Waren produzieren, die einst in den USA hergestellt wurden.<br /><br />Mit ihren aus den Taschen quellenden US-Dollar begannen die ausländischen Investoren, die amerikanische Industrie aufzukaufen.<br /><br />Früher wurde das in den USA produzierte Vermögen innerhalb der Gemeinden wiederverwertet. Die Einnahmen der ortsansässigen Lebensmittelgeschäfte wurden bei der örtlichen Bank angelegt, die die Gelder dann an die dortigen Unternehmen als Kredite zur Verfügung stellte. Diese konnten dadurch Arbeiter einstellen, die dann wiederum ihren Lohn im örtlichen Lebensmittelladen ausgaben, und so weiter und so fort.<br /><br />Wenn aber ausländische Investoren in die Gleichung miteinbezogen werden, dann werden zunehmend größere Anteile des Vermögens nicht in der örtlichen Wirtschaft reinvestiert, sondern fließen ins Ausland ab.<br /><br />Das ist einer der Gründe, warum Präsident Obamas Konjunkturpaket nicht den erhofften Erfolg brachte. Wenn die US-Amerikaner ihr Geld für neue LED-Fernseher, neue Kleidung oder Möbel ausgeben, dann geht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein großer Teil der Profite zu den Investoren im Ausland und stimuliert die dortige Wirtschaft aber nicht die der USA.<br /><br />Schritt Vier: Rekolonialisierung<br /><br />Da die amerikanischen Arbeiter verzweifelt nach jedem möglichen Job suchen, haben ausländische Konzerne wie Foxconn nun Zugang zu einem ganz neuen Reservoir billiger Arbeit. Schon vor Foxconn zogen andere Unternehmen ihren Vorteil aus diesem neuen Niedriglohnsektor.<br /><br />Ikea eröffnete vor kurzem eine Fabrik in Virginia, einem Bundesstaat, in dem gegenüber Gewerkschaften keine Gastfreundschaft herrscht. Im Heimatland Schweden bekommen Ikea-Arbeiter 19 US-Dollar die Stunde und erhalten mindestens fünf bezahlte Urlaubswochen pro Jahr. Das sind ziemlich hohe Arbeitskosten. Also ging das Unternehmen in die USA, wo es den Arbeitern gerade einmal acht Dollar pro Stunde und nur zwölf Urlaubstage pro Jahr zahlen muss.<br /><br />Der deutsche Autobauer Volkswagen hat auch seine Vorteile erkannt und Teile seiner Produktion wieder zurück in die Vereinigten Staaten verlegt. Kürzlich eröffnete der Konzern ein Werk in Chattanooga, Tennessee. Ebenfalls ein gewerkschaftsfeindlicher Staat. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Arbeiter in den großen Unternehmen einer Gewerkschaft angehören, hohe Löhne erhalten, streiken können und einen Platz im Vorstand innehaben und somit über die Zukunft des Unternehmens ein Wörtchen mitzureden haben, gibt es all das in Chattanooga nicht.<br /><br />Dort gehören die Arbeiter keiner Gewerkschaft an und erhalten nur 14,50 US-Dollar die Stunde. Es ist ziemlich offensichtlich: Die USA werden der Welt neueste Quelle für billige Arbeitskräfte. <br /><br />Außerdem ist es viel günstiger, wenn die Waren für den amerikanischen Konsumenten nicht vorher um den halben Globus geschickt werden müssen. Zudem wären die ausländischen Konzerne erfreut darüber, ihre Produkte mit einem „Made in the USA“-Stempel versehen zu können.<br /><br />Deshalb überlegen Konzerne wie Foxconn, in die USA zu gehen. Es ist schwer vorstellbar, dass amerikanische Arbeiter dieselben Arbeitsbedingungen ertragen müssen wie ihre chinesischen Kollegen bei Foxconn, die mit Sicherheitsnetzen vom Selbstmord abgehalten werden sollen.<br /><br />Aber angesichts der Agenda, die die Republikaner im Repräsentantenhaus verfolgen, (wo sie die Mehrheit der Sitze halten, Anm. Red.), liegt eine solche Vorstellung nicht so fern von der Realität. Arbeitsgesetze, die seit Generationen bestehen, wie die Regelungen über den Mindestlohn, die 40-Stunden-Woche, Sicherheit am Arbeitsplatz oder Kinderarbeit, sie alle geraten unter Beschuss durch die Republikaner im Kongress. Und wenn diese sich durchsetzen, dann gibt es absolut nichts, was die amerikanischen Arbeiter vor einen Schicksal bewahrt, wie es diejenigen ereilt hat, die in den Ausbeuterbetrieben („sweatshops“) im Ausland arbeiten müssen. <br /><br />Warum es sich bei der vierten Phase um das Endstadium handelt, liegt daran, dass nur noch wenige Verfahrensoptionen übrig bleiben. Wenn die Vereinigten Staaten ihre Handelspolitik plötzlich überdenken und wieder Zölle einführen würden, hätte das nur eine geringe Auswirkung, da die ausländischen Konzerne bereits ihre Produktionsstätten in den USA errichtet haben. Die Profite flössen weiterhin ins Ausland statt in die lokale Wirtschaft.<br /><br />Vielleicht lassen sich damit wieder viele der Jobs schaffen, die in Phase Eins verloren gegangen sind. Aber es wird sich dann nicht um gutbezahlte Stellen handeln. Sondern um Niedriglohn-Jobs ausländischer Unternehmen, und der ganze daraus resultierende Profit verbleibt nicht in der USA. Im Kern ist das eine Form der Kolonisation.<br /><br />Die Vereinigten Staaten entwickeln sich auf eine Art zurück, wie sie in der Weltgeschichte beispiellos ist. Man könnte es als ein außergewöhnliches Spektakel betrachten, wenn es für die Bevölkerung nicht so tragisch wäre.<br /><br />Es wird Zeit, die Repräsentanten in den USA daran zu erinnern, dass Ross Perot recht hatte und diesen sogenannten „Freihandels“-Wahnsinn zu beenden.<br />
<br />
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-67757228961851941782012-11-17T02:14:00.000+00:002013-01-08T12:32:55.490+00:00<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<b><span style="color: red;"><br /></span></b>
<b><span style="color: red;">ne, ne, ne, so etwas läuft natürlich wieder, wie immer, mitten in der nacht. aber, es läuft auf phoenix ! ! !</span></b><br />
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<b><span style="color: red;">nur, weil man über das TERRORNETZWERK-USA redet und schreibt.</span></b><br />
<br />
<b><span style="color: red;">aber, macht euch selber ein bild.</span></b><br />
<b><span style="color: red;"><br /></span></b>
<b><span style="color: red;"><a href="http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/dokumentationen/top_secret_%281_3%29/197666?datum=2012-11-17">http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/dokumentationen/top_secret_%281_3%29/197666?datum=2012-11-17</a></span></b><br />
<b><span style="color: red;"><br /></span></b>
<b><span style="color: red;"><a href="http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/dokumentationen/top_secret_%283_3%29/242537?datum=2012-11-17">http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/dokumentationen/top_secret_%283_3%29/242537?datum=2012-11-17</a></span></b><br />
<b><span style="color: red;"><br /></span></b>
<b><span style="color: red;"><a href="http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/dokumentationen/top_secret_%282_3%29/242173?datum=2012-11-17">http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/dokumentationen/top_secret_%282_3%29/242173?datum=2012-11-17</a></span></b><br />
<b><span style="color: red;"><br /></span></b>
<b><span style="color: red;">viel spaß beim gucken und beste grüße, marreg</span></b></div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-22279254219267603132012-10-13T06:23:00.000+01:002012-10-15T06:26:12.361+01:00Die Libor-Affäre<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<br />
1. Worum geht es beim Libor- und Euribor-Zinssatz - und wie wird er errechnet?<br />
Der Libor ist ein täglich vom britischen Bankenverband BBA errechneter<br />
Zins, an dem sich Geldhäuser rund um den Globus orientieren. Seit 1986<br />
befragt der BBA in London ansässige Banken, zu welchem Zins sie sich<br />
untereinander Geld leihen würden. Aus den Zahlen werden die höchsten und tiefsten Werte gestrichen, um Manipulationen zu vermeiden. Aus den<br />
übrigen Zahlen wird dann ein Mittelwert gebildet. Der daraus<br />
resultierende Satz für Laufzeiten von bis zu einem Jahr und für die<br />
gängigsten Währungen ist der wichtigste Indikator für die<br />
Liquiditätslage am Interbankenmarkt. Damit war der Libor eines der<br />
Krisenbarometer während der Finanzkrise: je höher der Satz, desto größer das Misstrauen des Marktes gegenüber einer Bank.<br />
<br />
Der Libor dient aber auch als Referenz für Finanzprodukte - von der<br />
komplexen Übernahmefinanzierung bis zur einfachen Hypothek. Am Libor<br />
hängen Finanzprodukte im geschätzten Wert von 350 bis 550 Billionen<br />
Dollar. Während der Libor für Dollar-Geschäfte besonders wichtig ist,<br />
ist es der Euribor (Euro InterBank Offered Rate) für den Euro. Er wurde<br />
1999 mit Einführung des Euros ins Leben gerufen. 43 Banken melden dabei<br />
ihre Zinssätze nach Brüssel, wo der Kurs ähnlich wie beim Libor<br />
berechnet wird.<br />
<br />
2. Welches Interesse hatten Banken und Regierungen, den Wert zu manipulieren?<br />
Zwei Vorwürfe stehen im Raum: Zum einen sollen sich die Händler einer Reihe<br />
von Banken von 2005 bis 2007 durch die Manipulation des Euribor<br />
bereichert haben. Ihnen wird vorgeworfen, eine Art Kartell gebildet zu<br />
haben, um die Sätze in eine Richtung zu lenken, die den Wert ihrer<br />
eigenen Derivatepositionen steigerte. Eines der Kartelle soll von der<br />
britischen Großbank Barclays (Bild: Protest vor einer Londoner Filiale)<br />
organisiert worden sein, ein anderes von der Schweizer UBS. „Heute<br />
bräuchten wir einen ziemlich niedrigen Satz bei den<br />
Dreimonats-Laufzeiten, sonst kostet uns das ein Vermögen“, heißt es in<br />
der E-Mail eines beschuldigten Barclays-Händlers. In diese<br />
Manipulationen ist auch die Deutsche Bank verwickelt.<br />
<br />
Zum anderen sollen einige der damals am Libor-Fixing beteiligten Banken<br />
in den Krisenjahren 2007 und 2008 systematisch zu niedrige Zinsen<br />
gemeldet haben, um die verunsicherten Märkte zu beruhigen und Zweifel an der Solidität der Banken zu zerstreuen. Hier mischten Barclays-Chef Bob Diamond und der Chefinvestmentbanker Jerry del Missier mit. Eine<br />
Gesprächsnotiz scheint anzudeuten, dass auch die Bank of England die<br />
Vorgänge geduldet haben könnte.<br />
<br />
3. Welche Folgen haben die Manipulationen für Sparer und Kreditnehmer?<br />
Der Interbankenzins Libor gilt als wichtige Referenz für viele<br />
Finanzprodukte. Der Zinssatz variabler Kredite ist meist an den<br />
Geldmarktsatz gekoppelt. Variable Kreditzinsen sind vor allem bei<br />
Firmenkrediten üblich. „In Ländern wie Großbritannien, Spanien oder<br />
Österreich sind aber auch die Zinsen für Baukredite häufig an einen<br />
Geldmarktsatz gekoppelt“, sagt Thomas Meissner, Zinsanalyst der DZ Bank. Die Preise für Derivate, mit denen man sich gegen Zinsänderungs- oder<br />
Währungsrisiken absichert, sind ebenfalls oft an den Libor gebunden.<br />
<br />
„Für Euro-Verträge ist der Euribor der wichtigere Geldmarktsatz. Aber<br />
für Währungen wie den Dollar oder den Schweizer Franken ist der Libor<br />
sehr bedeutsam“, sagt Meissner. Das heißt, dass Unternehmen aus dem<br />
Euro-Raum meistens mit dem Libor zu tun haben, wenn sie sich in<br />
Fremdwährungen verschulden oder Zinsrisiken in fremden Währungen<br />
absichern. Es gibt Gewinner und Verlierer der Manipulationen: „Wenn der<br />
Libor zu niedrig angesetzt wurde, dann ist das ein Vorteil für<br />
Kreditnehmer, deren Darlehen an den Geldmarktsatz gekoppelt sind“, sagt<br />
Falko Fecht, Professor für Financial Economics an der Frankfurt School<br />
of Finance. Dafür erhalten Einleger geringere Sätze, denn die<br />
Konditionen für Tagesgeld orientieren sich oft an Geldmarktsätzen.<br />
<br />
4. Warum wird der Zinssatz von Privatbanken bestimmt und nicht von Notenbanken?<br />
Der Libor ist nicht als offizieller Referenzsatz entstanden: Er geht auf<br />
eine Initiative der privaten Kreditwirtschaft zurück. Erst im Laufe der<br />
Zeit, als immer mehr Kredit- und Derivateverträge auf den Wert Bezug<br />
nahmen, erreichte er seine heutige Bedeutung. Der Libor und sein<br />
Euro-Pendant Euribor sollen zeigen, zu welchem Preis sich Banken Geld<br />
leihen. Das wissen aber nur die Banken selbst. „Die meisten<br />
Geldmarktgeschäfte werden quasi per Handschlag vereinbart“, erläutert<br />
Thomas Meissner, Zinsanalyst der DZ Bank. „Es gibt bislang keine<br />
zentrale Clearing-Stelle, die diese Transaktionen erfassen könnte.“<br />
<br />
Deshalb gibt es bislang keine unabhängige Stelle wie zum Beispiel eine<br />
Notenbank, die ohne Mitwirkung der Banken den „richtigen“ Geldmarktsatz<br />
ermitteln könnte. Prinzipiell ist es aber durchaus möglich, diese<br />
Geschäfte zentral zu erfassen. „Da es hierbei insgesamt um<br />
außerordentlich große Volumina geht, wäre dies allerdings sehr<br />
aufwendig“, sagt Meissner. Gegen eine solche Lösung spricht laut<br />
Bankenverband BBA, dass die Banken, die ihre Geldmarkt-Sätze zur<br />
Ermittlung des Libors melden, solche Transaktionen gar nicht täglich<br />
tätigen. Doch auch dieses Problem lässt sich lösen, indem man die Gruppe der Libor-Banken vergrößert, sagt Falko Fecht, Professor an der<br />
Frankfurt School of Finance.<br />
<br />
<br />
5. Welche Ideen und Reformvorschläge könnten helfen, das Referenzsystem auf eine seriöse Grundlage zu stellen?Der Skandal um die Libor-Manipulation hat viele Opfer gefordert, am Ende<br />
könnte der Interbankenzins selbst dazugehören. Am 9. September wollen<br />
die obersten Finanzaufseher bei einem Treffen in Basel beraten, ob er<br />
reformierbar ist oder abgeschafft werden soll. „Wenn der Libor nicht<br />
reformiert werden kann, gibt es verschiedene Alternativen“, sagte der<br />
kanadische Notenbankchef Mark Carney, der dem einflussreichen<br />
Finanzstabilitätsrat vorsitzt. Es sei denkbar, dass die<br />
Berechnungsgrundlage strukturelle Mängel aufweise, die nicht beseitigt<br />
werden könnten.<br />
<br />
Eine entscheidende Schwäche des Libor ist, dass die von den Banken<br />
gemeldeten Sätze nicht nur auf abgeschlossenen Transaktionen beruhen,<br />
sondern auch auf Schätzungen. Das gilt vor allem für die Jahre nach<br />
2007, als die Banken untereinander so misstrauisch waren, dass sie sich<br />
kaum noch Geld liehen. Professor Peter Hahn von der Cass Business School<br />
in London meint, dass die Finanzwelt ein neues Referenzsystem für<br />
kurzfristige Marktzinssätze dringend braucht. Um Interessenkonflikte zu<br />
vermeiden, sollten die Banken künftig grundsätzlich außen vor bleiben.<br />
Das neue System sollte stattdessen auf den Zinsen beruhen, die<br />
Großinvestoren wie Staatsfonds für ihre kurzfristigen Anlagen erhalten,<br />
fordert Hahn.<br />
<br />
Quelle : <a href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/uebersicht-die-wichtigsten-antworten-zur-libor-affaere/6900874.html#image">Hier finden den Artikel im Handelsblatt</a><br />
<div>
<br /></div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-32164252522140769032012-10-11T14:15:00.004+01:002012-10-11T14:15:52.644+01:00Die Milliardenlüge<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<h3 id="post-12251">
Verantwortlich: <a href="http://www.nachdenkseiten.de/?author=8" title="Artikel von Jens Berger">Jens Berger</a> | <a href="http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=12251" title="Zur Druckversion von "Die Milliardenlüge"">Druckversion</a> | <a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=12251&email=1" rel="nofollow" title="Beitrag versenden">Beitrag versenden</a> | <a href="http://www.blogger.com/blogger.g?blogID=6595644084457339510">< zurück</a></h3>
In
steter Regelmäßigkeit malen die Medien das Schreckensbild, dass der
Steuerzahler für Verluste der EZB haften müsste. Gerade im Zusammenhang
mit einer immer wahrscheinlicher werdenden Umschuldung Griechenlands
wird beim Bürger damit Angst geschürt und darauf hingewirkt, Angela
Merkels Sparpolitik als alternativlos darzustellen. Doch eine Lüge wird
nicht wahrer, wenn man sie ständig wiederholt. Die EZB ist eine
Zentralbank und keine „Europäische Sparkasse“. Verluste der EZB müssen
nicht zwingend durch den Steuerzahler beglichen werden – wer
Gegenteiliges behauptet, kolportiert somit eine Milliardenlüge. Von <strong>Jens Berger</strong>.<br /><span id="more-12251"></span><br />Wenn
man in den letzten Wochen und Monaten die Zeitungen und Zeitschriften
verfolgt hat, stieß man immer wieder auf Beiträge wie beispielsweise den
SPIEGEL-Online-Artikel „<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,814477,00.html">Was eine Griechen-Pleite jeden Bundesbürger kosten würde</a>“,
in denen in düstersten Farben die möglichen finanziellen Belastungen
einer Griechenland-Umschuldung ausgemalt werden. Für
SPIEGEL-Online-Redakteur Nicolai Kwasniewski steht fest, dass der
Steuerzahler für mögliche Verluste des EZB-Systems voll und ganz in die
Haftung genommen wird[<a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=12251#foot_1" name="note_1">1</a>].
So berechnet er Lasten in Höhe von bis zu 37 Milliarden Euro, die dem
deutschen Steuerzahler ausschließlich aus einer Übernahme der
Griechenland-Abschreibungen durch die EZB entstehen würden. Kwasniewski
ist kein Einzelfall. Allenthalben liest man heutzutage, dass die
Verluste der EZB oder der Bundesbank vom Steuerzahler zu übernehmen
seien. Wie kommen die Autoren eigentlich zu diesem Urteil?<br />
Ein Blick in die <a href="http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/de_statute_2.pdf">Satzung der EZB [PDF - 258 KB]</a> verschafft hier Klarheit. Dort heißt es in Artikel 33, Absatz 2:<br />
<blockquote>
<em>Falls
die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem
allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem
entsprechenden Beschluss des EZB-Rates aus den monetären Einkünften des
betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge
gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 an die nationalen Zentralbanken
verteilt werden.</em></blockquote>
Man beachte hier die
Formulierung „kann“ – von einem „muss“ ist wohlweislich nicht die Rede.
Die Satzung beschränkt die Verlustausgleichspflicht ferner auf die
„monetären Einkünfte“. Eine darüber hinausgehende Plicht ist nicht
vorgesehen. Anders als die EZB-Satzung sieht das <a href="http://www.bundesbank.de/download/presse/publikationen/bbkgesetz.pdf">Bundesbankgesetz [PDF - 109 KB]</a>
keine Regelung über den Ausgleich von Verlusten vor. Der Frankfurter
Professor für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht, Helmut Siekmann, <a href="http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_038.pdf">kommentiert [PDF - 267 KB]</a> die Regelung folglich:<br />
<blockquote>
<em>Im
Bundesbankgesetz fehlt eine Regelung über den Ausgleich von Verlusten.
Ohne gesetzliche Anordnung wird man aber eine allgemeine Pflicht des
Trägers einer Einrichtung öffentlicher Verwaltung, namentlich auch einer
Anstalt, zur Übernahme von Verlusten dieser Einrichtung nicht bejahen
können. Einen dahingehenden Satz des ungeschriebenen allgemeinen
Verwaltungsrechts gibt es nicht. Entsprechendes gilt für das
Staatsorganisationsrecht, auch wenn es durchaus Einstandsrechte und
–pflichten in extremen Haushaltsnotlagen der föderativen Partner geben
mag. [...] Die Bundesbank ist eine Anstalt ohne Haftung ihres Trägers.
[...] Die Anordnung einer Verlustübernahmepflicht könnte in Konflikt mit
den Aufgaben einer Währungs- und Notenbank geraten. Sie ist aber auch
nicht erforderlich. Fällige Forderungen gegen eine Notenbank stehen
rechtlich und ökonomisch der Innehabung von Zentralbankgeld gleich, da
eine Notenbank immer liquide ist. Sie kann und darf als einziger
Teilnehmer am Wirtschaftsgeschehen die Zahlungsmittel selbst schaffen,
mit denen gegen sie gerichtete Forderungen zu begleichen sind. </em></blockquote>
Zentralbanken
sind keine Finanzinstitute, für die das Kreditwesengesetz (KWG) gelten
würde. Sie erfüllen eine hoheitliche Aufgabe und sind Anstalten des
öffentlichen Rechts. Die Gewinn- und Verlustrechnung einer Zentralbank
ist daher auch grundsätzlich von den Bilanzen der Geschäftsbanken zu
unterscheiden. Bei den geldpolitischen Maßnahmen einer Zentralbank, wie
beispielsweise der Liquiditätsversorgung der Geschäftsbanken, fällt
immer Gewinn an – dies ist unumgänglich. Freilich kann eine Zentralbank
auch Verluste machen, wenn sie beispielsweise ihre Aktiva neu bewerten
muss. So machte die Bundesbank in den 1960ern und 1970ern regelmäßig
Verluste, da sie durch die ständigen Aufwertungen der D-Mark ihre
Dollar-Devisenreserven niedriger bewerten musste.<br />
Im Falle einer
Griechenland-Umschuldung wird es jedoch noch etwas komplexer. Die EZB
hat Griechenlandanleihen im Nennwert von rund 50 Milliarden Euro in
ihren Bilanzen. Diese Papiere stellen eine Forderung des EZB-Systems an
den griechischen Staat dar. Würde sie diese Forderungen abschreiben,
hätte sie einen Verlust zu verbuchen. Anders als eine Geschäftsbank muss
sie diesen Verlust jedoch nicht ausgleichen. Sie könnte den Verlust bis
zum Sankt Nimmerleinstag in den Büchern behalten; sie könnte ihn durch
einen Sonderposten ausgleichen (schließlich darf eine Zentralbank Geld
schaffen); sie könnte ihn aber auch langfristig mit ihren Überschüssen
abbauen. Letzteres hat die Bundesbank in den 1960ern und 1970ern in
steter Regelmäßigkeit getan. Zwischen 1961 und 1979 konnte die
Bundesbank insgesamt nur in vier Jahren Geld an den Bund überweisen[<a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=12251#foot_2" name="note_2">2</a>],
da sie in den übrigen Jahren entweder Verluste machte oder die
Verlustvorträge mit Überschüssen abbaute. Selbstverständlich musste
damals der Bund nicht ein einziges Mal für die Verluste der Bundesbank
haften, indem er Steuergelder an die Bundesbank überwies.<br />
In den
1980ern änderte sich dies. Die Aufwertung der D-Mark kam langsam zum
Stillstand, und das hohe Zinsniveau sorgte dafür, dass die Gewinne der
Bundesbank, die laut Bundesbankgesetz zum Teil an den Staat
ausgeschüttet werden müssen, fortan sprudelten. Dies veranlasste
konservative Ökonomen zu harscher Kritik, sahen sie in der
Gewinnabführung doch ein Inflationsrisiko. Ottmar Issing schrieb3 im
Jahre 1985: „Jede Gewinnabführung der Bundesbank an die öffentliche Hand
stellt prinzipiell einen Akt der Zentralbankschöpfung dar.“ Wenn eine
Gewinnabführung einen Akt der Geldschöpfung darstellt, so würde eine
Verlustabführung analog dazu einen Akt der Geldvernichtung darstellen.
Wertet man die Abführung von Gewinnen und Verlusten der Zentralbank als
geldpolitisches Instrument, so kann auch eine unabhängige Zentralbank
ohne weiteres auf dieses Instrument verzichten und die Verluste nach dem
Schema, wie Helmut Siekmann es im oben angeführten Zitat anführt,
ausgleichen, indem sie das dafür nötige Geld selbst schöpft. Auch die
typisch deutsche Angst vor Inflation wäre in diesem Falle unberechtigt,
da kein einziger Cent frischen Geldes geschöpft würde, da die
Bilanzkorrekturen sich außerhalb der kursierenden Geldmenge abspielen
würden.<br />
Wie hier ausgeführt, existiert der häufig erwähnte
Ausgleich der Zentralbankverluste durch den Steuerzahler allenfalls in
den Köpfen der schreibenden Zunft. An dieser Stelle muss natürlich die
Frage gestattet sein, ob die Journalisten und Kommentatoren es nicht
besser wissen oder vorsätzlich Lügen streuen. Wenn Letzteres bei einigen
Journalisten der Fall sein sollte, muss man natürlich auch nach dem Cui
bono fragen – wem nützt es? Die Antwort dürfte nicht schwerfallen. Es
gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Eurokrise (und hier vor allem die
Griechenlandkrise) mittels progressiver Zentralbankpolitik zu
entschärfen. Ohne Griechenland- und Eurokrise hätte die Bundesregierung
jedoch keinen Hebel mehr, anderen europäischen Ländern ihre neoliberale
Politik aufzuzwingen. Nicht nur die Politik, auch Teile der Medien haben
anscheinend gar kein Interesse daran, dass Griechenland möglichst
schnell wieder auf die Füße kommt. Wann immer diese Medien
Krokodilstränen über die Zustände in Griechenland vergießen, so ist dies
nur noch blanker Zynismus, fügen sie sich durch ihre Meinungsmache doch
nahtlos in die Reihe derer ein, die für die Zustände verantwortlich
zeichnen.<br />
<div class="hr_wrap">
</div>
<div class="footnote">
[<a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=12251#note_1" name="foot_1">«1</a>]
Kwasniewski rechnet auch die „Forderungen“ aus dem Target-2-System zu
den Lasten, die der Steuerzahler schlussendlich zu begleichen hätte.
Diese Argumentation, die auf Hans Werner Sinns Thesen fußt, ist von
vorne bis hinten unsinnig. Da die Thematik jedoch sehr komplex ist und
sich nicht ohne einen sehr tiefgreifenden Ausflug in das Rechnungswesen
der Zentralbanken vermitteln lässt, verweise ich an dieser Stelle auf
die engagierten <a href="http://blog.handelsblatt.com/handelsblog/tag/target2/">Artikel des Ökonomen Olaf Storbeck</a> , der sich ausführlich mit Target 2 beschäftigt hat.<br />
[<a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=12251#note_2" name="foot_2">«2</a>]
Issing, Ottmar, Öffentliche Finanzen, Kredit und Kapital: Festschrift
für Werner Ehrlicher zur Vollendung des 65. Lebensjahres, Duncker &
Humblot, 1985, S. 173ff ebd.</div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-30997152929410620122012-10-11T07:49:00.000+01:002012-10-12T07:50:16.858+01:00ESM + Target-2 - Das Billionengrab<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<pre wrap=""><b><i>
</i></b></pre>
<pre wrap=""><b><i>Bund der Steuerzahler e.V.
(Bayern)
(11.10.2012)</i></b><b><i>
</i></b><b><i>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.stop-esm.org/">www.stop-esm.org</a> <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.stop-esm.org/">http://www.stop-esm.org</a>
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.target-2.de/">www.target-2.de</a> <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/">http://www.target-2.de</a>
Hochzufrieden haben jetzt die Finanzminister der Eurozone den Start des ESM verkündet. Damit beginnt die Transformation der bislang freien Nationen des Euroraums in das von der internationalen Hochfinanz ferngesteuerte quasidiktatorische ESM-Europrotektorat.
Die Eurokraten selbst geben vor, tapfer gegen Haushaltsdefizite und anonyme Spekulanten anzukämpfen. Bei der „Schlacht um den Euro“ sei Zeit und Geld der „ESM-Bazooka“ nötig. Der ESM werde mit 700 Mrd. Euro Haftungskapital und 500 Mrd. Euro Kreditvolumen dieses Problem lösen: Die schiere Größe dieses Paketes werde jede Spekulation gegen den Euro sinnlos machen. Gleichzeitig werde mit diesen Summen Zeit gewonnen, um nun zielgerichtet die Haushalte der Südländer zu sanieren. Die gesetzlichen Vorgaben des Fiskalpakts würden in Kombination mit den scharfen Bedingungen der ESM-Hilfsmaßnahmen den Schlendrian der finanziell schwachen Euroländer beenden und diese wieder auf Kurs bringen.
All das ist hohles Geschwätz und naive Hoffnung! Verursacher der Krise sind die führenden Politiker und Parteien der Eurozone selbst. Zuerst haben sie die Staatsschuldenkrise des Euroraumes und die daraus hervorgegangene Bankenkrise durch fortgesetzte und rücksichtslose Verletzung der Kriterien des Vertrages von Maastricht verursacht. Dann haben sie diese Krise durch permanente Verletzung des Bail-Out-Verbotes (Quersanierungsverbot) zur Dauerkrise verfestigt. Das für ein geordnetes Funktionieren der Eurozone zentrale Bail-Out-Verbot wurde in sein Gegenteil verkehrt: Eurorettung = Bail-Out: Wir haben grundsätzlich für Schulden anderer Euroländer zu zahlen oder zu garantieren, was schlussendlich auf das Gleiche hinausläuft.
Und das Schlimmste dabei: Die Verursacher der Krise spielen sich nun als Retter auf und behaupten, dies geschehe zum Wohle der Bevölkerung. Dabei treibt sie nur die Angst um, der Euro könne zerbrechen und sie selbst und die ganze aufgeblähte Eurokrakie hinwegfegen. Um dies zu verhindern, wird dem System über die EZB ständig neues Geld zugeführt. Dieses Geld fließt dann im Ergebnis an die Großgläubiger der bankrotten Eurostaaten, was nichts anderes heißt, als dass das Risiko der Finanzierer (Altgläubiger) und der finanzierten Staaten und Banken (etwa in den Club-Med-Ländern) klammheimlich auf den Schultern der völlig ahnungslosen Bürger Deutschlands und LuFiNl abgeladen wird. Denn genau diese sind betroffen, wenn etwa Griechenland zukünftig die Kredite (Rettungsgelder) der EZB oder des ESM nicht zurückzahlt bzw. Garantien in Höhe von hunderten Milliarden gezogen werden.
Pure Illusion sind auch die „Bedingungen und Sanktionen“ von Fiskalpakt und ESM. Der „Sanktionsmechanismus“ des Fiskalpakts ist eine Farce, wie wir das schon vor Monaten unter
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.fiskalpakt.info/">www.fiskalpakt.info</a> kommentiert <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://fiskalpakt.info/up/doclist/Fiskalpakt_Konzentrierte_Nur-Kommentierung.pdf">http://fiskalpakt.info/up/doclist/Fiskalpakt_Konzentrierte_Nur-Kommentierung.pdf</a>
haben. Das gleiche gilt für die Kontrollen, Bedingungen und „Sanktionen“ des ESM. Die gleichen Leute und Gruppen, die schon nicht in der Lage waren, die Kriterien von Maastricht und das Bail-Out-Verbot einzuhalten und durchzusetzen, sind nun für die „Staatensanktionierung“ nach Fiskalpakt und ESM zuständig - eine ganze Herde von Böcken im Irrgarten des Euro! Nur völlige Naivlinge können glauben, dass diese Bedingungen und Sanktionen im Ernstfall umgesetzt werden. Das alles ist nur Lug und Trug für Leichtgläubige und Sand in den Augen der misstrauischen Bevölkerung.
Die Vorstellung, dass sich hier zukünftig irgendetwas zum Positiven ändern werde, ist absurd. Beispielweise ist Griechenland bei nüchterner kaufmännischer Betrachtung unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten seit Jahren bankrott und es ist völlig unmöglich, dass es sich unter den bestehenden Bedingungen jemals wieder erholen wird. Es bleibt ein Fass ohne Boden, da mögen die Troika, die EU-Kommission, Frau Merkel oder Herr Schäuble und alle sonstigen „Euroretter“ sagen, was sie wollen. Die nackten Zahlen (1) und Fakten (2) sprechen gegen Griechenland, nicht in erster Linie gegen den griechischen Bürger, sondern die Art und Weise wie dieser Staat geführt wird. Frau Merkel selbst rettet folgerichtig weder den Euro noch die Griechen, sondern das politische Euro-Establishment und damit ihren eigenen Kopf.
Griechenland (hier lediglich beispielhaft herausgegriffen für ähnliche Zustände in anderen schwachen Euroländern) hätte – wie wir schon am
06.02.2012 an die Bundesbank <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/up/datei/buba_endfassung_06.02.2012_2.pdf">http://www.target-2.de/up/datei/buba_endfassung_06.02.2012_2.pdf</a>
(dort Seite 29) geschrieben haben - längst den Euro verlassen und alle Zins und Tilgungszahlungen an seine Gläubiger komplett einstellen müssen, um damit eine Basis für einen Neustart zu schaffen.(3) Das wäre zweifelfrei schon 2010 für Griechenland die bessere Alternative gewesen, wie dies erst jüngst auch
Prof. Ulrich Hege und Dr. Harald Rau in der FAZ überzeugend aufgezeigt haben <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=eurokrise%20%20%20%20warum%20ein%20schuldenschnitt%20die%20bessere%20l%C3%B6sung%20ist%20%20%0D%0A%0D%0A13&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCgQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html&ei=rJJ2UJunBIaEhQeA94CYBg&usg=AFQjCNGLfQokvaFRkZ4VzROlGhuN9j4Jxg">http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=eurokrise%20%20%20%20warum%20ein%20schuldenschnitt%20die%20bessere%20l%C3%B6sung%20ist%20%20%0D%0A%0D%0A13&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCgQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html&ei=rJJ2UJunBIaEhQeA94CYBg&usg=AFQjCNGLfQokvaFRkZ4VzROlGhuN9j4Jxg</a>
. (4) Seither sparen und tilgen sich - auch mit deutschem Geld - die Griechen zugrunde. Aber ihre Gläubiger werden sie so niemals los. Die Griechen müssen aus dem Euro raus, ihre Gläubiger selbst abschütteln und auf eigene Rechnung und nach eigenen Vorstellungen ihren Staat wieder aufbauen, gut oder schlecht, wie sie es vermögen oder wie es ihnen gefällt. Wir Deutschen haben damit nichts tun und sollten uns überhaupt nicht in fremde Angelegenheiten mischen. Das schadet uns nur – politisch und finanziell! Sobald die Griechen aus dem Euro austreten, erübrigen sich auch Demonstrationen (40.000 Demonstranten am 09.10.2012 in Athen!) gegen die Kanzlerin und die Deutschen. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, welchen Vorteil Griechenland daraus haben sollte, weiter im Euro zu verbleiben. Das ist schlicht eine Verrücktheit und dient nur der führenden Klasse in Griechenland, die alle Vorteile des Euro gnadenlos abschöpft und außer Landes schafft.
Target-2
Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, verdrängt die Laienspielerschar, die sich deutsche Regierung nennt, vollkommen die verheerenden Wirkungen von Target-2. Es ist geradezu lachhaft Target-2 in der bisherigen Form zu verteidigen, anstatt zumindest den tickenden Zünder dieser
finanziellen Atombombe <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=target-2%20atombombe&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.mmnews.de%2Findex.php%2Fwirtschaft%2F9560-target2-die-finanzielle-atombombe&ei=to12UN6wJsfa4QS1j4DYDA&usg=AFQjCNFialI397Owlkyn2jf_Uxqwla7Ovw">http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=target-2%20atombombe&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.mmnews.de%2Findex.php%2Fwirtschaft%2F9560-target2-die-finanzielle-atombombe&ei=to12UN6wJsfa4QS1j4DYDA&usg=AFQjCNFialI397Owlkyn2jf_Uxqwla7Ovw</a>
sofort abzuschalten. Wir haben uns dazu schon vielfach auf unserer speziellen Website
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.target-2.de/">www.target-2.de</a> <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/">http://www.target-2.de</a>
und über
MMnews <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=target-2%20atombombe&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.mmnews.de%2Findex.php%2Fwirtschaft%2F9560-target2-die-finanzielle-atombombe&ei=to12UN6wJsfa4QS1j4DYDA&usg=AFQjCNFialI397Owlkyn2jf_Uxqwla7Ovw">http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=target-2%20atombombe&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.mmnews.de%2Findex.php%2Fwirtschaft%2F9560-target2-die-finanzielle-atombombe&ei=to12UN6wJsfa4QS1j4DYDA&usg=AFQjCNFialI397Owlkyn2jf_Uxqwla7Ovw</a>
geäußert.
Seit der bahnbrechenden Arbeit des Währungsspezialisten
Prof. Peter Garber <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/up/datei/der_target_mechanismus_.pdf">http://www.target-2.de/up/datei/der_target_mechanismus_.pdf</a>
aus dem Jahre 1998 (Der Target-Mechanismus: Wird er eine Krise in Phase III verbreiten oder unterdrücken) (5) sind die hochexplosiven Gefahren von Target bekannt. Prof. Hans-Werner Sinn hat dieses Thema ab 2010 auch einer breiten deutschen Öffentlichkeit bekannt gemacht und sich erst jüngst wieder in seinem Buch „Die Target-Falle“ zum Thema geäußert. (6) Zum Dank dafür wird ihm von Prof. Bert Rürup (7) - der wenig bis nichts zu begreifen scheint - „irritierender missionarischer Eifer“ vorgeworfen.(8) Und an dieses abwiegelnde Gerede sollen die deutschen Bürger offenbar solange glauben, bis ihnen der ganze „Laden Deutschland“ durch Explosion von Target-2 um die Ohren fliegt. Aber bis dahin werden sich dann die Merkels, Schäubles und Rürups dieser Welt längst irgendwohin abgesetzt haben bzw. die (alternativlose) Misere anderen in die Schuhe schieben.
Target-2 (T2) ist die Herzkammer des Eurosystems und damit zentraler Mechanismus der Eurokrise. Es ist inzwischen in eine Kreditmaschine zur unlimitierten Finanzierung von Leistungsbilanzdefiziten schwacher Euroländer umfunktioniert worden. Wie das funktioniert, haben wir vor langem am Beispiel
„Gyros/Michl“ auf einer Seite dargestellt <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/up/datei/target_2_kurzfassung____pluenderung_der_bundesbank_22.02.2012_stand_09.03.2012.pdf">http://www.target-2.de/up/datei/target_2_kurzfassung____pluenderung_der_bundesbank_22.02.2012_stand_09.03.2012.pdf</a>
. Kurz zusammengefasst: Unter den Augen der Bundesregierung und insbesondere des deutschen Finanzministeriums kaufen Euro-Pleitestaaten (bzw. deren Rechtssubjekte) in Deutschland ein, die Bundesbank bezahlt und erhält zum Ausgleich einen weitgehend wertlosen und nicht durchsetzbaren Schuldschein gegen die EZB. Würde Ihnen so eine „Bezahlung“ genügen? Sicher nicht!
Stellen Sie sich vor, 17 Firmen aus verschiedenen Ländern, mit höchst unterschiedlicher Größe, Leistungsfähigkeit, Verschuldungsgrad und völlig unterschiedlicher Firmenkultur und Sprache - darunter eine Firma namens Bundesbank - schließen sich zu einem reinen Abrechnungsverbund (nicht Konzernverbund!) zusammen. Sie vereinbaren ausdrückliche Beibehaltung der absoluten finanziellen Eigenverantwortlichkeit jeder Firma und als wichtigsten und zentralen Punkt des Systems, dass niemals und unter keinen Umständen innerhalb des Systems eine Firma für die andere zu haften habe (Bail-Out-Verbot). Nun gründen sie eine Abrechnungszentrale (EZB), kreieren das automatisierte Abrechnungssystem (Target-2) und schließlich wird unter diesen Prämissen der Abrechnungsbetrieb aufgenommen und läuft 8 Jahre einwandfrei (von 1999 – 2007). Dann wird plötzlich offenbar, dass einige der Firmen massive Zahlungsprobleme haben. Unter diesem Druck fangen sie an hemmungslos und vertragswidrig das Abrechnungssystem T2 in ein gewillkürtes Kreditsystem umzuwandeln. Verabredungswidrig finanzieren sie darüber ihre Warenzufuhr, indem sie zwar bestellen aber nicht bezahlen, sondern grundsätzlich bei der Firma Bundesbank anschreiben (9) lassen: Formhalber hinterlegen sie bei der Abrechnungsstelle EZB (die von ihnen dominiert wird) weitgehend wertlose Sicherheiten. Dies führt nun dazu, dass die Kasse der Firma Bundesbank (die letztlich den Bundesbürgern gehört) systematisch geplündert wird. Den gewillkürten Abflüssen entsprechen die sogenannten positiven T2-Forderungen. Was passiert ist, macht die folgende Zahlenreihe der ansteigenden Target-2-Forderungen der Bundesbank gegen die EZB deutlich:
Bis Juni
2007
€ 0
(ausgeglichenes Konto)
Bis Dezember
2007
€ 100 Milliarden
(Rauch steigt auf, Brandgefahr)
Bis Januar
2009
€ 150 Milliarden
(erste Flammen steigen auf)
Bis Januar
2010
€ 300 Milliarden
(ein Jahresbundeshaushalt ist verbrannt)
Bis Oktober
2011
€ 500 Milliarden
(das Haus brennt lichterloh)
Bis August
2012
€ 751 Milliarden
(sprachloses Entsetzen!)
Im Normalfall hätte jede halbwegs noch verantwortungsbewusste Geschäftsleitung einer Firma, die merkt, dass aus ihrer Kasse vereinbarungswidrig 100 Milliarden Euro (!) herausgebrochen wurden, die Reißleine gezogen. Sie hätte das Abrechnungssystem sofort aus wichtigem Grund unter Hinweis auf den Vertragszweck (bloße Abrechnung) und die verbindlichen Vertragsgrundlagen (No Bail-Out) aufgekündigt/verlassen und gleichzeitig die Rückführung der € 100 Milliarden ultimativ gefordert. (10)
Doch handelt sie nicht und lässt die Dinge treiben, begeht sie fortgesetzte Untreue gegenüber ihren Kapitaleignern und zwar in der ungeheuerlichen Höhe von mehr als einer dreiviertel Billion Euro, also dem 2 ½-fachen des Bundeshaushalts der BRD. Dem nichtjuristischen Leser sei mitgeteilt, dass Untreue in einem derartigen Fall schon dann vorliegt, wenn die Rückzahlung/Schuldtilgung des nicht verhinderten Geldabflusses gefährdet sein könnte (was im Falle Griechenlands als sicher anzunehmen ist). In solchen Fällen ist die Geschäftsleitung grundsätzlich ohne Wenn und Aber verpflichtet, unberechtigte bzw. ungedeckte Zwangsabbuchungen frühestmöglich zu unterbinden um eben solche Gefahren zu vermeiden.
Heute stellen sich die Verantwortlichen u.a. die deutsche Regierung hin und behaupten dreist und frech, so streng sei das mit der „bloßen Abrechnung“ und dem „Bail-Out-Verbot“ gar nicht gemeint gewesen und ohne entsprechende Kontoüberziehungen bei der Bundesbank könne das Eurosystem überhaupt nicht funktionieren bzw. wäre dieses schon längst zusammengebrochen. Diese Aussage bedeutet nichts anderes, als dass Target-2 die Herzkammer des Eurosystems ist. Daraus lässt sich folgende Feststellung herleiten:
1. Das Eurosystem ist ohne Dauer-Subventionierung durch Deutschland nicht lebensfähig!
2. Nicht fehlende Rettungsmaßnahmen werden den Euro zerstören und dann die Target-2-Drohverlust in Totalverluste umwandeln (das Erpressungs-Totschlag-Argument der Eurokraken), sondern vielmehr wird Target-2 seinerseits, aufgrund des fortgesetzten Missbrauchs, das Eurosystem zerstören. Genau darauf läuft die zutreffende
Argumentation von Prof. Peter Garber <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/up/datei/der_target_mechanismus_.pdf">http://www.target-2.de/up/datei/der_target_mechanismus_.pdf</a>
seit 14 Jahren hinaus.
So oder so, die Bundesbank ist ruiniert und 750 Mrd. Euro sind verloren! Aber eines steht dennoch fest: Bricht das Eurosystem, wird sich Deutschland am schnellsten erholen, die Bundesbank rekapitalisieren und solche Jahrhundertfehler sicher nicht wiederholen. Insofern haben die anderen Euroländer, mit Ausnahme der Niederlande und Finnlands, inzwischen weit mehr zu verlieren als Deutschland und deshalb sitzen wir auch nicht unentrinnbar in der Falle: Deutschland wird zwar ungeheuer viel Geld verlieren aber dennoch wieder schnell auf die Beine kommen. Aber die diebischen Elstern des Target-2-Systems verlieren ihre Zukunft auf Jahrzehnte. Eine neue und entschlossenere Regierung sollte in der Lage sein, diese Botschaft in aller Deutlichkeit zu vermitteln. In der bisherigen Weise kann es jedenfalls nicht weitergehen und das wird die Masse der Deutschen alsbald erkennen.
Wir halten also die “tolerierte Plünderung“ der Bundesbank für kriminell und haben uns deshalb vor Monaten schon der Strafanzeige von Prof. Bernd Schünemann gegen Vorstände der deutschen Bundesbank angeschlossen. In der Anlage überreichen wir ein weiteres Statement von Prof. Schünemann. In Kürze werden wir Ihnen zusätzlich die inzwischen erfolgte Erweiterung und Ergänzung der Target-2-Strafanzeige durch Prof. Schünemann in vereinfachter Form vorlegen.
Natürlich wird unsere Aktion
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fortgesetzt. Sie umfasst, worauf wir immer hingewiesen haben, weiterhin die Forderung nach sofortigem Stop von Target-2 (respektive die Forderung nach Hinterlegung direkter und werthaltiger Sicherheiten für jede zukünftige Target-2-Transaktion unmittelbar bei der Bundesbank).
Das Ausfallrisiko aus Target-2 ist – zusätzlich zur angeblich erfolgten „Begrenzung“ der ESM-Haftungsrisiken durch das BVerfG auf „nur“ 190 Mrd. Euro - inzwischen schon auf über 751 Mrd. Euro angestiegen und steigt unaufhaltsam weiter. Die EZB und unsere superschlaue Regierung „retten“ den Euro (besser gesagt, ihre eigenen Positionen), indem sie auf unsere Kosten und unser Risiko(!) bankrotten Euroländern „Finanzhilfen gewähren“. Diese Rettungsgelder dienen nicht etwa dem Volk, sondern den Alt- und Großgläubigern der schwachen Euroländer. Deren Zins- und Tilgungsforderungen aus risikobehafteten Staatsanleihen werden durch Risikoumwälzung u.a. auf die Gesamtheit der deutschen Bürger verlagert. Aber ein erheblicher Teil dieser angeblichen „Rettungsgelder“ geht daneben im völlig undurchsichtigen „Euro-Rettungssystem“ via Target-2 zur Finanzierung weiteren defizitären Konsums der Club-Med-Länder und durch Kapitalflucht verloren. Zahlmeister: Die Deutsche Bundesbank! So befeuert Target-2 fortwährend die Krise indem es ständig
weitere Rettungsmaßnahmen erzwingt. Die Bundesregierung findet, das sei in Ordnung. Wir denken, solange dieser finanzielle T2-Wahnsinn andauert, sind alle ernsthaften Euro-Rettungsmaßnahmen umsonst und führen a) nach erfolgter Plünderung der Bundesbank, b) zur unmittelbaren Gefährdung des Privatvermögens aller deutschen Bürger und c) zur völligen Einengung des finanziellen Gestaltungspielraums des Bundeshaushalts. Dies wird auf Dauer gesehen insbesondere auf die bedürftigen Bevölkerungsschichten unseres Landes voll durchschlagen. Denn töricht ist der Satz, „wer nichts hat, hat nichts zu verlieren“. In einem Sozialstaat gibt es für Bedürftige viel zu verlieren!
Wenn Sie mit all dem nicht einverstanden sind, zeichnen Sie – sofern noch nicht geschehen –
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.stop-esm.org/">www.stop-esm.org</a> <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.stop-esm.org/">http://www.stop-esm.org</a>
und veranlassen Sie auch Ihre Freunde, Nachbarn und Kollegen gleiches zu tun. Bitte verteilen Sie dies Schreiben so weit wie möglich (Ihren Abgeordneten nicht vergessen!), damit unsere Zeichnerzahlen weiter ansteigen und die notwendige Aufklärung zügig fortschreitet. In ihren Auswirkungen hängen ESM und Target-2, wie aufgezeigt, untrennbar zusammen und überfordern Deutschland schon bei weitem. Niemals hat die deutsche Bevölkerung Gelegenheit gehabt der ESM-Diktatur und der Plünderung der Bundesbank über Target-2 zuzustimmen. Deshalb erachten wir alle politisch motivierten und gesteuerten Euro-Rettungsaktionen über ESM und Target-2 grundsätzlich für rechtswidrig. Sie bewirken nur eines: Sie zerstören nachhaltig die Finanzen Deutschlands und bringen damit für unsere Bürger zukünftig ausschließlich riesenhafte Probleme und Verluste.
Deshalb gilt weiterhin
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.stop-esm.org/">www.stop-esm.org</a> <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.stop-esm.org/">http://www.stop-esm.org</a>
Mit freundlichen Grüßen
Rolf von Hohenhau
(Präsident)
Bund der Steuerzahler (Bayern)
--------------------------------------------------------------------------------
1 Thilo Sarrazin,“ Europa braucht den Euro nicht“ (Seite 175 - 180, 179)
2 Petros Markaris, „Finstere Zeiten“ (u.a. Seite 31 ff.)
3 Siehe auch, „Target-2: Die Plünderung der Bundesbank“ unter
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.target-2.de/">www.target-2.de</a> <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/">http://www.target-2.de/</a>
4 Prof. Harald Hau, Dr. Ulrich Hege, Warum ein Schuldenschnitt die bessere Lösung ist,
FAZ 14.09.2012, Seite 14 <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=faz%20warum%20ein%20schuldenschnitt%20die%20bessere%20l%C3%B6sung%20ist&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html&ei=5ot2UIvKNKbT4QSY24GwCA&usg=AFQjCNGLfQokvaFRkZ4VzROlGhuN9j4Jxg">http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=faz%20warum%20ein%20schuldenschnitt%20die%20bessere%20l%C3%B6sung%20ist&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html&ei=5ot2UIvKNKbT4QSY24GwCA&usg=AFQjCNGLfQokvaFRkZ4VzROlGhuN9j4Jxg</a>
5 Im Original: Prof. Peter Garber, „
The TARGET mechanism <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/up/datei/target_mechanism.pdf">http://www.target-2.de/up/datei/target_mechanism.pdf</a>
“ (USA 1998/1999)
6 Prof. Hans-Werner Sinn, „Die Target-Falle“
7 Ehemaliger „Wirtschaftsweiser“
8 „
Streit um Target-Thesen <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=strei%20um%20target%20thesen&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCsQqQIwAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feuropas-schuldenkrise%2Fifo-praesident-sinn-streit-um-target-thesen-11918652.html&ei=2Ip2UPqaL9D04QTA1ICICg&usg=AFQjCNHo_wUmYPdXINNuaM2CXUvBnEByCA">http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=strei%20um%20target%20thesen&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCsQqQIwAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feuropas-schuldenkrise%2Fifo-praesident-sinn-streit-um-target-thesen-11918652.html&ei=2Ip2UPqaL9D04QTA1ICICg&usg=AFQjCNHo_wUmYPdXINNuaM2CXUvBnEByCA</a>
“ , in FAZ vom 08.10.2012,
9 Siehe unser Beispiel von der „Club-Med-Bar“ im Artikel „
Die Plünderung der Bundesbank <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.target-2.de/up/datei/target_2_kurzfassung____pluenderung_der_bundesbank_22.02.2012_stand_09.03.2012.pdf">http://www.target-2.de/up/datei/target_2_kurzfassung____pluenderung_der_bundesbank_22.02.2012_stand_09.03.2012.pdf</a>
Die Entwicklung der Targetsalden – eine Untreue zum Nachteil der
Bundesbank?
(11.10.2012)
Von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, Universität München
Bis Anfang 2011 konnten mit dem Akronym TARGET-2, mit dem der Geldverkehr zwischen
den einzelnen nationalen Notenbanken im Eurosystem bezeichnet wird, nur die im
internationalen Zahlungsverkehr Tätigen und einige weitere Eingeweihte etwas anfangen.
Inzwischen wissen jedenfalls die politisch Interessierten, dass dieses ursprünglich technische
Instrument, bei dem sich die zahllosen grenzüberschreitenden Transaktionen bis 2006 im
Wesentlichen neutralisierten, eine gigantische Schlagseite entwickelt hat: Während vor
allem die GIIPS-Staaten Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien über die EZB als
Clearingstelle rund 1000 Milliarden € schuldig geblieben sind, haben die „Nordstaaten“
Deutschland, Finnland, Niederlande und Luxemburg Aktivsalden in derselben Höhe mit einer
der Bundesbank per August 2012 zustehenden Forderung über rund 750 Milliarden € als
„dicker Bertha“. Wie war das möglich, und was bedeutet es für die Bundesbank?
Die Befugnis der nationalen Notenbanken, über das automatisierte, täglich Millionen von
Bewegungen abwickelnde Target-2-System andere Notenbanken zu Zahlungen zu
veranlassen, war ursprünglich an die Gestellung von Sicherheiten mindestens auf der
Bonitätsstufe „A-“ gebunden. Nachdem der EZB-Rat zwischen Oktober 2008 und Juli 2011
diesen Schwellenwert zunächst drastisch auf „BBB-“ absenkte und dann im Verkehr mit
Griechenland, Irland und Portugal vollständig aufhob, konnte das Verrechnungssystem
TARGET-2 von den GIIPS-Staaten faktisch in eine Kreditbeschaffungsmaschine umgewandelt
werden, die von dem Leiter des Münchener ifo-Instituts, Hans Werner Sinn, als „heimlicher
Rettungsschirm“ qualifiziert worden ist.
Da die (formal gegen die EZB gerichtete) Target-2-Forderung den bei weitem größten
Bilanzposten der Bundesbank ausmacht, die dafür bei den Notenbanken der
Schuldnerländer gestellten Sicherheiten aber zu einem im Einzelnen nicht bekannten, mit
Sicherheit erheblichen Teil dubios sind und im Falle einer Auflösung des Eurosystems kaum
verwertbar sein dürften, befindet sich die Bundesrepublik politisch in einer Situation der
Erpressbarkeit, aus der schwer ein Ausweg zu finden ist (bekanntlich hat der britische
Außenminister William Hague die gegenwärtige Situation des Euro mit einem „brennenden
Haus ohne Ausgang“ verglichen) : Sie muss das gegenwärtige Währungssystem à tout prix
aufrechterhalten, damit die Bundesbank nicht ihre Target-2-Forderung von 750 Mrd. € (bei
einem Grundkapital von gerade einmal 2,5 Mrd. €!) abschreiben und vom Steuerzahler
rekapitalisiert werden muss.
Dadurch erklärt sich vermutlich das stereotype Verhalten der Bundesregierung, Forderungen
nach der Schaffung weiterer oder der Erhöhung konzipierter „Rettungsschirme“ zunächst
eine klare Absage zu erteilen, um ihnen nach einer gewissen Schamfrist dann doch
nachzugeben.
Nachdem sich die Bundesbank Anfang 2011, als die schon damals äußerst prekäre Situation
(wenngleich der positive Target-2-Saldo damals nur gut die Hälfte des heutigen ausmachte!)
2
von Hans Werner Sinn erstmal öffentlich gemacht wurde, zunächst um eine Beschönigung
der Situation bemühte (mit der wunderbar euphemistischen Wendung, TARGET-2-Salden
stellten für die einzelnen nationalen Notenbanken „keine eigenständigen Risiken dar“), hat
ihr seit 1.4.2011 amtierender Präsident Jens Weidmann durch die spürbare Erhöhung der
Wagnisrückstellung in der von ihm unterschriebenen Bilanz 2011, durch einen in der Presse
kolportierten Brief an den EZB-Präsidenten Mario Draghi, in Interviews und einem
Gastbeitrag für die Presse sowie zuletzt in seinem Chatham-House-Vortrag „Rebalancing
Europe“ am 28.3.2012 die Risiken der exorbitanten „Spreizung“ der Target-2-Salden und der
unzulänglichen Absicherung der Target-2-Forderungen ebenso eingeräumt, wie er betont
hat, dass immer höhere „Brandmauern“ nicht die Probleme lösen, sondern nur Zeit kaufen
(!) können.
Während das Haus noch brennt und die propagierten, für die Bewohner der Beletage
äußerst kostspieligen Maßnahmen den Brand nicht löschen, sondern nur Zeit für andere
Maßnahmen der Bewohner im Souterrain gewinnen können, von denen überdies ungewiss
ist, ob sie von diesen ergriffen werden und wie sie wirken, verspürt man normalerweise
wenig Neigung, nach der Brandursache (Selbstentzündung oder Brandstiftung?) zu fragen.
Aber (um in Hagues Bild zu bleiben) wenn der „Hausmeister“ (die Bundeskanzlerin) neue
teure Maßnahmen für alternativlos erklärt, besteht Veranlassung, über die Qualität seines
bisherigen Brandmanagements nachzudenken, was in einem Rechtsstaat eine Rechtsfrage ist
und (wenn es um die Kontrolle des Hausmeisters geht) in letzter Konsequenz eine
Strafrechtsfrage. War denn die Umfunktionierung des Target-2-Systems in einen faktischen
Rettungsschirm als der für die Bundesbank besonders gefährliche Brandherd eine
unabwendbare „Naturkatastrophe“ im Sinne von Art. 122 Abs. 2 AEUV oder hätte der
Hausmeister diese Zündelei im Souterrain vielleicht eindämmen können?
Weil die Umfunktionierung des Target-2-Systems und die Explosion der unzulänglich
besicherten Target-2-Forderungen der Bundesbank (zumindest deren Größenordnung) erst
durch die Beschlüsse des EZB-Rats über die Herabsetzung der für die Sicherheiten
geltenden Ratingschwellen ermöglicht worden sind, hätte die Bundesrepublik als
Hauptleidtragende gegen diese Beschlüsse vorgehen müssen – und auch können, nämlich
durch die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen die EZB-Beschlüsse beim EuGH gem. Art.
263 Abs. 1 und 2 AEUV unter gleichzeitiger Erwirkung einer einstweiligen Anordnung des
EuGH-Präsidenten über deren Aussetzung gem. Art. 84 § 2 der Verfahrensordnung des
EuGH. Wie gut so etwas funktionieren kann, zeigte sich etwa 1990 anlässlich des deutschen
Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren
Lastfahrzeugen, als die Europäische Kommission binnen 5 Tagen eine einstweilige
Anordnung gegen die Bundesrepublik erwirkte, die Erhebung der vorgesehenen
Straßenbenutzungsgebühr auszusetzen. Und dieses Vorgehen wäre auch erfolgversprechend
gewesen, weil die Absenkung des Sicherheitenniveaus in der deutlichen Absicht, die
Umfunktionierung des Target-2-Systems zu einem faktischen Rettungsschirm zu
ermöglichen, gegen das Verbot eines Bail out und der monetären Haushaltsfinanzierung in
den Art. 123, 125 AEUV verstieß und auch das oberste Ziel der Preisstabilität (Art. 127, 282
AEUV) hinter die nachrangigen weiteren Ziele wie die Unterstützung der Wirtschaftspolitik
zurücksetzte.
Dass die Bundesregierung innerstaatlich zur Beschreitung dieses Rechtsweges verpflichtet
war, folgt aus der Unaufgebbarkeit der Haushaltsautonomie des Bundestages und der
Unübertragbarkeit seiner Gesamtverantwortung entsprechend der grundlegenden
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zum vorläufigen
3
Rettungsschirm EFSF vom 7.9.2011, nach deren Rdn. 127 selbst der Bundestag deshalb
„einem intergouvernemental oder supranational vereinbarten, nicht an strikte Vorgaben
gebundenen und in seinen Auswirkungen nicht begrenzten Bürgschafts- oder
Leistungsautomatismen nicht zustimmen darf, der nach Ingangsetzung seiner Kontrolle und
Einwirkung entzogen ist“. Weil es für die Target-2-Salden aber nach der eigenen Erklärung
des Bundesfinanzministeriums vom 26.3.2012 „aus ökonomischer Sicht prinzipiell keine
Obergrenze“ und „keine ex ante-Limitierungen“ gibt, hätte die Entfesselung des TARGET-2-
Automatismus (!) vermöge der EZB-Beschlüsse, durch die praktisch die Notenbanken der
GIIPS-Staaten anstelle deutscher Instanzen über die Höhe der Kreditgewährung seitens der
Bundesbank entscheiden und diese schon heute mit 750 Milliarden € auf das Vielfache der
vom Bundestag gebilligten Rettungsengagements gesteigert haben, nicht einmal vom
Bundestag bewilligt werden können – umso weniger von der Bundesregierung durch den
Verzicht auf die Nichtigkeitsklage zum EuGH. Dieser Verzicht wäre deshalb selbst als
wohlerwogene europapolitische Entscheidung nicht von der Einschätzungsprärogative der
Bundesregierung gedeckt gewesen, weil die Duldung des beschriebenen Automatismus
außerhalb ihrer Kompetenzen gelegen hätte.
Diese verfassungsrechtlichen Überlegungen berühren auch das Strafrecht, weil die
Bundeskanzlerin und die Bundesminister selbstverständlich den Nutzen des deutschen
Volkes zu mehren und nicht zu schmälern haben und deshalb grundsätzlich den
Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) erfüllen könnten. Freilich ist es denkbar, dass die
Bundesregierung die Tragweite der EZB-Beschlüsse nicht überblickt hat, so dass es am
subjektiven Tatbestand fehlen würde. Aber damit verschiebt sich die weitere Prüfung auf
den Vorstand der Deutschen Bundesbank, der gem. Art. 88 GG i. V. m. § 13 Abs. 1 und § 7
Abs. 1 BBankG die Bundesregierung zu beraten und mit den notwendigen Informationen zu
versorgen hat. Überdies dürfte die Bundesbank zur Erhebung einer eigenen
Nichtigkeitsklage zum EuGH befugt und deshalb auch verpflichtet gewesen sein. Sollte dies
in Kenntnis aller Bewandtnisse vorsätzlich unterlassen worden sein, käme für die dafür
Verantwortlichen als strafrechtliche Konstruktionsmöglichkeit eine Untreue sowohl in
unmittelbarer als auch in mittelbarer Täterschaft durch Benutzung der Mitglieder der
Bundesregierung als blinder Werkzeuge in Betracht. Es hat deshalb den Anschein, dass es
hinsichtlich der Brandursachen noch vieles aufzuklären gilt. Und um abschließend in diesem
Bild zu bleiben: Diese Aufklärung liegt ja im eigenen Interesse des Hausmeisters und seiner
sachkundigen Gehilfen, damit seine Behauptung der Alternativenlosigkeit der von ihm
propagierten, weiteren kostspieligen Maßnahmen glaubhaft wirkt.
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-5375337323794030052012-10-07T11:14:00.000+01:002012-10-07T11:14:48.901+01:00Nationalkapitalismus erfasst Europa, Finanzfaschismus wird hoffähig<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<pre wrap=""><b><i>Ein wirklich sehr guter Kommentar der <a href="http://qpress.de/">http://qpress.de/</a>
Groß-Europa, Provinz Deutschland: Wer hätte das gedacht. Die Zeiten
ändern sich, die Mechanismen bleiben grundlegend dieselben. Die
wechselvolle Geschichte, nicht nur Deutschlands, sondern des schon von
vielen Phantasten anvisierten Groß-Europa treibt jetzt auf seinen
nächsten Höhepunkt zu. Nach allen Ausdeutungen träumt da eine Elite
vom ?Vierten Reich?, dem des Geldes sowie der absoluten Macht und
Kontrolle. Und wie es sich für brave und anständige Schaf-Bürger
gehört, lassen sich die Allermeisten am Nasenring in die gewünschte
Richtung zerren, allein schon um keinen Stress zu haben. Also alles im
Plan? Man muss sagen, leider ja. Auch das BVerfG wird ein von Goldman
& Sachs bereits vorhergesagtes Urteil in Sachen ESM und Fiskalpakt
fällen, damit den eingeschlagenen Weg zum ?Nationalkapitalismus? nicht
weiter behindern.
Was ist Nationalkapialismus
Genau genommen ist es die exakt um 180 Grad verdrehte Geschichte die
Deutschland schon mal in der Form des ?Dritten Reich? durchlebte.
Parole war damals der Wohlstand für Alle. Diese Nummer ist grandios
gescheitert, das Ergebnis ist allen Lesern nur zu gut bekannt. Diesmal
setzt man die Geschichte eben anders auf, sodass sich das Volk nicht
abermals völlig kriegslüstern und enthemmt gegen sich selbst
versündigen kann. Jetzt geht es darum, mittels des ?ultimativen
Kapitalismus? dem unartigen Volk grundlegend alle finanziellen Mittel
zu entziehen, um diese in den Händen einiger Weniger zu konzentrieren.
Natürlich nur zum Wohle des Volkes, einer prosperierenden Wirtschaft
und gedrückten Löhnen zur Mehrung des Profits. Das Ganze natürlich nur
zum Schutz des Volkes, weil ja die Geschichte belegt hat, dass die
meisten Menschen gar mit der ihnen zugedachten Verantwortung umgehen
können, sonst wäre uns schließlich der letzte Weltkrieg erspart geblieben.
Rechts abgebildet, haben wir ein Wahlkampfhilfsmittel der neuen
Blockparteien für 2013 ausfindig gemacht (gilt an sich noch als
Verschlusssache), welche seit Jahren kontinuierlich und gemeinsam auf
den Nationalkapitalismus hinarbeiten. Nach den Wahlen in 2013, es
könnte die letzte Wahl in Deutschland sein die noch irgendeine
Bedeutung hat, dürften auch derart antiquierte Veranstaltungen der
Vergangenheit angehören. Wer Parallelen zu diesem Entwurf sucht, der
bemühe dazu einmal Tante Google, da kann man ausreichend fündig werden
? Link. Auch damals führte es zu einem bösen Erwachen, das erkannte
man aber erst viele Jahre später.
Man sollte sich auch nicht an dem Begriff ?National? in dieser neuen
Staatsform stören. Letztlich sind wir ja nach neuerer Definition alle
Europäer und auch alle gleich und müssen deshalb diesen Begriff
wenigstens auf Europa anwenden, dann bekommt der Nationalkapitalismus
eine völlig andere und und auch viel solidarischere Bedeutung. Es ist
dann nur noch eine kurze Zeitspanne bis der Nationalkapitalismus das
Fundament für eine segensreiche ?Eine Welt Regierung? bildet, in der
dann vor der Finanzindustrie alle Menschen gleich sind, bis auf
diejenigen die den Apparat steuern und besonderen Schutzes bedürfen.
Siehe hierzu die Regelung zur Immunität und Unangreifbarkeit des ESM
Gouverneursrates, der in diesem Zusammenhang als vorbildlich
geschildert wird.
Perspektive der neuen Staatsform
Nach erfolgreicher Implementierung des Nationalkapitalismus auf der
ganzen Erde können die Verwaltungsaufgaben gebietsweise von den großen
Konzernen mit übernommen werden, Parlamente braucht es dann auch nicht
mehr, wie die bisherige Scheindemokratie eindeutig erwiesen hat. Alle
notwendigen Entscheidungen, sofern sie mit Geld verbunden sind,
treffen die Konzerne. Die dann überflüssigen Politiker, die bislang
über Staatshaushalte entscheiden, beziehen dann eine Konzernrente,
sofern sie nachweisen können an der Implementierung des
Nationkapitalismus noch beteiligt gewesen zu sein. Hernach gibt es für
sogenannte Politiker keinerlei Verwendung mehr. Die Steuerung der
Massen wird, wie heute bereits praktiziert, über die Propagandamedien
der Konzerne bewerkstelligt. Das Militär kann abgeschafft werden und
die polizeilichen Kräfte in Form privater Sicherheitsfirmen sorgen
dann weltweit für Recht und Ordnung. Das soll die Welt friedlicher
machen und auch für Proteste gibt es keinerlei Anlass mehr,
schließlich kann sich jeder Mensch eine der unzähligen vorgefertigten
erlaubten Meinungen zu eigen machen.
Fall der letzten Bastion
Es ist im Blickwinkel des weltweiten Siegeszuges des
Nationalkapitalismus damit zu rechnen, dass selbst das BVerfG diesen
nicht stoppen wird. Immerhin kann sich das hohe Gericht darauf
berufen, dass das Volk, vertreten durch seine Volksverräter
Volksvertreter, sich für diesen Weg entschieden hat. Damit muss auch
nicht geklärt werden ob andere als parteipolitische Einflüsse diese
Durchwinkaktion begünstigt haben. Wie bereist in den 30er Jahren
zeichnet damit das Volk verantwortlich, auch für den Fall dass diese
neuen Doktrin danebengehen sollten. Alle Menschen die sich bislang
nach Kräften gegen diese neue Staatsform stemmen, werden sich alsbald
dem Wohlwollen und dem Diktat einer zentralistischen EU-Regierung
beugen müssen, dies, weil ihnen alsbald beigebracht wird, wer hier die
stimmlichen Mehrheiten bezüglich des Volkswohls inne hat.
Geld regiert die Welt
Wer nach dieser Machtergreifung durch das Kapital nebst dem
Ermächtigungsgesetz ESM noch auf die seltsame Idee kommen sollte, dass
es doch die Menschen seien die hier selbst über ihr Schicksal befinden
wollten, die haben ihre Rechnung ohne die zitierte Weisheit gemacht.
Alles ist käuflich von Sachwerten bis hin zu den Menschen, wenn nicht
für Geld, dann halt für eine Lüge. Die Frage: ?Was kostet die Welt?,
die ist längst beantwortet. Sie kostet rein gar nichts, sofern man die
Macht hat das Geld zu erschaffen mit dem man sie kauft. Nach dem Kauf
kann man dann das Geld getrost für wertlos erklären, aber die Welt
soll dann angeblich in den richtigen Händen sein. Der Eigentumsschutz
gewährleistet dann, dass man aus den Menschen alles herauspressen
kann, was zum Wohlergehen einer kleinen Elite vonnöten ist. Nur dafür
brauchen wir noch Gesetze, um die Menschen daran zu hindern sich
möglicherweise ihr verlorenes Gut wiederzuholen.
Diejenigen die die Welt gekauft haben, die benötigen schon lange keine
Gesetze mehr (vgl. Greenspan: ?Die FED steht über dem Gesetz?), sie
würden sich eh nicht daran halten und mal ehrlich ? sie haben die
Masse Mensch doch gleich mit erworben. In dieser Form wird dann
selbstverständlich auch der Faschismus des Geldes gleich mit hoffähig
gemacht. Entscheidend ist nur, dass sich die Menschen nicht
übergebührlich wehren, weil die Auseinandersetzung um den Begriff
?Freiheit? und dessen Auslegung sonst Unsummen verschlingen könnte,
ein Szenario welches den Nationalkapitalisten ein absoluter Dorn im
Auge ist und zu Lasten der Profitabilität gehen könnte. Deshalb ist es
wichtig, dass auch Sie alsbald ein Fähnchen mit dem Symbol des
Nationalkapitalismus an Ihr Fenster hängen, um zu signalisieren, dass
Sie dem Projekt wohlwollend gegenüberstehen und nicht zum ?Widerstand?
gehören.
Beste Grüße,
marreg</i></b></pre>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-892138262068683412012-10-01T20:50:00.002+01:002012-10-01T22:24:04.717+01:00<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<div class="hcf-colset1">
<div class="hcf-detail-header">
<div class="hcf-content">
<div class="hcf-detail-abstract hcf-teaser ajaxify" data:command="readability" data:param=".hcf-article.hcf-content">
<h1>
<a href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-was-nun-herr-smith-/7188670.html"><em class="hcf-overline">Die Krise der Volkswirtschaftslehre</em><span class="hcf-headline">Was nun, Herr Smith? </span></a></h1>
<div class="hcf-article-date">
30.09.2012, 21:41 Uhr</div>
Die
Finanzkrise stellt alte Dogmen der Volkswirtschaftslehre in Frage. Der
Glaube an die Selbstheilungskräfte der Märkte ist verflogen. Das Fach
von Adam Smith steht vor seiner größten Herausforderung seit
Jahrzehnten. </div>
</div>
</div>
</div>
<div class="hcf-colset2">
<div class="hcf-column hcf-column1">
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von <a class=" ajaxify" data:command="openLayer" data:param="/ajaxentry/cache/authorinfo?authorId=1985950" href="http://www.blogger.com/blogger.g?blogID=6595644084457339510">Olaf Storbeck</a> und <a class=" ajaxify" data:command="openLayer" data:param="/ajaxentry/cache/authorinfo?authorId=1986060" href="http://www.blogger.com/blogger.g?blogID=6595644084457339510">Norbert Häring</a></div>
</div>
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<div class=" ajaxify" data:command="openLayer" data:param="/ajaxentry/cache/imagelightbox?elementId=7195280" title="Bild vergrößern">
<img alt="Der Schotte Adam Smith - Begründer der Volkswirtschaftslehre." src="http://1.2.3.12/bmi/www.handelsblatt.com/images/smith_28_09_2012_3/7195280/5-format3.jpg" title="Der Schotte Adam Smith - Begründer der Volkswirtschaftslehre." /></div>
<div class="hcf-caption">
Der Schotte Adam Smith - Begründer der Volkswirtschaftslehre. </div>
</div>
<div>
<div class="MsoNormal">
Nichts
deutete darauf hin, dass aus dem Kind mal etwas Besonderes werden
sollte. Der Junge war kränklich und schwach; eine Halbwaise mit einer
Neigung zu Selbstgesprächen und Ohnmachtsanfällen. Ein Muttersöhnchen,
das wegen seiner labilen Gesundheit erst im neunten Lebensjahr zum
ersten Mal eine Schule von innen sah.</div>
</div>
<div class="hcf-detail-header-ad hcf-content">
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</div>
</div>
<div>
<div class="MsoNormal">
45
Jahre später sollte dieser Mann ein Buch schreiben, das wie kaum ein
anderes die Wissenschaft veränderte - und unsere Welt gleich mit. Adam
Smith und sein 1776 erschienenes Werk „Wohlstand der Nationen“. Der
Beamtensohn aus einem kleinen Hafenort an der Ostküste Schottlands
begründet damit die moderne, marktorientierte Volkswirtschaftslehre. Er
schafft das intellektuelle Fundament für den Kapitalismus, die
Marktwirtschaft, das freie Spiel von Angebot und Nachfrage.</div>
</div>
<div class="hcf-smartbox hcf-stopper hcf-in-article-box hcf-gallery-block">
<h2>
<a href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/oekonomieforschung-die-wichtigsten-deutschsprachigen-wirtschaftsblogs/4611356.html" title="Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs"><em class="hcf-overline">Ökonomieforschung</em>
<span class="hcf-headline">Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs</span></a></h2>
<ul class="hcf-image-list">
<li class="hcf-first"><a href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/oekonomieforschung-die-wichtigsten-deutschsprachigen-wirtschaftsblogs/4611356.html?slp=false&p=1&a=false" title="Bild vergrößern"><img alt="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" src="http://1.2.3.12/bmi/www.handelsblatt.com/images/screenshot-des-wirtschaftsblogs-blicklog-com/4611434/2-format10.jpg" title="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" /></a></li>
<li class=""><a href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/oekonomieforschung-die-wichtigsten-deutschsprachigen-wirtschaftsblogs/4611356.html?slp=false&p=2&a=false" title="Bild vergrößern"><img alt="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" src="http://1.2.3.9/bmi/www.handelsblatt.com/images/screenshot-des-wirtschaftsblogs-kantooseconomics-com/4611452/2-format10.jpg" title="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" /></a></li>
<li class=""><a href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/oekonomieforschung-die-wichtigsten-deutschsprachigen-wirtschaftsblogs/4611356.html?slp=false&p=3&a=false" title="Bild vergrößern"><img alt="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" src="http://1.2.3.10/bmi/www.handelsblatt.com/images/screenshot-des-wirtschaftsblogs-egghat/4611442/2-format10.jpg" title="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" /></a></li>
<li class=""><a href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/oekonomieforschung-die-wichtigsten-deutschsprachigen-wirtschaftsblogs/4611356.html?slp=false&p=4&a=false" title="Bild vergrößern"><img alt="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" src="http://1.2.3.11/bmi/www.handelsblatt.com/images/screenshot-des-wirtschaftsblogs-wirtschaftlichefreiheit-de/4611458/2-format10.jpg" title="Ökonomieforschung: Die wichtigsten deutschsprachigen Wirtschaftsblogs" /></a></li>
</ul>
</div>
<div>
<div class="MsoNormal">
Eigeninitiative,
Unternehmertum, Profitstreben - eine Wirtschaftsordnung, die sich als
enorm erfolgreich erwiesen hat. Erfolgreicher vermutlich, als Smith es
je selbst geahnt hat. In den vergangenen 200 Jahren ist der Wohlstand
der Nationen in einer schier unvorstellbaren Weise explodiert. In den
westlichen Industrieländern ist das reale Pro-Kopf-Einkommen heute mehr
als 20-mal so groß wie 1820. In den 2000 Jahren zuvor war es nur um den
Faktor 2,5 gewachsen.</div>
<div class="MsoNormal">
Eine Wirtschaftsordnung
aber auch, die von Zeit zu Zeit zu schweren Krisen neigt. Krisen, die
Not und Elend für Millionen Menschen bringen, politische Instabilität
und Krieg. Krisen auch, die das intellektuelle Gerüst der
Volkswirtschaftslehre infrage stellen, die wissenschaftliche Orthodoxie
erschüttern, neues ökonomisches Denken provozieren.</div>
<div class="MsoNormal">
Von
1929 bis 1939, in den dunklen Jahren der Großen Depression, hat die
westliche Welt solch eine Wirtschaftskatastrophe erlebt; seit 2007
drängt sich die Frage auf: Wiederholt sich die Geschichte?</div>
</div>
</div>
<div class="hcf-article-paging">
<ul class="hcf-page-list">
<li class="hcf-first hcf-active"><span class="hcf-page-link">Seite 1: <em>Was nun, Herr Smith? </em></span></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-schock-ist-groesser-als-in-der-great-depression/7188670-2.html" title="„Schock ist größer als in der Great Depression“">Seite 2: <em>„Schock ist größer als in der Great Depression“</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-studenten-organisieren-eigene-kongresse/7188670-3.html" title="Studenten organisieren eigene Kongresse">Seite 3: <em>Studenten organisieren eigene Kongresse</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-gesamtwirtschaft-ist-mehr-als-die-summe-ihrer-teile/7188670-4.html" title="Gesamtwirtschaft ist mehr als die Summe ihrer Teile">Seite 4: <em>Gesamtwirtschaft ist mehr als die Summe ihrer Teile</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-inet-versorgt-unorthodoxe-wissenschaftler-mit-geld/7188670-5.html" title="INET versorgt unorthodoxe Wissenschaftler mit Geld">Seite 5: <em>INET versorgt unorthodoxe Wissenschaftler mit Geld</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-in-modellen-gibt-es-keine-spekulationsblasen/7188670-6.html" title="In Modellen gibt es keine Spekulationsblasen">Seite 6: <em>In Modellen gibt es keine Spekulationsblasen</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-adam-smiths-unsichtbare-hand-wird-zur-populaeren-metapher/7188670-7.html" title="Adam Smiths „unsichtbare Hand“ wird zur populären Metapher">Seite 7: <em>Adam Smiths „unsichtbare Hand“ wird zur populären Metapher</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-smith-war-kein-extremer-marktliberaler/7188670-8.html" title="Smith war kein extremer Marktliberaler">Seite 8: <em>Smith war kein extremer Marktliberaler</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-adam-smith-war-auch-moralphilosoph/7188670-9.html" title="Adam Smith war auch Moralphilosoph">Seite 9: <em>Adam Smith war auch Moralphilosoph</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-volkswirte-haben-schoenheit-mit-wahrheit-verwechselt/7188670-10.html" title="„Volkswirte haben Schönheit mit Wahrheit verwechselt“">Seite 10: <em>„Volkswirte haben Schönheit mit Wahrheit verwechselt“</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-volkswirte-neigen-zur-selbstueberschaetzung/7188670-11.html" title="Volkswirte neigen zur Selbstüberschätzung">Seite 11: <em>Volkswirte neigen zur Selbstüberschätzung</em></a></li>
<li><a class="hcf-page-link" href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-selbst-gewaehlte-isolation-muss-ueberwunden-werden/7188670-12.html" title="Selbst gewählte Isolation muss überwunden werden">Seite 12: <em>Selbst gewählte Isolation muss überwunden werden</em></a></li>
</ul>
<div class="hcf-pager-wrapper">
<ul class="hcf-pager">
<li><a href="http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/die-krise-der-volkswirtschaftslehre-was-nun-herr-smith-seite-all/7188670-all.html" title="Was nun, Herr Smith? ">
Alles zeigen </a></li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-34855563019224967892012-09-27T22:54:00.000+01:002012-09-27T22:54:23.379+01:00Abkehr von der Integration hin zur Inklusion<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<h2>
<span class="mw-headline" id="Antrag:">Antrag:</span></h2>
Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen,
den folgenden Antrag an geeigneter Stelle des Grundsatzprogramms
einzufügen:
<br />
<h3>
<span class="mw-headline" id="Inklusion">Inklusion</span></h3>
Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen ist ein zentrales Ziel der PIRATEN.
<br />
Die PIRATEN setzen sich für eine Gesellschaft ein, die keine
Barrieren und Hürden errichtet oder zulässt. Eine Gesellschaft, in der
sich Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Nationalität
sowie körperlichen, psychischen, geistigen und sonstigen Unterschieden,
frei von Diskriminierung und Stigmatisierung mit den gleichen Chancen
entfalten können. Unsere Grundrechte sind die obersten Gesetze unserer
Gesellschaft und dürfen nicht ausgehebelt werden, weder durch Gesetze
noch durch gesellschaftliche Gepflogenheiten.
<br />
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine umfassende
Inklusion jedes Mitgliedes unserer Gesellschaft sind zu schaffen. Die
persönliche Entfaltung jedes Menschen muss unabhängig von
wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Voraussetzungen möglich
sein.
<br />
Nur eine auf Inklusion zielende Politik verwirklicht das Recht
auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Jede Art von Ausgrenzung
ist Unfreiheit. Andersartigkeit ist als Individualität zu sehen, und
eine Bereicherung unserer gesellschaftlichen Vielfalt und damit unseres
gesamtgesellschaftlichen Potentials.
<br />
Die gesellschaftliche Inklusion ist hierbei als generelles und dauerhaftes Angebot an jeden zu verstehen.
<br />
<h3>
<span class="mw-headline" id="Abkehr_von_der_Integration_hin_zur_Inklusion">Abkehr von der Integration hin zur Inklusion</span></h3>
Dies bedeutet, dass Individualität gewollt ist, und mögliche
Hilfestellungen zur Entfaltung des eigenen Potentials angeboten werden.
Eine Integration gegen den freien Willen der Betroffenen ist keine
Inklusion, sie ist als Zwangsvereinheitlichung abzulehnen.
<br />
Nicht natürlich gewachsene Gruppenstrukturen und künstliche
Abgrenzungen müssen aufgelöst werden.
Vielfalt und die Einbindung unterschiedlichster Sichtweisen und
Erfahrungen sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Freiwillige
Gruppenbildungen entsprechen der Versammlungsfreiheit und der
Vereinigungsfreiheit.
<br />
Inklusion muss in unserer Gesellschaft eine
Selbstverständlichkeit werden. Dies ist ein dauerhafter Prozess, der
jetzt begonnen werden muss.
<br />
<h3>
<span class="mw-headline" id="Ausblick">Ausblick</span></h3>
Inklusion als Selbstverständnis wird über die Grenzen ausstrahlen.
Globale Inklusion bedeutet Raum zu schaffen für Menschen jeglicher
Herkunft mit dem Ziel, ihre gesellschaftlichen Eigenheiten und
Mentalitäten, Sprache und nationalen Identitäten zu bewahren und zu
pflegen. Statt Vereinheitlichung und Equalisierung unserer kulturellen
Vielfalt soll eine weltoffene Gesellschaft befürwortet werden.
<br />
<h2>
<span class="mw-headline" id="Begr.C3.BCndung:_.28Nicht_Bestandteil_des_Antrags.29">Begründung: (Nicht Bestandteil des Antrags)</span></h2>
Die PIRATEN wollen eine Gesellschaft in der Vielfalt als Normalität gilt und Unterschiedlichkeit als Stärke.
<br />
Ein besonderer Schwerpunkt des Inklusionsgedankens der PIRATEN
liegt in der freien Entfaltung der Persönlichkeit und Chancengleichheit
trotz Unterschieden gemäß Art. 1-4 GG.
<br />
Inklusion bedeutet für die PIRATEN, dass politische, soziale,
wirtschaftliche und alle anderen gesellschaftlichen Systeme und Prozesse
so gestaltet werden, dass möglichst alle Menschen ungeachtet ihrer
Eigenschaften und vielleicht entgegengebrachter Vor-Urteile in möglichst
großem Umfang teilhaben können. Systeme sind für Menschen da, nicht
Menschen für Systeme.
<br />
Für die PIRATEN ist der Mensch und sein Leben ein Wert für sich,
was sich auch in den Bestrebungen zu einem Bedingungslosen
Grundeinkommen zeigt, eine Möglichkeit der wirtschaftlichen Inklusion
von Menschen. Das Recht auf Existenz ist ein Naturrecht.
<br />
Es gibt eine schier unendliche Anzahl von Arten für einen
Menschen, anders zu sein und nicht einer Norm zu entsprechen. Ziel ist
es, diese Norm zu hinterfragen und so mehr Vielfalt und
Unterschiedlichkeit anzuerkennen und davon zu partizipieren..
<br />
Einige Eigenschaften und Zuschreibungen, wie Behinderungen
(körperliche, geistige und psychische), Herkunft, finanzielle
Ausstattung, Bildungsniveau, Erkrankungen, Glaube oder moralische Werte
führen besonders dazu, dass Menschen nicht oder nur schwerlich am
gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Auch Menschen mit Vorstrafen
sollen, wenn sie ihre Strafe verbüsst haben, nicht ausgeschlossen
werden. Diesen Menschen soll Unterstützung und Hilfe angeboten werden,
dass sie mit gleichen Chancen teilhaben können.
<br />
Die PIRATEN tragen Sorge, dass eingrenzende Eigenschaften und
Zuschreibungen nicht zu einem Ausgrenzungsprozess führen, sondern als
Teil der Normalität anerkannt werden. Im Bedarfsfall soll besonderer
Aufwand betrieben werden, um eine selbstständige, selbstbestimmte und
unabhängige Teilhabe anzustreben. Unterschiede und Vielfalt dürfen nicht
zur Benachteiligung in den Teilhabemöglichkeiten führen.
<br />
Kategorien schaffen Schubladen, und Schubladendenken führt zu
Vorurteilen und weiter zu Ausgrenzung. Der Inklusionsgedanke soll darauf
hinweisen, Vorurteile zu hinterfragen und sich offen zu halten für neue
Impulse und Perspektiven. Den äußeren Rahmen für Inklusion gibt das
Grundgesetz vor. Unser Verständnis von Inklusion umfasst [unter
anderem?] auch freie Berufswahl und Freizügigkeit (Art. 11 und 12 GG).
Menschen dürfen nicht in Strukturen oder Gruppen gezwungen werden, sich
aber durchaus freiwillig zusammenschließen (Versammlungsfreiheit Art. 8
GG und Vereinigungsfreiheit Art.9 GG).
<br />
Da Globalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt - denn nur
gemeinsam sind wir stark - sollte der Gedanke der Inklusion als
weltweites Gut verankert werden. Die kulturellen und sprachlichen
Eigenheiten jedes Menschens jeglicher Nationalität sollen gepflegt und
gefördert werden. Vielfalt macht unser Leben bunt.
<br />
<h2>
<span class="mw-headline" id="Autoren:">Autoren:</span></h2>
<ul>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/AG_Inklusion" title="AG Inklusion">AG Inklusion</a>
</li>
</ul>
<ul>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:ThomasKueppers" title="Benutzer:ThomasKueppers">Thomas Küppers</a>
</li>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Stefan.Kottas" title="Benutzer:Stefan.Kottas">Stefan Kottas</a>
</li>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Wika" title="Benutzer:Wika">Ulrike Mös</a>
</li>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:TROPBERGER_a.D." title="Benutzer:TROPBERGER a.D.">Friedhelm Tropberger</a>
</li>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Tobias_Schwarz" title="Benutzer:Tobias Schwarz">Tobias Schwarz</a>
</li>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Kgoedde" title="Benutzer:Kgoedde">Kai Gödde</a>
</li>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Lawdance" title="Benutzer:Lawdance">lawdance</a>
</li>
<li><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Nordpirat" title="Benutzer:Nordpirat">nordpirat</a>
</li>
<li><a class="new" href="https://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Benutzer:DrSprecher&action=edit&redlink=1" title="Benutzer:DrSprecher (Seite nicht vorhanden)">Felix S.</a>
</li>
<li>Irmgard Schrammen
</li>
<li>Davide Grade
</li>
</ul>
<div class="catlinks" id="catlinks">
<div id="mw-normal-catlinks">
<a href="https://wiki.piratenpartei.de/Spezial:Kategorien" title="Spezial:Kategorien">Kategorie</a>: <span dir="ltr"><a href="https://wiki.piratenpartei.de/Kategorie:AG_Inklusion" title="Kategorie:AG Inklusion">AG Inklusion</a></span></div>
</div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-75275033149907941192012-09-25T20:46:00.000+01:002012-09-25T20:46:04.287+01:00<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<h1>
<a href="http://www.querschuesse.de/november-rain-die-us-prasidentschaftswahl-oder-das-us-endspiel-um-eine-fassade/">November Rain: Die US-Präsidentschaftswahl oder das US-Endspiel um eine Fassade</a></h1>
<div class="meta">
<span class="meta-author">von <a href="http://www.querschuesse.de/author/sle/" rel="author" title="Artikel von SLE">SLE</a></span> <span class="meta-date">am 25. September 2012</span> <span class="meta-category">in <a href="http://www.querschuesse.de/category/allgemein/" rel="category tag" title="Alle Artikel in Allgemein ansehen">Allgemein</a></span></div>
<div align="left">
In
Griechenland werden am Mittwoch wieder ausgedehnte Proteste gegen die
geplante neue Runde harter Sparmaßnahmen stattfinden. Massenproteste gab
und gibt es aus demselben Grund auch in anderen europäischen
Krisenstaaten, z. B. in Portugal. <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/international/proteste-in-portugal-passos-laesst-sich-von-sparkurs-nicht-abbringen/7167754.html">(1)</a></div>
<div align="left">
Währenddessen
geht es mit den jeweiligen Volkswirtschaften weiter bergab. Für
Griechenland heißt das z.B. laut griechischem Einzelhandelsverband ESEE,
dass im Zuge der Krise bereits 68.000 Geschäfte geschlossen worden sind
und innerhalb der kommenden zwölf Monate weitere 63.000 zur Aufgabe
gezwungen sein könnten. Allein in Athens Zentrum sind – Stand August
2012 – 31 Prozent aller Geschäfte verschwunden. <a href="http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_25/09/2012_462783">(2)</a></div>
<div align="left">
<span id="more-25109"></span>Man
mag sich deswegen fragen wie lange es noch dauern wird, bis die
griechische Regierungskoalition aufgrund des steigenden Drucks zwischen
den Mühlsteinen „Troika“ und „Massenproteste“ aufgerieben ist. Mit immer
neuen Sparanforderungen, denen die Regierungen Griechenlands, Portugals
und anderer Länder gerecht werden sollen und einer sich dennoch weiter
verschlechternden Wirtschaftslage ist das nicht nur in Griechenland
zunehmend wieder wahrscheinlicher geworden. Daran ändern auch ein
gehebelter ESM und das Versprechen von Mario Draghi, alles für den
Erhalt des Euro zu tun, nichts. Jeder weiß das, auch wenn es nicht jeder
zugibt.</div>
<div align="left">
Bewegt das die Märkte? Nein, ausnahmsweise ist das nicht der Fall. Was dann?</div>
<div align="left">
An
den Märkten ist stattdessen das nächste Ereignis, von dem maßgebliche
Impulse erwartet werden, die US-Präsidentschaftswahl am 6. November. Und
das obwohl auch an den Märkten mittlerweile praktisch jeder weiß, dass
die expansive Geldpolitik der Fed keines der Probleme löst und auch die
US-Politik bisher keine wirksamen Konzepte und Maßnahmen gegen die vor
sich hin köchelnden Krisen gefunden hat. <a href="http://www.theglobeandmail.com/report-on-business/international-business/european-business/in-europe-more-kicking-of-the-can-down-the-road/article4560464/">(3)</a>
Es wird – diesseits und jenseits des Atlantiks – ein ums andere Mal
Zeit gekauft, aber die eigentliche Krisenbewältigung wird nicht nur
wieder und wieder verschoben, sondern zunehmend schwieriger.</div>
<div align="left">
Es
ist vor diesem Hintergrund interessant, dass z.B. auch die Troika den
Griechenland-Fall angeblich wegen der US-Wahl auf die lange Bank
geschoben haben soll <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/international/pause-in-athen-troika-laesst-sich-zeit-in-griechenland/7167426.html">(4)</a>
und in Japan die Noch-Regierung von Premier Noda die versprochenen
Neuwahlen Anfang November abhalten möchte, während die Opposition auf
einen früheren Termin drängt <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/international/nach-misstrauensvotum-japan-droht-politischer-stillstand/7071584.html">(5)</a>.
Es wäre keine wirkliche Überraschung, wenn auch der bisher für Oktober
erwartete Parteikongress in China, auf dem sieben der neun Mitglieder
des obersten Führungsgremiums der Kommunistischen Partei Chinas
ausgetauscht werden sollen, nicht mehr vor der US-Wahl abgehalten werden
würde.</div>
<div align="left">
Die US-Schuldenkrise ist zwar jenes Problem,
dass gegenwärtig die meiste Aufmerksamkeit erhält. Es ist allerdings bei
weitem nicht das einzige Problem der US-Regierung. Nur hat sich eben
die Weltöffentlichkeit, die mit Europa beschäftigt war, bisher nicht
dafür interessiert. Doch das ändert sich gerade.</div>
<div align="left">
Die
US-Regierung scheint seit Monaten sehr darum bemüht zu sein, bis zur
Wahl keines der vielen gravierenden ungelösten und neuen Probleme (z.B.
Libor-Skandal/Rolle der Fed und Geithners) aufbrechen und an die
Oberfläche kommen zu lassen. Das Problem ist, dass die Oberfläche in den
USA ob der vor sich hin blühenden vielfältigen Probleme bereits munter
Blasen wirft. Deswegen wirken alle Bemühungen von Obama, Bernanke und
Konsorten, so zu tun als hätten sie alles im Griff und alles sei noch
immer grünen Bereich im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, zunehmend
auf eine ihre weltweite Autorität untergrabende Weise schräg.</div>
<div align="left">
Gerade
auch China, das sich seit Monaten einen nur mühsam kaschierten
Wirtschafts- und Währungskrieg mit den USA liefert, weiß um die Schwäche
von „Uncle Sam“ – und trägt selbst dazu bei wo es nur kann, obwohl das
Land selbst zu kriseln begonnen hat und in der KP-Führung offensichtlich
seit Monaten ein heftiger Machtkampf um die Neubesetzung des Politbüros
tobt. <a href="http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/asia/china/9544264/Xi-Jinping-under-huge-pressure-from-inside-the-Communist-party.html">(6)</a>
Nicht zu übersehen sind auch die Spannungen zwischen den USA und
Großbritannien wegen ihrer jeweiligen Global Player unter den Banken im
Zuge aufgedeckter Skandale – Libor-Skandal (Barclays), Geldwäsche (HSBC)
und verbotener Iran-Transaktionen (Standard Chartered). <a href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/iran-transaktionen-standard-chartered-affaere-schlaegt-politisch-wellen/6976162.html">(7)</a></div>
<div align="left">
Kurzum: Es scheint also viel davon abzuhängen, was in den USA in den kommenden Wochen geschieht.</div>
<div align="left">
Doch
die USA haben wie die Europäer – und zwar parteiübergreifend – keine
klare und überzeugende Vorstellung davon, wie die Krise überwunden
werden kann. Bedenkt man zudem, dass der republikanische Kandidat Mitt
Romney angesichts der bestehenden und, realistisch betrachtet, wieder zu
erwartenden politischen Pattsituation ebenso wenig wie Obama
ausreichend Kraft und Macht haben dürfte, um eine echte Wende in den USA
zu bewirken, dann ist es – zumindest mit Blick auf die
Krisenbewältigung – eigentlich nicht ausschlaggebend wer die Wahl
letztlich gewinnt. Und gleich nach der Wahl steuert die US-Titanic auf
das „fiscal cliff“ zu, das heißt auf automatische Etatkürzungen und
Steueranhebungen ab Anfang 2013 für den Fall, dass sich die Abgeordneten
und Senatoren beider Parteien zuvor nicht doch noch auf ein
Sparprogramm einigen können.</div>
<div align="left">
Was also entscheidet sich mit der US-Wahl?</div>
<div align="left">
Vielleicht
ist es die simple Frage, ob und inwieweit die mühsam aufrechterhaltene
Fassade der USA als global führender Wirtschaftsmacht nach der Wahl noch
Bestand haben wird?</div>
<div align="left">
von <a href="http://stefanleichnersblog.blogspot.com/">Stefan L. Eichner</a><br />Kontakt: eichner@web.de</div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-41216540499787303272012-09-20T16:25:00.000+01:002012-09-20T16:25:08.001+01:00Die Lösung der Piraten zum ESM ist da !<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<div class="art-postmetadataheader">
<h1 class="art-postheader">
<a href="http://www.geldsystempiraten.de/wp/lqfb-antrag-projektgruppe-der-piratenpartei-empfiehlt-schuldenschnitt-als-esm-alternative/">LQFB-Antrag: Projektgruppe der Piratenpartei empfiehlt Schuldenschnitt als ESM-Alternative</a></h1>
<div class="art-postheadericons art-metadata-icons">
<span class="art-postdateicon"><span class="date">Publiziert</span> <span class="entry-date" title="14:08">20. September 2012</span></span> | <span class="art-postauthoricon"><span class="author">Von</span> <span class="author vcard"><a class="url fn n" href="http://www.geldsystempiraten.de/wp/author/cosmic/" title="Zeige alle Beiträge von cosmic">cosmic</a></span></span></div>
</div>
<div class="art-postcontent">
Nach
zahlreichen Podiumsdiskussionen mit Ökonomen wie ESM-Chef Klaus
Regling, Wirtschaftsweiser Prof. Bofinger, Prof. Max Otte, Dr. Thomas
Mayer, Dr. Stelter, Jurist Dr. Heidfeld und vielen mehr, ist die
Expertengruppe der Piratenpartei, nach Abwägung der Pros und Cons, zu
dem Ergebnis gekommen, dass ein Schuldenschnitt der bessere Weg aus der
Finanz/Schulden/Eurokrise darstellt als der ESM. Die Projektgruppe ESM
rekrutiert sich aus den AGs Europa, Geldordnung und Finanzpolitik sowie
Wirtschaft.<br />
Entsprechend ist eine Initative in das Liquid Feedback der Partei eingegangen:<br />
<strong>i4672: Schuldenschnitt als Alternative zum ESM [Projektgruppe ESM]</strong><br />
<a href="https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4672.html" target="_blank">https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4672.html</a><br />
<strong>Antragstext:</strong><br />
Der
Bundesparteitag möge beschließen, dass folgender Text an geeigneter
Stelle in das Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl aufgenommen
wird.<br />
Die massenweise Finanzierung von Staatsschulden
zweifelhaften Wertes über die Europäische Zentralbank (EZB) und den
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) lehnt die Piratenpartei
Deutschland ab. Um die Schuldenkrise in Europa wirksam zu lösen, fordern
die Piraten daher:<br />
1. Die kurzfristige Durchführung frühzeitiger einmaliger Schuldenschnitte von Staatsschulden in der Europäischen Union.<br />
2.
Eine effektive Restrukturierung und wenn nötig, Rekapitalisierung
maroder Banken. Wird nach konsequenter Beteiligung der Eigentümer
(Anteilseigner/Inhaber, Aktionäre) die Eigenkapitalquote einer Bank zu
niedrig, dann soll die betroffene Bank durch Umwandlung von Fremdkapital
in Eigenkapital stabilisiert werden. Als letzter Schritt ist eine
Verstaatlichung zu prüfen, wenn eine Insolvenz aufgrund der
gesamtwirtschaftlichen Folgewirkungen ausscheidet.’<br />
3. Eine
Abfederung sozialer Einschnitte durch den Schutz von Kleinanlegern bzw.
privater Renten und Lebensversicherungen ist bis zu einem Höchstbetrag
zu gewährleisten.<br />
Langfristig schlagen die Piraten eine
Rangordnung für die Staatsverschuldungen vor. Alle Schulden, die in der
Rangfolge über 60% des BIP stehen, werden vorrangig in einen
Schuldenschnitt einbezogen, wenn die Staatsverschuldung und
wirtschaftliche Lage ein Land zu solchen Maßnahmen zwingt.<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die gegenwärtige Politik, Schuldenschnitte zu vermeiden, indem Risiken auf die Öffentliche Hand verlagert werden, ist:<br />
1.
unsozial, weil das Risiko von typischerweise eher reichen Gläubigern
von Banken auf alle und damit auch auf sozial Schwache verschoben wird.<br />
2. entgegen den grundlegenden Prinzipien der Marktwirtschaft in doppelter Hinsicht:<br />
In
einer Marktwirtschaft muss der Investor für das Risiko selbst haften
und kann dieses nicht auf andere abwälzen. Dies ist wichtig, damit das
Risiko schon beim Investieren berücksichtigt wird und im Ergebnis
Verluste nicht sozialisiert und Gewinne privatisiert werden.<br />
Insolvenzen
erfüllen eine wichtige Funktion: Ineffiziente Unternehmen verschwinden
vom Markt. Insolvenzen zu verhindern, bedeutet den Effizienzvorteil der
Marktwirtschaft zu beschädigen.<br />
Daher ist es notwendig, dass die
Gläubiger das Risiko eines Schuldenschnitts bzw. einer Insolvenz tragen.
Nur ein Schuldenschnitt kann sicherstellen, dass die Gläubiger das
Risiko, das sie mit dem Kauf der Wertpapiere eingegangen sind, auch
tatsächlich tragen. Im Fall von Banken ist generell eine geordnete
Insolvenz vorzusehen. Im Fall von Staaten ist bei Überschuldung ein
ausreichend großer Schuldenschnitt so vorzusehen, dass ein erneuter
Schuldenschnitt in absehbarer Zukunft nicht nötig sein wird. An dem
Beispiel Griechenland sieht man sehr gut, was passiert, wenn der
Schuldenschnitt halbherzig gemacht wird. Von einem Schuldenschnitt
betroffene natürliche Personen, mit nur geringem Vermögen und Einkommen,
sollen durch einen Freibetrag entlastet werden.<br />
Langfristig muss
ein Mechanismus geschaffen werden, der Regierungen dazu bringt, sich
mehr als bisher um eine solide Haushaltspolitik zu bemühen und der den
Weg in die Überschuldung vermeidet. Gleichzeitig müssen dadurch
Investoren gezwungen werden, das Risiko einer staatlichen Insolvenz und
damit das Risiko des Verlusts eines Teils ihrer Ansprüche ernst zu
nehmen. Auf diese Weise kann sich die bloße Existenz einer
Insolvenzordnung positiv auf das Budgetverhalten der Mitgliedstaaten
auswirken.<br />
Ein großer Vorteil eines Schuldenschnitts ist, dass der
Staat schlagartig weniger Zinszahlungen für seine “Restschulden”
aufbringen muss, und somit der Staatshaushalt von einer großen Last
befreit ist. Weiter erzeugt ein Schuldenschnitt einen positiven
psychologischen Effekt. Durch die wirkliche Lösung der Überschuldung
wird die Investitionsbereitschaft durch die positive Perspektive bei
Wirtschaft und privaten Haushalte erhöht.<br />
Für einige Jahre steht
es den öffentlichen Finanzhaushalten nicht schlecht, sich allein aus
Ihren Einnahmen zu finanzieren. Dies ist sogar eine Chance, unnötige
Subventionen abzubauen und Korruption zu bekämpfen. Außerdem werden die
Staatshaushalte durch die verminderte Zinslast, resultierend aus dem
Schuldenschnitt, zusätzlich entlastet.<br />
Langfristige Alternativen
zu einem Schuldenschnitt sind Inflation oder das Entstehen und Platzen
weiterer Vermögensblasen und damit unkontrollierte Krisen. Dies lehnen
wir auf Grund der dadurch hervorgerufenen sozialen Ungerechtigkeit ab.
Auch die derzeit betriebene Politik in den von der Krise am stärksten
betroffenen Ländern hat zu dramatischen wirtschaftlichen und sozialen
Verwerfungen geführt und muss schnellstmöglich beendet werden. Der hier
vorgestelle Antrag entspringt der pro-europäischen Haltung der
Piratenpartei. Wir sehen in einem Schuldenschnitt die Chancen in Europa
wieder solidarischer zu werden und soziale Gerechtigkeit sowie
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.<br />
Die Mitglieder der Piratenpartei sind aufgerufen, die Initative hier zu unterstützen:<br />
<a href="https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4672.html" target="_blank">https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4672.html</a></div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-19695469813670941272012-09-13T17:11:00.000+01:002012-09-17T17:25:14.929+01:00Warum ein Schuldenschnitt die bessere Lösung ist <div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html"><b><span style="font-size: large;">In der Faz vom 13.09 stand : </span></b><span style="font-size: large;"><b>http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html</b></span></a><br />
<br />
Warum ein Schuldenschnitt die bessere Lösung ist<br />
13.09.2012 · Die Eurozone steht vor der Wahl: Entschuldung durch Inflation oder Schuldenschnitt für einzelne Krisenländer. Inflation ähnelt einem Flächenbombardement, das jeden trifft. Gezielter wirkt ein Schuldenerlass, allerdings nur, wenn er noch rechtzeitig kommt. Die EZB hat es in der Hand.<br />
Von Ulrich Hege und Harald Hau<br />
<br />
<br />
© akg-images Schuldenerlass im Jahr 1535: Kaufmann Anton Fugger verbrennt den Schuldbrief Kaiser Karls V., der sich Geld für den Tunesien-Feldzug geliehen hatte.<br />
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vom Mittwoch ist der Weg frei für riesige Transferzahlungen innerhalb der Eurozone. Zudem hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) am 6.September die Möglichkeit geschaffen, in unbegrenzter Höhe kurzfristige Anleihen von Krisenländern zu kaufen, wenn diese sich zur Konditionalität verpflichten. Während in Finanzzentren wie London oder New York die Freude groß ist, eröffnen die beiden Beschlüsse vermutlich ein finsteres Kapitel der europäischen Wirtschaftsgeschichte.<br />
Die Eurozone erlebt zurzeit eine klassische Schuldenkrise. Die Überschuldung, ob öffentlicher oder privater Natur (wie es ursprünglich in Irland und Spanien der Fall war), verhindert Investitionen und Wachstum, weil von neuem Geld hauptsächlich die Altgläubiger profitieren und nicht die Volkswirtschaften der betroffenen Länder. Geringes Wachstum und Kapitalflucht wiederum verstärken die Schuldenproblematik und führen in eine Abwärtsspirale, aus der verspätetes Sparen keinen Ausweg mehr bietet. Wer daher eine Krisenstrategie entwickeln will, muss sich fragen, wie wirksam sie das Hauptproblem der Überschuldung löst.<br />
Die langfristige Perspektive: Inflation oder Schuldenschnitt?<br />
Aus historischer Sicht kommen Überschuldungkrisen häufig vor. Berechnungen von Reinhart und Rogoff zeigen, dass in den vergangenen zwei Jahrhunderten in einem Drittel aller Jahre jeweils mehr als ein Fünftel der Staaten zahlungsunfähig war; zeitweise waren es sogar zwischen 30 und 50 Prozent. Staatsinsolvenzen sind also nicht selten, kommen in Wellen, und sie haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten wieder deutlich zugenommen.<br />
Bei einer Schuldenkrise gibt es langfristig immer zwei Wege der Entschuldung. Erstens über eine Steigerung der Inflation, die den realen Wert der nominalen Schulden senkt: Eine Inflationssteigerung von drei Prozent bedeutet einen 34-prozentigen (kumulativen) realen Schuldenschnitt auf eine zehnjährige Anleihe. Leider ähnelt die Inflationierung einem Flächenbombardement. Sie senkt die Schuldenlast aller staatlichen und privaten Schuldner, unabhängig von deren Zahlungsfähigkeit, und bürdet daher den Sparern insgesamt viel höhere Lasten auf als erforderlich. Die zweite, gezieltere Politikmaßnahme ist der Schuldenschnitt, der verschiedene Formen annehmen kann. Er kann primär auf eine Reduzierung des Kreditnominalwertes zielen oder auf eine zeitliche Streckung der Rückzahlungen. Im letzteren Fall kann ein verschuldeter Staat durch den Austausch von kurzfristigen Schulden gegen langfristige Schuldtitel eine dauerhafte Entlastung des öffentlichen Haushalts erreichen, wenn dabei ein hinreichend moderates Zinsniveau gewählt wird.<br />
Verteilungskämpfe zwischen privaten Gläubigern und Steuerzahlern<br />
Schuldenkrisen führen immer zu harten Verteilungskämpfen, und in der europäischen Schuldenkrise ist dies nicht anders. Den privaten Gläubigern wie Banken, Investmentfonds oder Privatanlegern ist bewusst, dass sie dem Krisenstaat gegenüber in einer sehr schwachen Verhandlungsposition sind. Ihre beste Strategie besteht darin, ihr eigenes Anlagerisiko auf die vorläufig noch solventen Staaten der Eurozone zu übertragen. Durch Rettungsfonds wie den ESM wird genau dies erreicht, denn die risikobehafteten Investitionen privater Anleger werden durch öffentliche Mittel aus anderen Eurostaaten ersetzt. Die Überschuldungskrise einzelner Länder wird so letztlich zur Überschuldungskrise aller anderen Länder, ohne dass ein Nettoentlastungseffekt für die Eurozone als Ganzes entsteht. Institutionelle Finanzmarktinvestoren haben im Übrigen keinerlei Vertrauen in die Rettungsschirme. Aber sie fordern sie lauthals und unterstützen sie mit Begeisterung, solange ihnen damit ermöglicht wird, das eigene Kreditrisiko auf die Steuerzahler abzuladen.<br />
Kommt es dagegen zum Schuldenschnitt in einem überschuldeten Land, erleiden Bankaktionäre, Investoren in Pensions- und Anleihenfonds und private Direktanleger tatsächliche Verluste. Weltweit ist das Finanzvermögen sehr konzentriert: In fast allen Staaten befinden sich mehr als 90 Prozent des gesamten Finanzvermögens in der Hand von nur 5 Prozent der Haushalte. Ausländische Gläubiger stellen oft eine noch elitärere Gruppe dar.<br />
Deutsche Steuerzahler zahlen 80 Milliarden für Griechenland<br />
Das Beispiel Griechenland zeigt, wie erfolgreich private Gläubiger bei ihrem Risikotransfer handelten. Waren vor zwei Jahren die griechischen Schuldtitel noch ganz überwiegend in privatem Besitz, so befinden sich nun etwa 70 Prozent in staatlichen Händen. Da Griechenland seine gewaltigen Restschulden von mehr als 300 Milliarden Euro nicht begleichen kann, ist ein zweiter griechischer Schuldenschnitt unvermeidbar. Hierbei kommen auf die deutschen Steuerzahler Kosten in Höhe von ungefähr 80 Milliarden Euro zu.<br />
Eine nicht unerhebliche Rolle spielen die deutschen und internationalen Bankenverbände, deren Vertreter suggerieren, mit der „Staatenrettung“ werde das Anlagevermögen von Normalbürgern, wie zum Beispiel deren private Lebensversicherungen, geschützt. Angesichts der tatsächlichen Besitzverteilung von Finanzanlagen findet stattdessen eine gewaltige Umverteilung von Steuerzahlern hin zu überwiegend reichen Finanzmarktinvestoren statt.<br />
Die EZB-Strategie ist ohne Erfolgsaussicht: Das Inkrafttreten des ESM und der EZB-Beschluss vom 6.September leiten die nächste Runde der Risikoumverteilung ein - mit ungleich größeren Einsätzen als im Fall Griechenlands. Offizielles Ziel der EZB-Politik ist es, durch umfassende Käufe notleidender Staatsanleihen die Anleiherenditen der betroffenen Länder zu reduzieren. Diese Strategie ist zum Scheitern verurteilt, denn sie widerspricht sowohl dem Kenntnisstand der empirischen Finanzmarktforschung als auch der nüchternen Logik: Finanzmärkte bewerten Staatsanleihen gemäß der besten Einschätzung des Investitionsrisikos. Solange die verschuldeten Länder weiter Schuldtitel am Markt plazieren, werden die Finanzmärke auch dann noch eine Prämie für das Insolvenzrisiko verlangen, wenn 90 Prozent aller ausstehenden Anleihen eines Landes von EZB und ESM gehalten werden. Auf Dauer werden die Anleihekäufe daher keinen nachhaltigen positiven Effekt auf die Finanzierungskosten der überschuldeten Länder erzielen. Diese Erfahrung hat die EZB im Fall Griechenlands selbst gemacht. Die Zentralbank hat für 60 Milliarden Euro griechische Staatstitel gekauft, ohne dauerhaft deren Marktpreise beeinflussen zu können.<br />
Politische Erpressbarkeit statt Konditionalität<br />
Warum treten die südlichen Länder der Eurozone so nachdrücklich für solche Anleihenkäufe ein? Man kann ihre Position als eine moderne Version von „Beggar-thy-neighbour“ bezeichnen, also einer nationalen Interessenpolitik, die wie in der großen Depression der dreißiger Jahre eigene wirtschaftliche Schwierigkeiten auf die Nachbarstaaten abzuwälzen versucht. Durch umfassende Anleihenkäufe übernimmt die EZB erhebliche Kreditrisiken, die alle Mitgliedländern der Eurozone gemeinsam tragen. Statt das Risiko einer Staatsinsolvenz zu verringern, werden die Anleihenkäufe der EZB paradoxerweise zum gegenteiligen Effekt führen. Je größer der Anteil des Insolvenzrisikos, den inländische Investoren (Banken, Versicherungen, private Lebensversicherungen) auf die EZB übertragen, desto mehr wächst das nationale Eigeninteresse an solch einer Insolvenz. EZB-Käufe von Staatsanleihen können die Staatsinsolvenz bestenfalls aufschieben, werden sie aber nicht unwahrscheinlicher machen.<br />
Eine Analyse der Kräfteverhältnisse zwischen EZB und den Krisenländern zeigt, dass die angekündigte „Konditionalität“ beim neuen Aufkaufprogramm der EZB rasch zur Makulatur wird. Je mehr faule Staatsanleihen die EZB in ihrer Bilanz ansammelt, desto erpressbarer wird sie, denn die Zahlungsfähigkeit des betroffenen Landes wird zum Problem für die EZB, wenn diese nach und nach zum Hauptgläubiger wird. Bedingungen sind nur sinnvoll, wenn sie nicht zu dieser graduellen Aushöhlung der Verhandlungsposition der EZB führen. Da die Notenbank nur Staatsanleihen mit kürzeren Laufzeiten (von bis zu drei Jahren) kaufen will, erhöht sich für die betroffenen Länder der Anreiz, ihre Schuldenaufnahme ebenfalls auf kürzere Laufzeiten umzustellen. Das verstärkt ihre Abhängigkeit vom Kapitalmärkt weiter, und ESM und EZB werden in immer kürzeren Abständen eingreifen müssen.<br />
Ein rascher Schuldenschnitt als Alternative<br />
Während viele Zentralbanker und Politiker sich weigern, ernsthaft über einen geordneten Schuldenschnitt nachzudenken, wird die Zeit dafür knapp. Das griechische Beispiel zeigt, dass ein ordentlicher Schuldenschnitt entgegen vielen düsteren Prognosen nicht zu Marktturbulenzen und Panikreaktionen führen muss. Die Staatsanleihen sind ganz überwiegend gemäß nationalem Recht ausgegeben (mehr als 96 Prozent in Italien und mehr als 99 Prozent in Spanien). Deshalb ist es leicht, den rechtlichen Rahmen in den Krisenländern so abzuändern, dass verpflichtende Umtauschangebote durchgeführt werden können. Die Haushaltsdefizite vor Zinszahlungen (Primärdefizite) sind in allen fünf überschuldeten GIIPS-Staaten - Griechenland, Italien, Irland, Portugal, Spanien - deutlich reduziert, Italien weist sogar einen Überschuss auf. Eine Umschuldung ist daher eine echte politische Alternative, auch wenn dem betreffenden Staat dadurch der Kapitalmarktzugang verlorengeht.<br />
Es besteht ein erheblicher Erfahrungsschatz, wie geordnete Umschuldungen von Staaten erfolgreich durchzuführen sind. In Umschuldungsverhandlungen erfahrene internationale Juristen, wie zum Beispiel Lee Buchheit, halten eine Umschuldung in den Krisenländern der Eurozone für juristisch durchsetzbar und ökonomisch praktikabel. Nach Auswertung zahlreicher Staatsinsolvenzen kommt die empirische Wirtschaftsforschung zu dem Ergebnis, dass deren volkswirtschaftliche Kosten meist kurzfristig sind. Die wirtschaftliche Erholung beginnt typischerweise schon im zweiten Jahr, insbesondere wenn die mit der Umschuldung einhergehende Bankenkrise rasch gelöst wird.<br />
Warum ist der Schuldenschnitt der bessere Weg?<br />
Letztlich wird die Eurozone zwischen einer Entschuldung durch Inflation oder durch einen Schuldenschnitt einzelner Krisenländer wählen müssen. Eine Umschuldung hat viele Vorteile, vor allem, wenn sie rechtzeitig durchgeführt wird.<br />
In einer geordneten Insolvenz tragen Anleger die Folgen ihres privaten Investitionsrisikos, was zur Vorsicht bei zukünftigen Anlageentscheidungen erzieht. Bei einer Schuldenvergemeinschaftung ist dies nicht der Fall.<br />
Ein rechtzeitiger Schuldenschnitt verteilt Lasten auch auf Investoren außerhalb der Eurozone.<br />
In einem Schuldenschnitt werden die Kosten hauptsächlich von wohlhabenden Finanzinvestoren getragen. Werden Schulden hingegen vergemeinschaftet, tragen die Steuerzahler der Eurozone die Last, wobei die Masse des Steueraufkommens auf die Mittelschicht entfällt.<br />
Ein Schuldenschnitt kann so strukturiert werden, dass Kleinanleger (bis zu einem gewissen Höchstbetrag) besonders geschützt werden.<br />
Eine geordnete Staatsinsolvenz unterbindet kurzfristig den Kapitalmarktzugang, was jedoch eine automatische Verpflichtung zu strikter Haushaltsdisziplin bedeutet. Sie reduziert die notwendigen Kapitalzuschüsse aus den Partnerländern und die Transferzahlungen an diese nach der Umschuldung; eine das politische Klima vergiftende externe Kontrolle kann weniger einschneidend ausfallen.<br />
Stabilität des Finanzsystems<br />
Eine Umschuldung wird die örtlichen Banken hart treffen, da diese ihre Investitionen in Staatsanleihen abschreiben müssen und zudem häufig unterkapitalisiert sind. Manche spanische und griechische Banken haben schon heute ein negatives Eigenkapital, wenn man ihre Aktiva mit realistischen Marktpreisen statt mit Buchwerten bewertet. Bedauernswerterweise haben viele der Banken in den betroffenen Ländern ihre Anlagen in langfristigen Staatsanleihen in den vergangenen neun Monaten noch ausgebaut, ermutigt durch die langfristigen Finanzierungen der EZB im November 2011 und Februar 2012. Zum Beispiel halten die spanischen Banken 160 Milliarden Euro an spanischen Staatsanleihen (Juni 2012). Das entspricht 31,7 Prozent des Ausgabevolumens an spanischen Staatsanleihen, ein dramatischer Anstieg von 13,1 Prozent nur ein Jahr zuvor. Eine schnelle Rekapitalisierung der Banken wird notwendig sein. Dazu müssen aber zuerst die Aktionäre und die Investoren in den von den Banken ausgegebenen riskanten Wertpapieren ihre Verluste realisieren.<br />
Das finanztechnische Instrumentarium für eine effektive Bankenrestrukturierung ist bekannt und in Ländern wie den Vereinigten Staaten oder in Skandinavien vielfach bewährt, inklusive der Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, dem Aussetzen von Dividenden an Aktionäre und der zwangsweisen Ausgabe neuer Aktien.<br />
Panikmache hinsichtlich der Staatsinsolvenz<br />
Schon im Falle der Umschuldung Griechenlands wurde im Vorfeld gezielte Panikmache betrieben. Die tatsächliche finanzielle Abhängigkeit der Banken untereinander hat jedoch in den vergangenen vier Jahren stark abgenommen. Ende 2011 beschränkten sich etwa Forderungen britischer Banken an ausländische Banken auf bloße 3,1 Prozent der Aktiva. Das Hauptrisiko ausländischer Banken ist der Abschreibungsbedarf bei ihren eigenen Anlagen in den betroffenen Staatsanleihen. Viele europäische Banken haben ihren Bestand an ausländischen Staatsanleihen seit Herbst 2011 deutlich reduziert, und schon zuvor wären im Fall einer weitreichenden Umschuldung in den GIIPS-Ländern nur wenige der größeren ausländischen Banken von Insolvenzrisiken betroffen gewesen. Weitgehend vernachlässigbar sind die sogenannten Kreditderivate (CDS) auf Staatsanleihen. Das Gesamtvolumen ausstehender CDS-Kontrakte (Nettonominalwerte) für die fünf GIIPS-Länder ist von 66 Milliarden im Januar 2010 auf 42 Milliarden Euro im August 2012 gesunken. Das entspricht weniger als 1,5 Prozent der gesamten Staatsverschuldung dieser Länder. Das CDS-Volumen ist für jeden der fünf Staaten gefallen.<br />
Im Verlauf der Finanzkrise haben sich die Finanzmärkte bewährt und in Stresssituationen ihre Widerstandsfähigkeit bewiesen. Die große Ausnahme war die Reaktion der Märkte nach dem Kollaps von Lehman Brothers im September 2008, als es keine Vorwarnung gab und Marktteilnehmer keine Zeit hatten, sich abzusichern oder Positionen aufzulösen.<br />
Die EZB ist dabei, den Euro zugrunde zu richten<br />
Wichtig ist, dass ein Schuldenschnitt rechtzeitig erfolgt, bevor das Kreditrisiko im Wesentlichen auf ESM oder EZB übertragen ist. Der Schlüssel liegt bei der EZB, die erheblichen Druck auf einzelne Länder ausüben kann, etwa indem sie sich weigert, Schuldtitel eines hochverschuldeten Landes als Sicherheit für die Bereitstellung von Liquidität zu akzeptieren. Die Chancen, dass die EZB ihre Machtposition zugunsten eines rechtzeitigen Schuldenschnitts einsetzt, stehen jedoch nicht gut. Das EZB-Direktorium unter Jean-Claude Trichet hat alles dafür getan, die Insolvenz Griechenlands solange wie möglich hinauszuzögern. Ebensowenig lässt das gegenwärtige EZB-Direktorium erkennen, der Idee von Staatsinsolvenzen aufgeschlossen gegenüberzustehen. In seiner Pressekonferenz am 6. September erwähnte EZB-Präsident Mario Draghi die Möglichkeit der Umschuldung nicht einmal. Dahinter dürften mehrere Gründe stehen, nicht nur die Sorge, dass die EZB bei Beteiligung an einem Schuldenschnitt de facto verbotene Staatsfinanzierung betreibe.<br />
Der bevorstehende Ankauf spanischer und italienischer Staatsanleihen stellt jedenfalls die bislang größte Bedrohung für den Fortbestand der Eurozone dar. Auf lange Sicht kann der Euro nicht überleben, wenn er keine ausreichende politische Unterstützung bei den Wählern findet. Die EZB geht ein hohes politisches Risiko ein, indem sie immer mehr faule Staatsanleihen in ihre Bücher nimmt. Wenn die Kosten der verschleppten Staatsinsolvenzen in den Krisenländern sich schließlich in einer toxischen EZB-Bilanz kristallisieren, könnte die politische Reaktion der Wähler insbesondere in den nördlichen Ländern der Eurozone verheerend sein. Die EZB ist auf dem besten Weg, den Euro zugrunde zu richten.<br />
Krisenbedingte Entschuldung trifft unausweichlich den Steuerzahler<br />
Fazit: Die Regierungen der Krisenländer werden einen Schuldenschnitt - wie Regierungen in fast allen Staatsschuldenkrisen - möglichst weit hinauszögern. Gleichzeitig treiben sie zusammen mit den Gläubigern die Europäisierung und Verstaatlichung privater Insolvenzrisiken voran. Ziel der Bundesregierung muss es dagegen sein, die fortschreitende Verstaatlichung privater Insolvenzrisiken mit allen Mitteln zu blockieren, anstatt sich, wie dies bei EFSF und ESM der Fall ist, daran zu beteiligen. Mit der fortschreitenden Vergemeinschaftung der Insolvenzrisiken wird jede krisenbedingte Entschuldung, egal, ob durch Inflation oder Schuldenschnitt, unausweichlich die Steuerzahler in Deutschland und in anderen Ländern treffen. Wer dies verstanden hat, kann sich nur für einen rechtzeitigen Schuldenschnitt in den Krisenländern einsetzen.<br />
Die Autoren<br />
Ulrich Hege ist Professor für Finanzwirtschaft an der französischen Wirtschaftshochschule HEC in Paris. Der 51 Jahre alte Ökonom stammt aus Württemberg, hat in Frankfurt Wirtschaftswissenschaften studiert und in Princeton promoviert. Es folgten Lehrstationen unter anderem an der Tilburg University in den Niederlanden und als Gastprofessor an der London Business School und der New York University. Sein Hauptinteresse gilt Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Bankenregulierung und der Finanzintermediation.<br />
Harald Hau lehrt Wirtschafts- und Finanzwissenschaften an der Universität Genf und ist Lehrstuhlinhaber am Swiss Finance Institute - einer Exzellenzinitiative der Schweizer Hochschulen. Hau stammt aus Fulda, Jahrgang 1966. Promoviert hat er bei Kenneth Rogoff in Princeton, sein wissenschaftliches Interesse gilt der Stabilität von Finanzmärkten, mehrere Preise zieren seine beachtliche Veröffentlichungsliste. Feldforschung hat er beim IWF und der EZB betrieben, zudem lehrte er zehn Jahre an der Business School Insead. (hig.)<br />
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-34180339568235413302012-09-12T18:07:00.000+01:002012-09-17T17:14:22.354+01:00Der ESM-Vertrag wird zu einer schleichenden Enteignung des Privatkapitals aller Bürger der EU führen !<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
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<a href="http://www.abgeordneten-check.de/">www.abgeordneten-check.de</a> Stoppt EU-Schuldenunion (ESM-Vertrag)! auf <a href="http://abgeordneten-check.de/">Abgeordneten-Check.de</a> Die EU droht sich in eine schuldenbasierte ...</div>
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<iframe allowfullscreen="" frameborder="0" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/d6JKlbbvcu0" width="560"></iframe></div>
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<span style="font-size: x-large;"> <a href="http://www.verfassungsbeschwerde.eu/klage.html"><span style="color: #990000;">Unterzeichnen Sie bitte direkt hier und jetzt !</span></a></span><br />
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<b><a href="http://www.mehr-demokratie.de/volksentscheid-sonst-klagen-wi.html"><span style="color: red;">http://www.mehr-demokratie.de/volksentscheid-sonst-klagen-wi.html</span></a></b></div>
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<a href="https://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1&cp=20&gs_id=29&xhr=t&q=volksentscheid+sonst+klagen+wir&pf=p&sclient=psy-ab&oq=Volksentscheid-sonst&aq=0C&aqi=g-C1&aql=&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=2e69be6e2d7f7260&biw=1440&bih=814"><b><span style="color: #e06666;">Weitere Informationen finden Sie durch einen Klick hier</span></b></a></div>
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<b><a href="https://www.youtube.com/watch?v=r4crr-kX9zc"><span style="color: #ea9999;">Ein weiteres Filmdokument</span></a></b></div>
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<span style="color: #f4cccc;">Vielen Dank</span></div>
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<span style="color: red; font-size: large;">post scriptum:</span></div>
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<span style="color: red; font-size: large;">Die Immunität aller "Volksvetreter" muss aufgehoben werden.</span></div>
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<span style="color: red; font-size: large;">Es kann nicht sein, dass die "Politelite" für Fehler bzw. Straftaten weder zur Rechenschaft gezogen noch bestraft werden kann. Sollten durch die Fehler dieser "Volksvertreter" nun ganze Sozial bzw. Wirtschaftssysteme zusammenbrechen, kann es schnell dazu kommen, dass das Volk auf die Barrikaden geht und auch Unschuldige für diese Fehler zahlen müssen. Der ESM ist eine Enteignungsmaschine des "Geldadels" und darf auf keinen Fall ratifiziert und geduldet werden.</span></div>
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<span style="color: red; font-size: large;">Beste Grüße,</span></div>
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<span style="color: red; font-size: large;"> marcus regenberg</span></div>
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-90523738587993074892012-09-12T12:46:00.000+01:002012-09-17T17:14:40.747+01:00Europa fährt mit vollem Rohr und durchgetretenem Gaspedal gegen die Wand<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
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<b><span style="font-size: large;">... von Boris Johnson, Bürgermeister von London</span></b><br />
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<b>Der G8-Gipfel hat eine brillante Lösung für die Probleme der Eurozone. Präsident Obama hat verkündet, dass jetzt die Zeit für „Wachstum und Arbeitsplätze“ gekommen ist. Sehr schön. Goldrichtig. Ich zeige Ihnen jetzt, wie man Arbeitsplätze schafft – nach der Brüsseler Methode.</b></div>
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<b>Gehen Sie mit mir durch die Straßen von Athen, die in der unmittelbarer Umgebung des Syntagma-Platzes liegen und Ihre Gedanken werden entsetzt darum kreisen, dass es in der Geschichte keinen automatischen Weg nach oben gibt, dass der menschliche Fortschritt nicht garantiert ist und dass ein stolzes Land – durch jahrelange Quälereien und Schikanen - kleingemacht und in einen Zustand am Rande des politischen, wirtschaftlichen und moralischen Zusammenbruchs gedrängt werden kann.</b></div>
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<b>Sie werden Läden mit zugenagelten oder eingeschlagenen Schaufenstern sehen, die keiner reparieren kann, weil das Geld oder die Kraft fehlt. Die meisten Hauswände sind durchtränkt mit Graffitis voller wütendem Hass gegen Politiker. Sie werden Leute sehen, die mit gesenktem Kopf und ausgestreckter Hand auf einem Stück Pappe sitzen oder Einkaufwagen mit gesammelten Altmetall vor sich her schieben.</b></div>
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<b>Nahe des Rathauses konnte ich einen Mann beobachten, der den Gehsteig als Operationssaal zur Ausweidung von Matratzen zur Entnahme von Spiralfedern nutzte. In den Augen aller Politiker erkennt man die blanke Scham darüber, dass die Geschicke des Landes nicht mehr in ihrer Hand liegen. Noch stärker als die Scham ist die Angst, dass alles noch schlimmer werden kann. Tausende sind zu ihrer Ernährung auf Armenküchen angewiesen.</b></div>
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<b>Die Arbeitslosigkeit steigt täglich und hat jetzt unter den Jugendlichen einen beschämenden Stand von 54 Prozent erreicht. Ja, Leute – das sind die Ergebnisse eines EU-Plans zur Schaffung von „Wachstum und Arbeitsplätzen“. Er heißt Euro und er war eine Katastrophe für Griechenland, aber auch für das restliche Europa (mit einer Ausnahme) nicht gerade ein Erfolg.</b></div>
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<b>Soweit ich erkennen kann, besteht die „Strategie“ der EU jetzt darin, Griechenland auf einen Austritt aus der Einheitswährung vorzubereiten. Die Griechen selbst sind alles andere als psychologisch vorbereitet auf so einen Austritt: die Politiker sind völlig benommen, erschöpft und entsetzt über ihren Gesichtsverlust und den Verlust an Sicherheit, der mit einem Rückzug aus „Europa“ einherginge. Die Mehrheit der Wähler entschied sich für Parteien, die sich für den Euro aussprachen. Aber gleichzeitig wird Geld von den Banken abgehoben; die Dinge sind in Bewegung und aus den Bemerkungen anderer EU-Führer lässt sich schließen, dass jetzt ein Ziel angestrebt wird, das vorher aus Gründen der Höflichkeit nicht ausgesprochen werden durfte: der Grexit.</b></div>
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<b>Und was dann? Dann wird die Strategie darauf hinauslaufen, die Amputationsschmerzen zu betäuben, die Reihen fest zu schließen, den Märkten mit wohlklingenden und eingehenden Proklamationen zu versichern, dass ab jetzt keine Betrügereien mehr geduldet werden und die Deutschen zur Absicherung Spaniens und Portugals ordentlich zur Kasse zu bitten. Man redet uns ein, dass jetzt nur noch eine Fiskalunion (auf Englisch auch FU genannt) helfen kann. Wir brauchen „mehr Europa“, sagen unsere Führer, nicht weniger Europa – obwohl mehr Europa noch mehr Leiden bedeutet und die Augen völlig vor dem verschließt, was in Griechenland schief gelaufen ist.</b></div>
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<b>Der Euro hat sich als eine „Doomsday Machine“ erwiesen, als ein Vernichter von Arbeitsplätzen, als ein Zerstörer von Wachstum, weil er die fundamentale und historisch bedingte Unfähigkeit mancher Länder vertieft und verschärft, mit Deutschland über niedrigere Lohnkosten bei der Produktion hochwertiger Güter in Wettbewerb zu treten. Da sich diese Länder nicht mehr durch Abwertungen zurück ins Spiel bringen können, sind sie jetzt gezwungen, dem Dahinwelken ihrer eigenen Industrie durch deutsche Importe zuzusehen, denn der Euro wirkt im Rest Europas als Rammbock für die Einfuhr schicker deutscher Limousinen und Werkzeugmaschinen.</b></div>
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<b>Deutschland konnte im ersten Quartal 2012 fast als einziges Land Wachstum verzeichnen; Deutschland geht’s gut mit dem Euro und so ergibt sich der gedankliche Ansatz, dass Deutschland den ganzen Laden in Schwung zu halten hat, in dem es den weniger vorausschauenden und wettbewerbsfähigen Ländern finanziell aus der Patsche hilft, so wie London und der Südosten das übrige Vereinigte Königreich subventionieren.</b></div>
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<b>Dieser Ansatz wird leider nicht wirken. Angela Merkel hat klar gemacht, dass es hierfür in Deutschland kaum politische Unterstützung gibt – von einer Unterstützung durch das Volk ganz zu schweigen. Die Führungsschicht der EU mag eine Fiskalunion befürworten, aber diese ist zutiefst antidemokratisch. Hierzulande werden erhebliche Transferzahlungen akzeptiert, weil Großbritannien über eine einheitliche Sprache und über ein einheitliches politisches Bewusstsein verfügt, das Europa niemals erreichen kann. Dieses Projekt wird keine „europäische Wirtschaftsregierung“ einleiten, sondern zu einer endlosen Verbitterung zwischen verbitterten Gebern und gedemütigten Empfängern führen, da diese zu Provinzen degradierten Staaten als Preis für die EU-Knete gezwungen sind, Sparmaßnahmen und „Reformen“ einzuleiten, die man sich in Berlin ausgedacht hat und die in Brüssel verkündet werden.</b></div>
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<b>Es ist ja auch nicht so, dass die Märkte an diese „Firewalls“ glauben würden, zumindest nicht sehr lange. Wenn sich Griechenland herauslösen lässt, geht das auch mit anderen Ländern. Solange der Euro zerbrechen kann, solange besteht das Risiko, dass er es auch tut. Von daher ist es einfach völlig undenkbar, unsere Nachbarn jetzt zu drängen, eine Fiskalunion einzugehen. Genau so gut könnten wir einem Fahrer, der mit voller Geschwindigkeit auf eine Mauer zufährt empfehlen, auf das Gaspedal anstatt auf die Bremse zu treten.</b></div>
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<b>Europa ist heute die Region mit dem niedrigsten Wachstum weltweit. Wir haben Jahre damit vertan, die Krankheiten des Euro in den Griff zu bekommen und halten jetzt den Krebs am Leben und lassen den Patienten sterben. In dem wir uns vorgemacht haben, dass „mehr Europa“ die Lösung für die Krise ist, haben wir Unzählige an der Entfaltung gehindert und unzählige Arbeitsplätze verloren. Und wofür das Ganze? Um das prestigeträchtige Projekt Europa zu retten und das Ego jener zu schonen, die absurderweise und konfus dem Euro das Wort redeten.</b></div>
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<b>Es ist jetzt endlich an der Zeit, den kurzen Schmerz eines planmäßigen Bruchs mit dem Euro zu ertragen – eine umfassende Neuorientierung, vielleicht auch eine Nord-/Süd-Teilung – wären besser, als weiterhin so viele Menschen in Europa ins Elend zu stürzen.</b></div>
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<b>Am Ende meines Tags in Athen war ich so niedergedrückt über das, was ich gesehen hatte, dass ich in ein Kafenio ging und einen Metaxa bestellte. Und dann noch einen. Schließlich griff ich in meine Brieftasche und fand eine ganz hübsche Banknote mit dem Bild des Apolls von Olympia. „Heute nicht“, sagte der Inhaber, als er höflich meine Drachmen zurückwies. „In einem Monat, ja.“ Das wird schrecklich für Griechenland und turbulent für Großbritannien, aber im Moment fällt mir keine bessere Lösung ein.</b></div>
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<b>Daily Telegraph, 21 May 2012</b></div>
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<b>Übersetzung aus dem Englischen von Herbert Blaha</b></div>
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-34621307963016221622012-09-08T22:13:00.000+01:002012-09-17T17:15:39.803+01:00Um für mehr Beschäftigung bei Geheimdiensten bzw. Telefonanbietern zu sorgen, sollten Sie mindestens folgende Wörter im Internet nutzen.<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="http://3.bp.blogspot.com/-7xKqXM77zdU/T8ZGcr-SGGI/AAAAAAAAAFk/xiL_KIGBQn0/s1600/w%C3%B6rter+die+Sie+nutzen+sollten+um+im+internet+von+geheimdiensten+beobachtet+zu+werden.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="320" src="http://3.bp.blogspot.com/-7xKqXM77zdU/T8ZGcr-SGGI/AAAAAAAAAFk/xiL_KIGBQn0/s320/w%C3%B6rter+die+Sie+nutzen+sollten+um+im+internet+von+geheimdiensten+beobachtet+zu+werden.jpg" width="230" /></a></div>
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-48963253270168756232012-08-31T20:21:00.000+01:002012-09-03T23:48:30.813+01:00An Herrn Bundespräsidenten Dr. Joachim Gauck<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<b><span style="color: red;">Taxpayers Association Europe<br />Bund der Steuerzahler (Bayern)<br />Der Präsident</span></b><br />
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<b><span style="color: red;">Offener Brief<br />An Herrn<br />Bundespräsidenten<br />Dr. Joachim Gauck<br />Schloss Bellevue<br />Spreeweg 1<br />10557 Berlin</span></b></div>
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<b><span style="color: red;">31.08.2012<br /><br /><br /> Sehr geehrter Herr Bundespräsident,<br /><br />in Ihrem Stern-Interview (Stern-Extra 3/2010: „Die Geschichte der Deutschen“) führen Sie aus, dass die DDR-Bürgerrechtler nach der Devise handelten: Wir sind das Volk – die Politiker haben ihren Job zu tun, aber wir, das Volk, kontrollieren sie. Wir fügen heute hinzu: Das sind die Spielregeln der Demokratie! Dies schließt - wie Sie wiederholt dargelegt haben - Dienerschaft der Bevölkerung und deren Bevormundung durch Regierung und Parteien aus. Diese allgemeinen Freiheits- und Kontrollrechte bilden den innersten Kern der demokratischen Rechte unseres Volkes. Damit steht die Verteidigung dieser Rechte grundsätzlich turmhoch über den behaupteten (angeblich alternativlosen!) Notwendigkeiten der „Banken- oder Eurorettung“. Recht kommt vor Finanzen!<br /><br />In diesem Sinne haben Sie erst kürzlich im ZDF-Sommerinterview an die Bundesregierung, namentlich an die Bundeskanzlerin, dringlich appelliert, der deutschen Bevölkerung sehr detailliert zu erklären, was der ESM beinhalte und für sie fiskalisch bedeute, welchen Preis also die Deutschen im Ergebnis zu zahlen haben. Für die Vorbehalte und Sorgen ungezählter Bürger gegen den ESM äußerten Sie Verständnis und begrüßten insoweit die Klagen zum Bundesverfassungsgericht: Manchmal fehle der Politik die Energie, der Bevölkerung sehr offen zu sagen, was eigentlich passiere. Das war sehr höflich ausgedrückt, denn nach unserer Meinung fehlt der Wille zur Aufklärung! Wir gehen sogar so weit zu behaupten, dass die Politik in Sachen Eurorettung und geplanter Installation der ESM-Mega-Bank die Bevölkerung bewusst im Dunklen lässt bzw. täuscht, damit dieser monströse Geldumverteilungsmechanismus, der alle Staats- und Bürgerfinanzen komplett vernichten wird, dauerhaft installiert werden kann. Und dabei wird – wie inzwischen allgemein bekannt - nicht etwa Vermögen von deutschen Bürgern an griechische, spanische oder andere Bürger verteilt: Vermögen und zukünftige Einkommen der Bürger werden vielmehr - ohne Legitimation und Kontrolle durch diese – rücksichtslos auf das finanzielle Schlachtfeld „Eurokrise“ geworfen, um ständig neue, bodenlose Finanzlöcher von Staaten, Banken und einzelnen Wirtschaftssektoren zu stopfen.<br /><br />Tatsächlich werden, unter Beihilfe der Politikerklasse, mit jeder Zahlung an Drittstaaten oder Banken die Kreditrisiken des weltweiten Großkapitals in Billionenhöhe sukzessive und praktisch unbemerkt auf die europäischen Steuerzahler und Bürgern dauerhaft übertragen. Im Endeffekt werden Verluste aus privaten Risikogeschäften vergemeinschaftet, etwaige Gewinne aber verbleiben bei der Finanzoligarchie. Das ist ein unzumutbares, ebenso dreistes wie schmutziges Geschäftsgebaren, denn weshalb sollen normale Bürger zu ihrem Nachteil die Risiken von riskanten und spekulativen Geldgeschäften reicher Leute oder von Drittstaaten übernehmen. Weshalb mutet unsere Regierung dem Volk so etwas zu? Geschieht dies dennoch, werden unsere Bürger zwangsweise zu Dienern der lizenzbefreiten (Art. 32 Abs. 9) ESM-Mega-Bank und - als unmittelbare Folge - der weltweiten Großfinanz. Dies vor allem deshalb, weil sich der ESM sein Betriebskapital gemäß Art. 8 Abs. 2 ESM i.V.m. Art. 21 Abs. 1 ESM hauptsächlich über Kreditaufnahme (Eurobonds)1 am offenen Markt beschafft, das heißt bei den üblichen internationalen Großkreditgebern!<br /><br />Was macht es für einen Sinn Banken und ihre Hintermänner zu schützen, wenn dadurch ganze Staaten und deren Bevölkerung wirtschaftlich zugrunde gehen. Die Gesamtheit der Bürger verdient selbstverständlich höheren Schutz als jedwede Bank, mag diese behauptlich noch so systemrelevant sein. Es ist aberwitzig zu glauben, über den Schutz der Banken schütze man den Bürger! Das Gegenteil ist richtig! Den Bürger soll man, wenn notwendig, direkt schützen – aber nicht über ebenso grenzenlose wie unkontrollierbare Rettungsmilliarden an Banken und marode Drittstaaten. Wer im Wirtschaftsleben nicht überlebensfähig ist, für den ist das Insolvenzrecht da - auch für Großbanken - aber nicht der Geldbeutel des normalen Bürgers!<br /><br />Wir haben als erster Verband schon frühzeitig den ESM, den Fiskalpakt und das ESMFinG umfassend kommentiert und in der Folge hierüber zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt. Wir wissen sehr genau um die vielfache Rechts- und Verfassungswidrigkeit des ESM (und damit auch der Begleitgesetze). Der ESM ist so oder so bei juristischer Betrachtung Null und Nichtig. Die dem ESM immanente Nichtigkeit kann – nach unserer Rechtsordnung - nicht durch Bundestags- und Bundesratsbeschlüsse beseitigt werden. Natürlich können nichtige Verträge nicht durch Richterspruch des BVerfG bzw. des EuGH legalisiert oder ersetzt werden.<br /><br />Der ESM führt unmittelbar zur Abschaffung des souveränen, demokratischen deutschen Nationalstaates. Wenn aber die Politik mittels ESM die Demokratie und den deutschen Nationalstaat beseitigen will – sofern dies überhaupt möglich ist! – bedarf es dazu einer Volksabstimmung und zwar vor der Installation des völlig unkontrollierbaren und illegalen ESM-Mechanismus. Denn dessen unmittelbare Folge ist, dass damit die deutsche Finanzhoheit endet und auf den ESM und andere supranationale Institutionen übergeht.<br /><br />Wenn die Entscheidungsmacht über die eigenen Finanzen (Bundes- und Länderhaushalte) verloren geht, hat das Volk im Staat nichts mehr zu sagen. Es erübrigen sich dann u.a. Bundestagsabgeordnete als Repräsentanten des Volkes vollständig.2 Ein Staat ohne finanzielles Entscheidungsmonopol der Bürger ist kein demokratischer Staat mehr! Es gilt dann nur, was der Gouverneursrat des ESM in seiner grenzenlosen Weisheit beschließt.<br /><br />Die Regierung behauptet, die hochbrisante Finanzlage mache den Einsatz der schlagkräftigen ESM-Finanz-„Bazooka“ unter Gouverneursführung (mit quasi diktatorischen Aufgaben und Rechten, AdU) notwendig. Das Amt des Diktators war in der Zeit der frühen bis späten Römischen Republik ein mit umfassenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt (ca. 80 Diktatoren in rund 450 Jahren). Nach dem Gesetz wurde der Diktator zur Lösung genau umrissener Notsituationen des Staates für maximal 6 Monate bestellt. Auch während der kurzen Dauer der Diktatur behielt der Senat (vor über 2100 Jahren) die unbedingte Finanzhoheit! Und regelmäßig stellten die Diktatoren ihre geplanten Maßnahmen und<br /><br />Siehe hierzu Fußnoten 63, 64 zu Art. 21 ESM-Kommentierung<br /><br />Ob die dem ESM zustimmenden Bundestagsabgeordneten diese Konsequenzen ihrer beschlussmäßigen „Selbsterübrigung“ überhaupt erkannt haben, dürfte zu bezweifeln sein.<br /><br />Gesetze dem Volk zur Abstimmung, um hierdurch eine breite Basis der Akzeptanz der Maßnahmen zu erlangen. Mit Lösung der Aufgabe endete das diktatorische Amt und wurde niedergelegt (letzter Diktator vor Caesar3 [Ende der Republik] war Sulla). Auf diese Weise wurde in der römischen Republik (bis ca. 79 v.Chr.) der den Römern verhassten, dauerhaften und unbegrenzten Herrschaftsgewalt Einzelner entgegen gewirkt.<br /><br />Heute installiert der ESM eine Art ESM-Gouverneurs-Diktatur über Europa. Die hierfür erforderlichen Mittel haben – wie immer – natürlich die Beherrschten, die Bürger der Eurostaaten, selbst zwangsweise aufzubringen. Im krassen Gegensatz zur „guten“ römischen Diktatur der Republik ist die kurz bevorstehende ESM-Finanzdiktatur<br /><br />a) inhaltlich, insbesondere finanziell unbegrenzt,<br /><br />b) zeitlich unbegrenzt,<br /><br />c) sieht keine Amtsniederlegung vor,<br /><br />d) sieht keine Selbstauflösungsverpflichtung des ESM vor,<br /><br />e) schließt den Austritt aus dem diktatorischen Endlossystem aus,<br /><br />f) und lässt das Volk über geplanten diktatorischen Maßnahmen nicht entscheiden.<br /><br />Einfach ausgedrückt: Mit dem ESM ist das Geld weg, die ewige ESM-Gouverneurs-Diktatur ist da!<br /><br />Schon grundsätzlich stellt sich die Frage nach dem Sinn des „dauerhaften ESM Rettungsschirms“: Hier liegt ein Widerspruch in sich, denn dauerhafte Rettung setzt dauerhafte Finanzprobleme voraus, die doch der ESM angeblich lösen soll. Tatsächlich wird die „Finanzkrise“ als Vorwand benutzt um die Demokratie abzuschaffen, mit dem Ziel, über das Geld der Bürger und damit über diese selbst zu herrschen!<br /><br />Der ESM ist so konstruiert, dass die Mittelkontrolle und Mittelverwendung des ESM-Kapitals dem Volk entzogen und auf eine kleine Gruppe von „ESM-Vermögensverwaltern“ übertragen wird. Diese wiederum werden ausnahmslos für ihre Aufgaben und Posten nicht demokratisch bestimmt sein. Wer konnte denn beispielsweise bei der letzten BT-Wahl erahnen, dass die Politikerklasse nach der Bundestagswahl (!) die Ungeheuerlichkeit und Maßlosigkeit besitzen würde, eine ESM-Mega-Bank4 mit dem jeweiligen Finanzminister als Gouverneur zu installieren, ohne vorher das Volk zu befragen! Dass auch die übrigen „ESM-Amtsträger“ in keiner Weise demokratisch legitimiert sind, kommt noch hinzu. Von Steuerfreiheit, Immunität, Handlungs- und Haftungsfreiheit sowie fehlender wirksamer Kontrollmöglichkeiten der ESM-Mitarbeiter ganz zu schweigen! Unsere Kommentierungen weisen aus, dass der ESM ein völlig illegales „Rechtskonstrukt“ ist, unserem Rechtssystem gänzlich fremd, diesem widerspricht und völlig antidemokratisch, antirepublikanisch ist. Jeder verständige Bürger, der sich mit dem ESM näher befasst, begreift dies ganz instinktiv auch ohne großen juristischen Sachverstand. Gegen weitere finanziell verantwortungslose, geradezu aberwitzige, unbezahlbare ESM-Haftungsverpflichtungen und Garantieversprechen5 unserer Regierung, haben wir vor kurzem die Aktion <a href="http://www.stop-esm.org/">www.stop-esm.org</a> ins Leben gerufen. Deren vorrangiges Ziel ist die umgehende Betriebsaufnahme des ESM zu stoppen und diese von einer Volksabstimmung abhängig zu machen. Sollte dies nicht gelingen, ist das weitere Ziel der Aktion die spätere Beseitigung des ESM und der Negierung aller ESM-Haftungsverpflichtungen.<br />Cäsar wurde wegen Umwandlung des gesetzmäßigen Amtes des Diktators in eine Diktatur (nach heutigen Sinngehalts, AdU.), also eine antirepublikanische und dauerhafte Einzelherrschaft, umgebracht. Vorher hatte der Senat (!) der dauerhaften Diktatur Caesars zugestimmt. Danach wurde das Amt des Diktators abgeschafft.<br />Mit zunächst 700 Milliarden Kapital (= 140-faches Kapital der Bundesbank!)<br />Garantien sind gefährlicher, weil direkter als Bürgschaften!<br />Aufgrund der massiven Verschleierungstaktik der Regierung, hat die Masse der Bevölkerung von der Existenz des ESM nur eine nebulöse Ahnung. Voll und ganz unterstützen wir deshalb Ihren Appell an die Regierung, die notwendige vorherige Aufklärungsarbeit zu leisten.<br />Wir haben in den vergangen Monaten unablässig europaweit Öffentlichkeitsarbeit geleistet und zusammen mit vielen anderen verdienstvollen Organisationen - insbesondere über den ESM aufgeklärt. Zu 99 % war die erste Resonanz der Bürger - quer durch alle Schichten! - Unglauben bis hin zum Erschrecken. Stets kam die Frage, warum unsere Politiker „so etwas machen und ob sie das überhaupt dürfen.“ Inzwischen haben sich zehntausende mündige und wache Bürger unserer Aktion <a href="http://www.stop-esm.org/">www.stop-esm.org</a> angeschlossen.<br /><br /><br /> Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wir wissen nicht, wie die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 12.09.2012 ausfallen wird. Wir enthalten uns insoweit jeder Einflussnahme. Sollte aber der ESM die Gerichtshürde passieren und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden, ersuchen wir Sie höflich, diese Unterschrift im Interesse unserer demokratischen und freien Bürgerschaft zu verweigern und sie von einer vorherigen neutralen Aufklärung der Bürgerschaft und nachfolgen der Volksabstimmung über den ESM abhängig zu machen. Wir sind das Volk, wir kontrollieren und entscheiden. Ist das nicht mehr möglich, dann endet in Deutschland erneut die Demokratie. <br /><br />Wer wüsste das besser als Sie, Herr Bundespräsident!<br /><br />Mit vollkommener Hochachtung<br />Rolf von Hohenhau<br />(Präsident)<br />Taxpayers Association Europe<br />Bund der Steuerzahler (Bayern)</span></b></div>
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marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-23628465160696838952012-08-29T19:55:00.001+01:002012-09-04T00:32:23.071+01:00Bundestag gab Euro-Rettern Blankoscheck<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/esm-verfuegt-de-facto-ueber-banklizenz-bundestag-gab-euro-rettern-blankoscheck/7068358.html">„Bundestag gab Euro-Rettern Blankoscheck“</a><br />
29.08.2012, 11:36 Uhr, aktualisiert heute, 13:19 Uhr<br />
<br />
Vollmundig wendet sich Berlin gegen eine Banklizenz für den Euro-Rettungsschirm. Dabei hat das Parlament längst einen Freibrief zum Gelddrucken ausgestellt, belegt ein Gutachten. Nun sind die Verfassungsrichter gefragt.<br />
<br />
BerlinDie Bazooka zur Lösung der europäischen Schuldenkrise ist keine Schimäre, sie ist längst Realität – und zwar in der Gestalt des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM. Konkret geht es um die Frage, ob der der ESM-Vertrag eine Refinanzierung des ESM über die Europäische Zentralbank (EZB) wie bei einer Bank erlaubt? Und wenn ja, ob die EZB dies auch dürfte?<br />
<br />
Die Frage ist heikel, denn von einem ESM mit einer quasi Bank-Lizenz war im Zuge des Ratifizierungsverfahrens nie die Rede gewesen. Die Antwort ist auch pikant. Sie lautet: Ja. Zu diesem ersten Ergebnis kommt der Staats-, Europa- und Finanzrechtler Hanno Kube von der Universität Mainz in einem vom Familienunternehmer-Verband in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.<br />
<br />
Die Anti-Krisen-Programme der EU <br />
<br />
<span style="color: red;">Stabilitäts- und Wachstumspakt </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Europäisches Semester </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Fiskalpakt I </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Fiskalpakt II </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Der Euro-Plus-Pakt </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Verfahren gegen makroökonomische Ungleichgewichte</span> <br />
<br />
Der ESM kann sich demnach bei der EZB unbegrenzt Geld besorgen, weil die rechtlichen Grundlagen für den neuen Schirm schwammig formuliert sind. Eine Banklizenz für den ESM ist damit faktisch gegeben. Das deutsche Parlament habe, als es dem ESM-Vertrag vor wenigen Wochen seinen Segen gab, einen „Blanko-Scheck“ ausgestellt, fasst der Hauptgeschäftsführer des Familienunternehmerverbandes, Albrecht von der Hagen, den Vorgang zusammen. Wenn der ESM Staatsanleihen der Krisenländer als Sicherheit hinterlege, könne die EZB „unbegrenzt“ Geld für die maroden Staatshaushalte drucken. „So wird aus dem Euro-Rettungsschirm der Totengräber der Geldwertstabilität“, sagte von der Hagen weiter.<br />
<br />
<div>
<a href="http://kompakt.handelsblatt-service.com/ff/aktuelle_ausgabe.php?ent=145&cd=Hy&order=A&nl=664">Presseschau Draghi allein zu Haus</a><br />
<br />
EZB-Chef Mario Draghi erteilt den anderen Notenbankern eine Absage mit „Symbolkraft“. Die deutschen Krankenkassen wissen nicht, wohin mit den Millionen. Und zur Abwechslung gibt es mal gute Nachrichten aus Griechenland.<br />
<br />
<a href="http://kompakt.handelsblatt-service.com/ff/aktuelle_ausgabe.php?ent=145&cd=Hy&order=A&nl=664"><img src="http://1.2.3.9/bmi/www.handelsblatt.com/images/ezb/7067722/2-format10.jpg" /></a><br />
<br />
Kein deutsches Parlament werde auf diesen „Gelddruckmechanismus“ mehr Einfluss haben. Dabei hafteten die deutschen Steuerzahler für den Löwenanteil der so entstehenden Schulden, und die Rentner und Besitzer von Lebensversicherungen würden durch die Geldentwertung regelrecht enteignet.<br />
<br />
Von der Hagen hofft daher auf eine Unterbrechung des Ratifizierungsprozesses durch das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter, die am 12. September ihr Urteil über den ESM sprechen werden, befänden sich in einer „historisch neuartigen Ausnahmesituation“, weil zwei Verfassungsorgane – Bundestag und Bundesrat - mit verfassungsändernder Mehrheit etwas beschlossen hätten, den ESM-Vertrag, bei dem ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass bereits eine Refinanzierbarkeit des ESM über die EZB möglich wäre.<br />
<br />
Der künftige europäische Rettungsfonds ESM <br />
<br /></div>
<div>
<span style="color: red;">Wann kommt der ESM? </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Wie sieht die Finanzstruktur aus? </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Wie viel muss Deutschland zahlen? </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Wie werden die Gläubiger beteiligt? </span><br />
<span style="color: red;"><br /></span>
<span style="color: red;">Welche Mehrheiten gelten für Beschlüsse?</span> <br />
<br />
Seite 1: „Bundestag gab Euro-Rettern Blankoscheck“ <br />
<a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/esm-verfuegt-de-facto-ueber-banklizenz-eu-recht-wurde-aufgeweicht/7068358-2.html">Seite 2: "EU-Recht wurde aufgeweicht"</a> <br />
<a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/esm-verfuegt-de-facto-ueber-banklizenz-der-esm-vertrag-darf-in-dieser-form-nicht-in-kraft-treten/7068358-3.html">Seite 3: "Der ESM-Vertrag darf in dieser Form nicht in Kraft treten"</a><br />
<div class="hcf-article-paging">
<ul class="hcf-page-list">
</ul>
</div>
</div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-24192010459507193322012-08-10T22:31:00.000+01:002012-09-17T17:15:08.948+01:00Wir müssen „Krieg führen“-Wir brauchen eine neue „ Bombe“ – Jetzt sofort !<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<a name='more'></a><div style="font-family: Georgia, Helvetica, Arial, sans-serif; line-height: 140%; margin-bottom: 3px; margin-top: 9px;">
<span style="color: lime; font-size: large;">Posted: 28 May 2012 12:55 PM PDT</span></div>
<div style="font-family: Georgia, Helvetica, Arial, sans-serif; line-height: 140%; margin-bottom: 0px; margin-left: 0px; margin-right: 0px; margin-top: 0px;">
<span style="color: lime; font-size: large;">Ist es nicht schrecklich geworden, das Leben?</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Im Schweiß gebadet wacht man am Morgen auf und ist erleichtert dass all die schrecklichen Dinge, welche uns den Schlaf raubten, nur ein Traum war und schon wird uns bei beim lesen und hören von Nachrichten die Keule der Angst über den Schädel gezogen. Angst, dass ist was unser Leben immer mehr bestimmt. Angst vor den Verlust der Arbeit, vor den sozialen Abstieg, vor der finanziellen Pleite.</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Als würde das nicht reichen, kommt noch die Angst um den Euro hinzu. Und wer ist Schuld ? In Deutschland ist der Schuldige überschaubar, da kommt nur die „bildungsferne Unterschicht“ und „schmarotzende Hartz IV Empfänger“ in Frage, welche die Haushalte belasten und somit sich hemmend auf die Gier von Wirtschaft und Banken auswirken. Für die Angst um den Euro, sind natürlich die „faulen Griechen“ verantwortlich zu machen. Vorerst !</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Als Alternative werden auch schon mal die Italiener, Portugiesen und Spanier genannt, immer gut wenn man mehrere Sündenböcke zur Auswahl hat.</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">„Der kalte Krieg ist zurück, es herrscht Klassenkampf“, zwischen den Mächtigen von Politik, Wirtschaft und Banken auf der einen Seite und den Pöbel, den Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite. Wie alle „Kriege, so ist auch dieser Krieg“ ein ungerechter und von Waffengleichheit kann auch keine Rede sein.</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Die Mächtigen von Politik, Wirtschaft und Banken haben erfolgreich den „Sozialabbau als Massenvernichtungswaffe mit Codenamen Finanzmärkte“, Europaweit eingesetzt, welches sich als sehr effektiv herausgestellt hat, denn der Gegner kämpft mit leeren Mägen und Hoffnungslosigkeit eben nur mit halber Kraft. Um sicherzustellen, das dies auch so bleibt, kommen Armeen, von „psychologischen, politischer Meinungsmacher und Brandstifter“ zum Einsatz, welche soziale Gerechtigkeit als Gefahr für die Menschheit darstellen und Proteste für unsäglich lächerlich halten.</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Da bleibt uns nur noch Eines !</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">„Wir müssen Krieg führen“, unbedingt und zwar schnell. Und um effektiv den „Krieg“ gewinnen zu können, brauchen wir eben die neue „Bombe“.</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Der Sprengstoff der „Bombe“ muss die Würde des Menschen enthalten, Kampf gegen Hunger und Ausbeutung, Kampf gegen grenzenlose Gier, gegen Spekulanten, gegen Machtgeilheit der Politik. Und deshalb brauchen wir diese neue „Bombe“ und zwar die „Bombe für soziale Gerechtigkeit“.</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Wir brauchen kein Flugzeug, keine Rakete oder sonstiges militärisches Gerät um die „Bombe für soziale Gerechtigkeit“ abzuwerfen, wir die Völker Europas halten selbst die Macht in den Händen um die „Bombe für soziale Gerechtigkeit“ zu zünden, wir brauchen den Aufstand der Anständigen, um diesen „Krieg“ gewinnen zu können. Das Schlachtfeld ist die Straße, denn die Mächtigen fürchten die Macht der Straße. Die Mächtigen der Politik und Wirtschaft fürchten sich, wenn Völker ihr demokratisches Recht wahrnehmen und ihren (Un)Willen auf die Straße bringen.</span><br />
<span style="color: lime; font-size: large;">Seien die Mägen noch so leer und Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung noch so groß, die Straße und das Wort ist unsere größte und stärkste Waffe.</span></div>
</div>
marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-14705484142562843262012-08-07T14:45:00.000+01:002012-08-07T14:45:09.020+01:00VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH BELGIEN, DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER REPUBLIK ESTLAND, IRLAND, DER HELLENISCHEN REPUBLIK, DEM KÖNIGREICH SPANIEN, DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, DER REPUBLIK ZYPERN, DEM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG, MALTA, DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE, DER REPUBLIK ÖSTERREICH, DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK, DER REPUBLIK SLOWENIEN, DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK UND DER REPUBLIK FINNLAND T/ESM 2012/de | Kurz : E S M<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<br />
DIE VERTRAGSPARTEIEN, das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die<br />
Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische<br />
Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, das Großherzogtum Luxemburg, Malta,<br />
das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, die Republik<br />
Slowenien, die Slowakische Republik und die Republik Finnland ("Mitgliedstaaten des Euro-<br />
Währungsgebiets" oder "ESM-Mitglieder") –<br />
IN IHRER VERPFLICHTUNG zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets,<br />
EINGEDENK der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Einrichtung<br />
eines Europäischen Stabilitätsmechanismus,<br />
T/ESM 2012/de 2<br />
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:<br />
(1)<br />
Der Europäische Rat erzielte am 17. Dezember 2010 Einvernehmen darüber, dass die<br />
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einen ständigen Stabilitätsmechanismus einrichten<br />
müssen. Dieser Europäische Stabilitätsmechanismus ("ESM") wird die gegenwärtigen<br />
Aufgaben der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität ("EFSF") und des europäischen<br />
Finanzstabilisierungsmechanismus ("EFSM") übernehmen, die darin bestehen, den<br />
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bei Bedarf Finanzhilfe bereitzustellen.<br />
(2)<br />
Am 25. März 2011 nahm der Europäische Rat den Beschluss 2011/199/EU zur Änderung des<br />
Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines<br />
Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist 1 an, womit<br />
Artikel 136 folgender Absatz angefügt wird: "Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro<br />
ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies<br />
unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die<br />
Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen<br />
Auflagen unterliegen."<br />
(3)<br />
Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Finanzhilfe und zur Bekämpfung der Ansteckungs-<br />
gefahr kamen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro<br />
ist, am 21. Juli 2011 überein, "die Flexibilität [des ESM] unter Bindung an angemessene<br />
Auflagen zu erhöhen".<br />
1<br />
ABl. L 91 vom 6.4.2011, S. 1<br />
T/ESM 2012/de 3<br />
(4)<br />
Die strikte Einhaltung des Rahmens der Europäischen Union, der integrierten makroökonomi-<br />
schen Überwachung, insbesondere des Stabilitäts- und Wachstumspakts, des Rahmens für<br />
makroökonomische Ungleichgewichte und der Vorschriften für die wirtschaftspolitische<br />
Steuerung der Europäischen Union sollte die erste Verteidigungslinie gegen Vertrauenskrisen<br />
bleiben, die die Stabilität des Euro-Währungsgebiets beeinträchtigen.<br />
(5)<br />
Am 9. Dezember 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, deren<br />
Währung der Euro ist, vereinbart, Schritte in Richtung auf eine stärkere Wirtschaftsunion zu<br />
unternehmen, einschließlich eines neuen fiskalpolitischen Pakts und einer verstärkten<br />
wirtschaftspolitischen Koordinierung, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung<br />
und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion ("VSKS") umzusetzen ist. Der VSKS<br />
wird dazu beitragen, eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungs-<br />
gebiet zu entwickeln, um eine dauerhafte, gesunde und stabile Verwaltung der öffentlichen<br />
Finanzen zu gewährleisten und so eine der Hauptursachen der finanziellen Instabilität<br />
anzugehen. Der vorliegende Vertrag und der VSKS ergänzen sich gegenseitig bei der<br />
Verstärkung der haushaltspolitischen Verantwortlichkeit und der Solidarität innerhalb der<br />
Wirtschafts- und Währungsunion. Es ist anerkannt und vereinbart, dass die Gewährung von<br />
Finanzhilfe im Rahmen neuer Programme durch den ESM ab dem 1. März 2013 von der<br />
Ratifizierung des VSKS durch das betreffende ESM-Mitglied abhängt, und nach Ablauf der<br />
in Artikel 3 Absatz 2 VSKS genannten Frist von der Erfüllung der in diesem Artikel<br />
genannten Pflichten.<br />
T/ESM 2012/de 4<br />
(6)<br />
Angesichts der starken Interdependenzen innerhalb des Euro-Währungsgebiets können<br />
ernsthafte Risiken für die Finanzstabilität der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist,<br />
die Finanzstabilität des gesamten Euro-Währungsgebiets gefährden. Daher kann der ESM auf<br />
der Grundlage strenger Auflagen, die dem gewählten Finanzinstrument angemessen sind,<br />
Stabilitätshilfe gewähren, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungs-<br />
gebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. Das anfängliche maximale<br />
Darlehensvolumen des ESM wird auf 500 Milliarden EUR einschließlich der ausstehenden<br />
EFSF-Stabilitätshilfe festgesetzt. Die Angemessenheit des konsolidierten maximalen<br />
Darlehensvolumens des ESM und der EFSF wird jedoch vor dem Inkrafttreten des vorliegen-<br />
den Vertrags neu bewertet werden. Falls dies angebracht ist, wird es ab Inkrafttreten des<br />
vorliegenden Vertrags gemäß Artikel 10 durch den Gouverneursrat des ESM angepasst.<br />
(7)<br />
Alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden ESM-Mitglieder werden. Mit dem<br />
Beitritt zum Euro-Währungsgebiet sollte ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zu einem<br />
ESM-Mitglied mit denselben Rechten und Pflichten werden wie die Vertragsparteien.<br />
(8)<br />
Der ESM wird bei der Bereitstellung von Stabilitätshilfe sehr eng mit dem Internationalen<br />
Währungsfonds ("IWF") zusammenarbeiten. Eine aktive Beteiligung des IWF, sowohl auf<br />
fachlicher als auch auf finanzieller Ebene, wird angestrebt. Von einem Mitgliedstaat des<br />
Euro-Währungsgebiets, der um eine Finanzhilfe durch den ESM ersucht, wird erwartet, dass<br />
er, wann immer dies möglich ist, ein ähnliches Ersuchen an den IWF richtet.<br />
T/ESM 2012/de 5<br />
(9)<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Währung nicht der Euro ist ("Nichtmitglied-<br />
staaten des Euro-Währungsgebiets") und die sich im Einzelfall neben dem ESM an einer<br />
Stabilitätshilfemaßnahme für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets beteiligen, werden<br />
als Beobachter zu den Sitzungen des ESM eingeladen, auf denen diese Stabilitätshilfemaß-<br />
nahme und ihre Überwachung erörtert werden. Sie erhalten zeitnahen Zugang zu sämtlichen<br />
Informationen und werden ordnungsgemäß konsultiert.<br />
(10) Am 20. Juni 2011 ermächtigten die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro-<br />
päischen Union die Vertragsparteien des vorliegenden Vertrags, die Europäische Kommission<br />
und die Europäische Zentralbank ("EZB") dazu aufzufordern, die in dem vorliegenden<br />
Vertrag vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen.<br />
(11) In ihrer Erklärung vom 28. November 2010 stellte die Euro-Gruppe fest, dass standardisierte<br />
und identische Umschuldungsklauseln ("Collective Action Clauses" – "CAC") in einer die<br />
Marktliquidität wahrenden Form in die Vertragsbedingungen aller neuen Staatsanleihen des<br />
Euro-Währungsgebiets aufgenommen werden. Wie vom Europäischen Rat am 25. März 2011<br />
gefordert , sind die Einzelheiten der rechtlichen Regelungen für die Aufnahme von Umschul-<br />
dungsklauseln in Staatsschuldtitel des Euro-Währungsgebiets vom Wirtschafts- und<br />
Finanzausschuss festgelegt worden.<br />
(12) Entsprechend der Praxis des IMF ist in Ausnahmefällen eine Beteiligung des Privatsektors in<br />
angemessener und verhältnismäßiger Form in Fällen in Betracht zu ziehen, in denen die<br />
Stabilitätshilfe in Verbindung mit Auflagen in Form eines makroökonomischen Anpassungs-<br />
programms gewährt wird.<br />
T/ESM 2012/de 6<br />
(13) Der ESM wird, wie der IWF, einem ESM-Mitglied Stabilitätshilfe gewähren, wenn dessen<br />
regulärer Zugang zur Finanzierung über den Markt beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu<br />
werden droht. Eingedenk dessen haben die Staats- und Regierungschefs festgelegt, dass ESM-<br />
Darlehen – vergleichbar denen des IWF – den Status eines bevorrechtigten Gläubigers haben<br />
werden, wobei akzeptiert wird, dass der IWF gegenüber dem ESM als Gläubiger vorrangig<br />
ist. Dieser Status wird ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags gelten. In dem Fall, dass<br />
sich die ESM-Finanzhilfe in Form von ESM-Darlehen an ein Finanzhilfeprogramm<br />
anschließt, das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags bereits besteht, wird der<br />
ESM den gleichen Rang haben, wie alle anderen Darlehen und Verpflichtungen des die<br />
Finanzhilfe empfangenden ESM-Mitglieds, ausgenommen die Darlehen des IWF.<br />
(14) Die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten werden es unterstützen, dass<br />
dem ESM und anderen Staaten, die bilateral in Abstimmung mit dem ESM als Darlehens-<br />
geber auftreten, ein gleichwertiger Gläubigerstatus zuerkannt wird.<br />
(15) Die Preisgestaltung des ESM für Mitgliedstaaten, die einem makroökonomischen Anpas-<br />
sungsprogramm, einschließlich der in Artikel 40 dieses Vertrags genannten, unterliegen, muss<br />
die Finanzierungs- und Betriebskosten des ESM decken und sollte mit den Bedingungen der<br />
zwischen dem EFSF, Irland und der Central Bank of Ireland einerseits und zwischen dem<br />
EFSF, der Portugiesischen Republik und der Banco de Portugal andererseits geschlossenen<br />
Vereinbarungen über eine Finanzhilfefazilität in Einklang stehen.<br />
T/ESM 2012/de 7<br />
(16) Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Vertrags zwischen den Vertrags-<br />
parteien oder zwischen den Vertragsparteien und dem ESM sollten gemäß Artikel 273 des<br />
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("AEUV") beim Gerichtshof der<br />
Europäischen Union anhängig gemacht werden.<br />
(17) Die Überwachung nach Abschluss des Programms wird von der Europäischen Kommission<br />
und vom Rat der Europäischen Union im Rahmen der Artikel 121 und 136 AEUV<br />
durchgeführt –<br />
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:<br />
T/ESM 2012/de 8<br />
KAPITEL 1<br />
MITGLIEDSCHAFT UND ZWECK<br />
ARTIKEL 1<br />
Einrichtung und Mitglieder<br />
(1)<br />
Durch diesen Vertrag richten die Vertragsparteien untereinander eine internationale<br />
Finanzinstitution ein, die den Namen "Europäischer Stabilitätsmechanismus" ("ESM") trägt.<br />
(2)<br />
Die Vertragsparteien sind die ESM-Mitglieder.<br />
ARTIKEL 2<br />
Neue Mitglieder<br />
(1)<br />
Die Mitgliedschaft im ESM steht den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von<br />
dem Zeitpunkt an offen, zu dem der gemäß Artikel 140 Absatz 2 AEUV angenommene Beschluss<br />
des Rates der Europäischen Union zur Aufhebung der für sie geltenden Ausnahmeregelung<br />
bezüglich der Einführung des Euro in Kraft tritt.<br />
T/ESM 2012/de 9<br />
(2)<br />
Neue ESM-Mitglieder werden nach Maßgabe des Artikels 44 zu den selben Bedingungen<br />
aufgenommen wie die bestehenden ESM-Mitglieder.<br />
(3)<br />
Ein neuer Mitgliedstaat, der dem ESM nach dessen Einrichtung beitritt, erhält für seinen<br />
Kapitalbeitrag, der gemäß dem Beitragsschlüssel nach Artikel 11 berechnet wird, Anteile am ESM.<br />
ARTIKEL 3<br />
Zweck<br />
Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESM-Mitgliedern, die schwerwiegende<br />
Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten<br />
Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur<br />
Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten<br />
unabdingbar ist. Zu diesem Zweck ist der ESM berechtigt, Mittel aufzunehmen, indem er Finanz-<br />
instrumente begibt oder mit ESM-Mitgliedern, Finanzinstituten oder sonstigen Dritten finanzielle<br />
oder sonstige Vereinbarungen oder Übereinkünfte schließt.<br />
T/ESM 2012/de 10<br />
KAPITEL 2<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
ARTIKEL 4<br />
Aufbau und Abstimmungsregeln<br />
(1)<br />
Der ESM hat einen Gouverneursrat und ein Direktorium sowie einen Geschäftsführenden<br />
Direktor und andere für erforderlich erachtete eigene Bedienstete.<br />
(2)<br />
Der Gouverneursrat und das Direktorium beschließen nach Maßgabe dieses Vertrags in<br />
gegenseitigem Einvernehmen, mit qualifizierter Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit. Bei allen<br />
Beschlüssen ist die Beschlussfähigkeit erreicht, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder, auf die<br />
insgesamt mindestens 2/3 der Stimmrechte entfallen, anwesend sind.<br />
(3)<br />
Die Annahme eines Beschlusses in gegenseitigem Einvernehmen erfordert die Einstimmigkeit<br />
der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder. Die Annahme eines Beschlusses in gegenseiti-<br />
gem Einvernehmen wird durch Enthaltungen nicht verhindert.<br />
T/ESM 2012/de 11<br />
(4)<br />
Abweichend von Absatz 3 wird in Fällen, in denen die Europäische Kommission und die EZB<br />
beide zu dem Schluss gelangen, dass die Unterlassung der dringlichen Annahme eines Beschlusses<br />
zur Gewährung oder Durchführung von Finanzhilfe in aller Eile gemäß der Regelung in den<br />
Artikeln 13 bis 18 die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets bedrohen<br />
würde, ein Dringlichkeitsabstimmungsverfahren angewandt. Die Annahme eines Beschlusses in<br />
gegenseitigem Einvernehmen durch den Gouverneursrat gemäß Artikel 5 Absatz 6 Buchstaben f<br />
und g und durch das Direktorium nach diesem Dringlichkeitsverfahren erfordert eine qualifizierte<br />
Mehrheit von 85 % der abgegebenen Stimmen.<br />
Wird das in Unterabsatz 1 genannte Dringlichkeitsverfahren angewandt, so wird eine Übertragung<br />
vom Reservefonds und/oder vom eingezahlten Kapital in einen Notfallreservefonds vorgenommen,<br />
um einen zweckbestimmten Puffer zur Abdeckung der Risiken zu bilden, die sich aus der im<br />
Dringlichkeitsverfahren gewährten Finanzhilfe ergeben. Der Gouverneursrat kann beschließen, den<br />
Notfallreservefonds aufzulösen und seinen Inhalt auf den Reservefonds und/oder das eingezahlte<br />
Kapital rückzuübertragen.<br />
(5)<br />
Für die Annahme eines Beschlusses mit qualifizierter Mehrheit sind 80 % der abgegebenen<br />
Stimmen erforderlich.<br />
(6)<br />
Für die Annahme eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen erforderlich.<br />
(7)<br />
Die Stimmrechte eines jeden ESM-Mitglieds, die von dessen Beauftragten oder dem Vertreter<br />
des Letztgenannten im Gouverneursrat oder im Direktorium ausgeübt werden, entsprechen der Zahl<br />
der Anteile, die dem betreffenden Mitglied gemäß Anhang II am genehmigten Stammkapital des<br />
ESM zugeteilt wurden.<br />
T/ESM 2012/de 12<br />
(8)<br />
Versäumt es ein ESM-Mitglied, den Betrag, der aufgrund seiner Verpflichtungen im<br />
Zusammenhang mit eingezahlten Anteilen oder Kapitalabrufen nach Maßgabe der Artikel 8, 9<br />
und 10 oder im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Finanzhilfe nach Maßgabe der Artikel 16<br />
oder 17 fällig werden, in voller Höhe zu begleichen, so werden sämtliche Stimmrechte dieses ESM-<br />
Mitglieds solange ausgesetzt, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Stimmrechtsschwellen werden<br />
entsprechend neu berechnet.<br />
ARTIKEL 5<br />
Gouverneursrat<br />
(1)<br />
Jedes ESM-Mitglied ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes<br />
Mitglied des Gouverneursrats. Die Ernennungen können jederzeit widerrufen werden. Das Mitglied<br />
des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Mitglieds mit Zuständigkeit<br />
für die Finanzen. Das stellvertretende Mitglied des Gouverneursrats ist bevollmächtigt, bei<br />
Abwesenheit des Gouverneursratsmitglieds in dessen Namen zu handeln.<br />
(2)<br />
Der Gouverneursrat beschließt entweder, seinen Vorsitz dem in dem dem Vertrag über die<br />
Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten<br />
Protokoll (Nr. 14) betreffend die Euro-Gruppe genannten Präsidenten der Euro-Gruppe zu über-<br />
tragen, oder er wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen stellvertreten-<br />
den Vorsitzenden für eine Amtszeit von zwei Jahren. Der Vorsitzende und der stellvertretende<br />
Vorsitzende können wiedergewählt werden. Hat der amtierende Vorsitzende die für das Amt des<br />
Gouverneursratsmitglieds erforderliche Funktion nicht länger inne, so wird unverzüglich eine<br />
Neuwahl durchgeführt.<br />
T/ESM 2012/de 13<br />
(3)<br />
Das für Wirtschaft und Währung zuständige Mitglied der Europäischen Kommission und der<br />
Präsident der EZB sowie der Präsident der Euro-Gruppe (sofern er nicht der Vorsitzende oder ein<br />
Mitglied des Gouverneursrats ist) können als Beobachter an den Sitzungen des Gouverneursrats<br />
teilnehmen.<br />
(4)<br />
Vertreter der Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören und sich auf<br />
Ad-hoc-Basis neben dem ESM an einer Stabilitätshilfemaßnahme für Mitgliedstaaten des Euro-<br />
Währungsgebiets beteiligen, werden ebenfalls als Beobachter zu den Sitzungen des Gouverneurs-<br />
rats eingeladen, auf denen diese Stabilitätshilfe und ihre Überwachung erörtert werden.<br />
(5)<br />
Der Gouverneursrat kann im Einzelfall auch andere Personen als Beobachter zu Sitzungen<br />
einladen, darunter auch Vertreter von Institutionen oder Organisationen wie dem IWF.<br />
(6) Der Gouverneursrat fasst die folgenden Beschlüsse im gegenseitigen Einvernehmen:<br />
a) Auflösung des Notfallreservefonds und Rückübertragung seines Inhalts auf den Reservefonds<br />
und/oder in das eingezahlte Kapital nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 4.<br />
b)<br />
Auflage neuer Anteile zu anderen Konditionen als zum Nennwert nach Maßgabe des<br />
Artikels 8 Absatz 2;<br />
c)<br />
Kapitalabrufe nach Maßgabe des Artikels 9 Absatz 1;<br />
T/ESM 2012/de 14<br />
d)<br />
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und Anpassung des maximalen Darlehens-<br />
volumens des ESM nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1;<br />
e)<br />
Berücksichtigung einer etwaigen Aktualisierung des Schlüssels für die Zeichnung des EZB-<br />
Kapitals nach Maßgabe des Artikels 11 Absatz 3 und die erforderlichen Änderungen an<br />
Anhang I gemäß Artikel 11 Absatz 6;<br />
f)<br />
Gewährung von Stabilitätshilfe durch den ESM einschließlich der in dem Memorandum of<br />
Understanding nach Artikel 13 Absatz 3 festgelegten wirtschaftspolitischen Auflagen sowie<br />
Wahl der Instrumente und Festlegung der Finanzierungsbedingungen nach Maßgabe der<br />
Artikel 12 bis 18;<br />
g)<br />
Erteilung des Mandats an die Europäische Kommission, im Benehmen mit der EZB die an<br />
jede Finanzhilfe gebundenen wirtschaftspolitischen Auflagen auszuhandeln, nach Maßgabe<br />
des Artikels 13 Absatz 3;<br />
h)<br />
Änderungen der Methodik der Preisgestaltung und der Preisgestaltungsleitlinie für Finanz-<br />
hilfe nach Maßgabe des Artikels 20;<br />
i)<br />
Änderungen an der Liste der Finanzhilfeinstrumente, die der ESM nutzen kann, nach<br />
Maßgabe des Artikels 19;<br />
T/ESM 2012/de 15<br />
j)<br />
Festlegung der Modalitäten für die Übertragung von EFSF-Hilfen auf den ESM nach<br />
Maßgabe des Artikels 40;<br />
k)<br />
Genehmigung des Antrags neuer Mitglieder auf Beitritt zum ESM nach Maßgabe des<br />
Artikels 44;<br />
l)<br />
Anpassungen dieses Vertrags, die unmittelbar infolge des Beitritts neuer Mitglieder erforder-<br />
lich werden, einschließlich Änderungen an der Kapitalverteilung zwischen den ESM-<br />
Mitgliedern und an der Berechnung dieser Verteilung als unmittelbare Folge des Beitritts<br />
eines neuen Mitglieds zum ESM nach Maßgabe des Artikels 44 und<br />
m) Übertragung der in diesem Artikel genannten Aufgaben auf das Direktorium.<br />
(7) Der Gouverneursrat fasst die folgenden Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit:<br />
a) Festlegung ausführlicher technischer Regelungen für den Beitritt eines neuen Mitglieds zum<br />
ESM nach Maßgabe des Artikels 44;<br />
b)<br />
ob der Vorsitz dem Präsidenten der Euro-Gruppe übertragen wird oder ob – mit qualifizierter<br />
Mehrheit – eine Wahl eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden des<br />
Gouverneursrats nach Maßgabe des Absatzes 2 stattfindet;<br />
T/ESM 2012/de 16<br />
c)<br />
Festlegung der Satzung des ESM und der Geschäftsordnung des Gouverneursrats und des<br />
Direktoriums (einschließlich des Rechts zur Einsetzung von Ausschüssen und nachgeordneten<br />
Gremien) nach Maßgabe des Absatzes 9;<br />
d)<br />
Aufstellung der Liste der mit den Pflichten eines Direktoriumsmitglieds oder eines stellver-<br />
tretenden Direktoriumsmitglieds unvereinbaren Tätigkeiten nach Maßgabe des Artikels 6<br />
Absatz 8;<br />
e)<br />
Ernennung und Beendigung der Amtszeit des Geschäftsführenden Direktors nach Maßgabe<br />
des Artikels 7;<br />
f) Einrichtung anderer Fonds nach Maßgabe des Artikels 24;<br />
g) Maßnahmen, die zur Beitreibung einer Schuld eines ESM-Mitglieds nach Maßgabe des<br />
Artikels 25 Absätze 2 und 3 zu treffen sind;<br />
h) Feststellung des Jahresabschlusses des ESM nach Maßgabe des Artikels 27 Absatz 1;<br />
i) Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses nach Maßgabe des Artikels 30 Absatz 1;<br />
j) Billigung externer Abschlussprüfer nach Maßgabe des Artikels 29;<br />
k) Aufhebung der Immunität des Vorsitzenden des Gouverneursrats, eines Mitglieds des<br />
Gouverneursrats, eines stellvertretenden Mitglieds des Gouverneursrats, eines Mitglieds des<br />
Direktoriums, eines stellvertretenden Mitglieds des Direktoriums oder des<br />
Geschäftsführenden Direktors nach Maßgabe des Artikels 35 Absatz 2;<br />
T/ESM 2012/de 17<br />
l)<br />
Festlegung der für Bedienstete des ESM geltenden Steuerregelung nach Maßgabe des<br />
Artikels 36 Absatz 5;<br />
m) Entscheidung über Streitigkeiten nach Maßgabe des Artikels 37 Absatz 2 und<br />
n) sonstige erforderliche Beschlüsse, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannt sind.<br />
(8) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Gouverneursrats ein und führt in ihnen den Vorsitz.<br />
Ist der Vorsitzende an der Teilnahme verhindert, so führt der stellvertretende Vorsitzende in den<br />
Sitzungen den Vorsitz.<br />
(9)<br />
Der Gouverneursrat nimmt seine Geschäftsordnung und die Satzung des ESM an.<br />
ARTIKEL 6<br />
Direktorium<br />
(1)<br />
Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt aus einem Personenkreis mit großem Sach-<br />
verstand im Bereich der Wirtschaft und der Finanzen ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied<br />
des Direktoriums. Diese Ernennungen können jederzeit widerrufen werden. Das stellvertretende<br />
Mitglied des Direktoriums ist bevollmächtigt, bei Abwesenheit des Mitglieds des Direktoriums in<br />
dessen Namen zu handeln.<br />
T/ESM 2012/de 18<br />
(2)<br />
Das für Wirtschaft und Finanzen zuständige Mitglied der Europäischen Kommission und der<br />
Präsident der EZB können jeweils einen Beobachter ernennen.<br />
(3)<br />
Vertreter der Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören und sich im<br />
Einzelfall neben dem ESM an einer Finanzhilfemaßnahme für einen Mitgliedstaat des Euro-<br />
Währungsgebiets beteiligen, werden ebenfalls als Beobachter zu den Sitzungen des Direktoriums<br />
eingeladen, auf denen diese Finanzhilfemaßnahme und ihre Überwachung erörtert werden.<br />
(4)<br />
Der Gouverneursrat kann im Einzelfall auch andere Personen als Beobachter zu den Sitzun-<br />
gen einladen, darunter auch Vertreter von Institutionen oder Organisationen.<br />
(5)<br />
Soweit in diesem Vertrag nicht anders vorgesehen, beschließt das Direktorium mit qualifi-<br />
zierter Mehrheit. Beschlüsse, die auf Grundlage von Befugnissen, die der Gouverneursrat delegiert<br />
hat, zu fassen sind, werden gemäß den einschlägigen Abstimmungsregeln in Artikel 5 Absätze 6<br />
und 7 angenommen.<br />
(6)<br />
Unbeschadet der Befugnisse des Gouverneursrats nach Maßgabe des Artikels 5 gewährleistet<br />
das Direktorium, dass der ESM gemäß diesem Vertrag und gemäß der vom Gouverneursrat<br />
beschlossenen Satzung des ESM geführt wird. Es fasst die Beschlüsse, die ihm nach Maßgabe<br />
dieses Vertrags obliegen oder die ihm vom Gouverneursrat übertragen werden.<br />
T/ESM 2012/de 19<br />
(7)<br />
Nicht besetzte Positionen im Direktorium werden nach Maßgabe des Absatzes 1 unverzüglich<br />
besetzt.<br />
(8)<br />
Der Gouverneursrat beschließt, welche Tätigkeiten mit den Pflichten eines Mitglieds des<br />
Direktoriums oder eines stellvertretenden Mitglieds des Direktoriums unvereinbar sind, die Satzung<br />
des ESM und die Geschäftsordnung des Direktoriums.<br />
ARTIKEL 7<br />
Geschäftsführender Direktor<br />
(1)<br />
Der Geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat aus einem Kreis von Kandidaten<br />
ernannt, die die Staatsangehörigkeit eines ESM-Mitglieds, einschlägige internationale Erfahrung<br />
und großen Sachverstand im Bereich der Wirtschaft und der Finanzen besitzen. Der Geschäftsfüh-<br />
rende Direktor darf während seiner Amtszeit weder Mitglied noch stellvertretendes Mitglied des<br />
Gouverneursrats oder des Direktoriums sein.<br />
(2)<br />
Die Amtszeit des Geschäftsführenden Direktors beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wieder-<br />
ernennung ist möglich. Durch Beschluss des Gouverneursrats kann die Amtszeit des Geschäftsfüh-<br />
renden Direktors jedoch vorzeitig beendet werden.<br />
T/ESM 2012/de 20<br />
(3)<br />
Der Geschäftsführende Direktor führt in den Sitzungen des Direktoriums den Vorsitz und<br />
nimmt an den Sitzungen des Gouverneursrats teil.<br />
(4)<br />
Der Geschäftsführende Direktor steht den Bediensteten des ESM vor. Er ist für die Organisa-<br />
tion, Ernennung und Entlassung der Bediensteten nach Maßgabe der vom Direktorium zu<br />
beschließenden Beschäftigungsbedingungen zuständig.<br />
(5)<br />
Der Geschäftsführende Direktor ist der gesetzliche Vertreter des ESM und führt nach den<br />
Weisungen des Direktoriums die laufenden Geschäfte des ESM.<br />
KAPITEL 3<br />
KAPITAL<br />
ARTIKEL 8<br />
Genehmigtes Stammkapital<br />
(1)<br />
Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR. Es ist aufgeteilt in sieben<br />
Millionen Anteile mit einem Nennwert von je 100 000 EUR, die gemäß dem in Artikel 11<br />
vorgesehenen und in Anhang I berechneten Erstbeitragsschlüssel zur Zeichnung zur Verfügung<br />
stehen.<br />
T/ESM 2012/de 21<br />
(2)<br />
Das genehmigte Stammkapital wird in eingezahlte Anteile und abrufbare Anteile unterteilt.<br />
Der anfängliche Gesamtnennwert der eingezahlten Anteile beläuft sich auf 80 Milliarden EUR. Die<br />
Anteile des genehmigten Stammkapitals am anfänglich gezeichneten Stammkapital werden zum<br />
Nennwert ausgegeben. Andere Anteile werden zum Nennwert ausgegeben, sofern der Gouverneurs-<br />
rat nicht unter besonderen Umständen eine anderweitige Ausgabe beschließt.<br />
(3)<br />
Die Anteile am genehmigten Stammkapital werden in keiner Weise belastet oder verpfändet<br />
und sind nicht übertragbar, außer im Falle einer Übertragung zur Durchführung von Anpassungen<br />
des in Artikel 11 vorgesehenen Beitragsschlüssels in dem Umfang, der erforderlich ist, um zu<br />
gewährleisten, dass die Verteilung der Anteile dem angepassten Schlüssel entspricht.<br />
(4)<br />
Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, ihren Beitrag zum<br />
genehmigten Stammkapital gemäß ihrem Beitragsschlüssel in Anhang I zu leisten. Sie kommen<br />
sämtlichen Kapitalabrufen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages fristgerecht nach.<br />
T/ESM 2012/de 22<br />
(5)<br />
Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am<br />
genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt. Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner<br />
Mitgliedschaft für die Verpflichtungen des ESM. Die Verpflichtung der ESM-Mitglieder zur<br />
Leistung von Kapitalbeiträgen zum genehmigten Stammkapital gemäß diesem Vertrag bleibt<br />
unberührt, falls ein ESM-Mitglied Finanzhilfe vom ESM erhält oder die Voraussetzungen dafür<br />
erfüllt.<br />
ARTIKEL 9<br />
Kapitalabrufe<br />
(1)<br />
Der Gouverneursrat kann genehmigtes nicht eingezahltes Kapital jederzeit abrufen und den<br />
ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung setzen.<br />
(2)<br />
Das Direktorium kann genehmigtes nicht eingezahltes Kapital durch Beschluss mit einfacher<br />
Mehrheit abrufen, um die Höhe des eingezahlten Kapitals wiederherzustellen, wenn diese durch das<br />
Auffangen von Verlusten unter den in Artikel 8 Absatz 2 festgelegten Betrag – der vom Gouver-<br />
neursrat gemäß dem Verfahren nach Artikel 10 geändert werden kann – abgesunken ist, und den<br />
ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung setzen.<br />
T/ESM 2012/de 23<br />
(3)<br />
Der Geschäftsführende Direktor ruft genehmigtes nicht eingezahltes Kapital rechtzeitig ab,<br />
falls dies notwendig ist, damit der ESM bei planmäßigen oder sonstigen fälligen Zahlungsverpflich-<br />
tungen gegenüber Gläubigern des ESM nicht in Verzug gerät. Der Geschäftsführende Direktor setzt<br />
das Direktorium und den Gouverneursrat über jeden derartigen Abruf in Kenntnis. Wird ein<br />
potenzieller Fehlbetrag in den Mitteln des ESM entdeckt, so führt der Geschäftsführende Direktor<br />
(einen) entsprechende(n) Abruf(e) baldmöglichst durch, um sicherzustellen, dass der ESM über<br />
ausreichende Mittel verfügt, um fällige Zahlungen an Gläubiger fristgerecht und in voller Höhe<br />
leisten zu können. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt,<br />
Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von<br />
sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.<br />
(4)<br />
Das Direktorium beschließt die ausführlichen Regelungen und Bedingungen, die für Kapital-<br />
abrufe nach Maßgabe dieses Artikels gelten.<br />
ARTIKEL 10<br />
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals<br />
(1)<br />
Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des<br />
genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann<br />
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend<br />
zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den<br />
Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den<br />
ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.<br />
T/ESM 2012/de 24<br />
(2)<br />
Das Direktorium beschließt die ausführlichen Regelungen und Bedingungen, die für sämtliche<br />
oder etwaige gemäß Absatz 1 vorgenommene Kapitalveränderungen gelten.<br />
(3)<br />
Wird ein Mitgliedstaat der Europäischen Union neues ESM-Mitglied, so wird das genehmigte<br />
Stammkapital des ESM automatisch erhöht, indem die zum betreffenden Zeitpunkt geltenden<br />
Beträge mit der Verhältniszahl aus dem Gewichtsanteil des neuen ESM-Mitglieds und dem<br />
Gewichtsanteil der bestehenden ESM-Mitglieder im Rahmen des in Artikel 11 vorgesehenen<br />
angepassten Beitragsschlüssels multipliziert werden.<br />
ARTIKEL 11<br />
Beitragsschlüssel<br />
(1)<br />
Der Beitragsschlüssel für die Zeichnung des genehmigten Stammkapitals des ESM stützt sich<br />
vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 auf den Schlüssel für die Zeichnung des EZB-Kapitals durch die<br />
nationalen Zentralbanken der ESM-Mitglieder gemäß Artikel 29 des dem Vertrag über die Europä-<br />
ische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls<br />
(Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen<br />
Zentralbank ("ESZB-Satzung").<br />
(2)<br />
Der Beitragsschlüssel für die Zeichnung des genehmigten Stammkapitals des ESM ist in<br />
Anhang I niedergelegt.<br />
T/ESM 2012/de 25<br />
(3)<br />
Der Beitragsschlüssel für die Zeichnung des genehmigten Stammkapitals des ESM wird<br />
angepasst, wenn<br />
a)<br />
ein Mitgliedstaat der Europäischen Union neues ESM-Mitglied wird und sich das genehmigte<br />
Stammkapital des ESM nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 3 automatisch erhöht oder<br />
b)<br />
die gemäß Artikel 42 ermittelte zwölfjährige zeitweilige Korrektur, die für ein ESM-Mitglied<br />
gilt, endet.<br />
(4)<br />
Der Gouverneursrat kann beschließen, etwaige Aktualisierungen des in Absatz 1 genannten<br />
Schlüssels für die Zeichnung des EZB-Kapitals zu berücksichtigen, wenn der Beitragsschlüssel<br />
gemäß Absatz 3 angepasst wird oder wenn sich das genehmigte Stammkapital nach Maßgabe des<br />
Artikels 10 Absatz 1 verändert.<br />
(5)<br />
Wird der Beitragsschlüssel für die Zeichnung des genehmigten Stammkapitals des ESM<br />
angepasst, übertragen die ESM-Mitglieder einander genehmigtes Stammkapital in dem Umfang, der<br />
erforderlich ist, damit die Verteilung des genehmigten Stammkapitals dem angepassten Schlüssel<br />
entspricht.<br />
(6)<br />
Bei jeder Anpassung im Sinne dieses Artikels wird Anhang I durch Beschluss des Gouver-<br />
neursrats geändert.<br />
(7)<br />
Das Direktorium trifft alle weiteren Maßnahmen, die zur Anwendung dieses Artikels<br />
erforderlich sind.<br />
T/ESM 2012/de 26<br />
KAPITEL 4<br />
TÄTIGKEIT<br />
ARTIKEL 12<br />
Grundsätze<br />
(1)<br />
Ist dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner<br />
Mitgliedstaaten unabdingbar, so kann der ESM einem ESM-Mitglied unter strengen, dem gewähl-<br />
ten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen Stabilitätshilfe gewähren. Diese Auflagen<br />
können von einem makroökonomischen Anpassungsprogramm bis zur kontinuierlichen Erfüllung<br />
zuvor festgelegter Anspruchsvoraussetzungen reichen.<br />
(2)<br />
Unbeschadet des Artikels 19 kann die ESM-Stabilitätshilfe mittels der in den Artikeln 14 bis<br />
18 vorgesehenen Instrumente gewährt werden.<br />
(3)<br />
Ab 1. Januar 2013 enthalten alle neuen Staatsschuldtitel des Euro-Währungsgebiets mit einer<br />
Laufzeit von mehr als einem Jahr Umschuldungsklauseln, die so ausgestaltet sind, dass gewähr-<br />
leistet wird, dass ihre rechtliche Wirkung in allen Rechtsordnungen des Euro-Währungsgebiets<br />
gleich ist.<br />
T/ESM 2012/de 27<br />
ARTIKEL 13<br />
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe<br />
(1)<br />
Ein ESM-Mitglied kann an den Vorsitzenden des Gouverneursrats ein Stabilitätshilfeersuchen<br />
richten. In diesem Ersuchen wird angegeben, welche(s) Finanzhilfeinstrument(e) zu erwägen<br />
ist/sind. Bei Erhalt eines solchen Ersuchens überträgt der Vorsitzende des Gouverneursrats der<br />
Europäischen Kommission, im Benehmen mit der EZB, die folgenden Aufgaben:<br />
a)<br />
das Bestehen einer Gefahr für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt oder<br />
seiner Mitgliedstaaten zu bewerten, es sei denn, die EZB hat bereits eine Analyse nach<br />
Artikel 18 Absatz 2 vorgelegt;<br />
b)<br />
zu bewerten, ob die Staatsverschuldung tragfähig ist. Es wird erwartet, dass diese Bewertung,<br />
wann immer dies angemessen und möglich ist, zusammen mit dem IWF durchgeführt wird;<br />
c)<br />
den tatsächlichen oder potenziellen Finanzierungsbedarf des betreffenden ESM-Mitglieds zu<br />
bewerten.<br />
(2)<br />
Auf der Grundlage des Ersuchens des ESM-Mitglieds und der in Absatz 1 genannten Bewer-<br />
tung kann der Gouverneursrat beschließen, dem betroffenen ESM-Mitglied grundsätzlich Stabili-<br />
tätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren.<br />
T/ESM 2012/de 28<br />
(3)<br />
Wird ein Beschluss nach Absatz 2 angenommen, so überträgt der Gouverneursrat der Europä-<br />
ischen Kommission die Aufgabe, – im Benehmen mit der EZB und nach Möglichkeit zusammen<br />
mit dem IWF – mit dem betreffenden ESM-Mitglied ein Memorandum of Understanding ("MoU")<br />
auszuhandeln, in dem die mit der Finanzhilfefazilität verbundenen Auflagen im Einzelnen ausge-<br />
führt werden. Der Inhalt des MoU spiegelt den Schweregrad der zu behebenden Schwachpunkte<br />
und das gewählte Finanzhilfeinstrument wider. Gleichzeitig arbeitet der Geschäftsführende Direktor<br />
des ESM einen Vorschlag für eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität aus, der unter ande-<br />
rem die Finanzierungsbedingungen sowie die gewählten Instrumente enthält und vom Gouverneurs-<br />
rat anzunehmen ist.<br />
Das MoU steht in voller Übereinstimmung mit den im AEUV vorgesehenen Maßnahmen der<br />
wirtschaftspolitischen Koordinierung, insbesondere etwaiger Rechtsakte der Europäischen Union,<br />
einschließlich etwaiger an das betreffende ESM-Mitglied gerichteter Stellungnahmen, Verwar-<br />
nungen, Empfehlungen oder Beschlüsse.<br />
(4)<br />
Die Europäische Kommission unterzeichnet das MoU im Namen des ESM, vorbehaltlich der<br />
vorherigen Erfüllung der in Absatz 3 ausgeführten Bedingungen und der Zustimmung des<br />
Gouverneursrats.<br />
(5)<br />
Das Direktorium billigt die Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität, die die finanziellen<br />
Aspekte der zu gewährenden Stabilitätshilfe im Einzelnen regelt und – soweit anwendbar - die<br />
Auszahlung der ersten Tranche der Hilfe.<br />
(6)<br />
Der ESM richtet einen angemessenen Warnmechanismus ein, um sicherzustellen, dass er<br />
jedwede im Rahmen der Stabilitätshilfe fällige Rückzahlungen des ESM-Mitglieds fristgerecht<br />
erhält.<br />
T/ESM 2012/de 29<br />
(7)<br />
Die Europäische Kommission wird – im Benehmen mit der EZB und nach Möglichkeit<br />
zusammen mit dem IWF – damit betraut, die Einhaltung der mit der Finanzhilfefazilität verbun-<br />
denen wirtschaftspolitischen Auflagen zu überwachen.<br />
ARTIKEL 14<br />
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe<br />
(1)<br />
Der Gouverneursrat kann beschließen, nach Maßgabe des Artikels 12 Absatz 1 eine vorsorg-<br />
liche Finanzhilfe in Form einer vorsorglichen bedingten Kreditlinie oder in Form einer Kreditlinie<br />
mit erweiterten Bedingungen zu gewähren.<br />
(2)<br />
Die mit der vorsorglichen ESM-Finanzhilfe verbundenen Auflagen werden gemäß Artikel 13<br />
Absatz 3 im MoU im Einzelnen ausgeführt.<br />
(3)<br />
Die Finanzierungsbedingungen der vorsorglichen Finanzhilfe werden in einer Vereinbarung<br />
über eine vorsorgliche ESM-Finanzhilfefazilität niedergelegt, die vom Geschäftsführenden Direktor<br />
zu unterzeichnen ist.<br />
T/ESM 2012/de 30<br />
(4)<br />
Das Direktorium beschließt ausführliche Leitlinien für die Durchführungsmodalitäten der<br />
vorsorglichen ESM-Finanzhilfe.<br />
(5)<br />
Das Direktorium entscheidet in gegenseitigem Einvernehmen auf Vorschlag des Geschäfts-<br />
führenden Direktors und nach Erhalt eines Berichts der Europäischen Kommission gemäß<br />
Artikel 13 Absatz 7, ob die Kreditlinie beibehalten werden sollte.<br />
(6)<br />
Nachdem das ESM-Mitglied erstmals Mittel (über ein Darlehen oder einen Primärmarkt-<br />
ankauf) gezogen hat, entscheidet das Direktorium in gegenseitigem Einvernehmen auf Vorschlag<br />
des Geschäftsführenden Direktors und auf der Grundlage einer von der Europäischen Kommission<br />
im Benehmen mit der EZB durchgeführtenUntersuchung, ob die Kreditlinie noch angemessen ist<br />
oder ob eine andere Form der Finanzhilfe benötigt wird.<br />
ARTIKEL 15<br />
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds<br />
(1)<br />
Der Gouverneursrat kann beschließen, Finanzhilfe mittels Darlehen an ein ESM-Mitglied<br />
speziell zum Zwecke der Rekapitalisierung von Finanzinstituten dieses ESM-Mitglieds zu<br />
gewähren.<br />
T/ESM 2012/de 31<br />
(2)<br />
Die mit der Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds<br />
verbundenen Auflagen werden gemäß Artikel 13 Absatz 3 im MoU im Einzelnen ausgeführt.<br />
(3)<br />
Unbeschadet der Artikel 107 und 108 AEUV werden die Finanzierungsbedingungen der<br />
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds in einer Vereinbarung<br />
über eine Finanzhilfefazilität ausgeführt, die vom Geschäftsführenden Direktor zu unterzeichnen ist.<br />
(4)<br />
Das Direktorium beschließt detaillierte Leitlinien für die Durchführungsmodalitäten der<br />
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds.<br />
(5)<br />
Sofern anwendbar, beschließt das Direktorium in gegenseitigem Einvernehmen auf Vorschlag<br />
des Geschäftsführenden Direktors und nach Erhalt eines Berichts der Europäischen Kommission<br />
nach Artikel 13 Absatz 7 die Auszahlung der auf die erste Tranche folgenden Tranchen der<br />
Finanzhilfe.<br />
T/ESM 2012/de 32<br />
ARTIKEL 16<br />
ESM-Darlehen<br />
(1)<br />
Der Gouverneursrat kann beschließen, einem ESM-Mitglied nach Maßgabe des Artikels 12<br />
Finanzhilfe in Form eines Darlehens zu gewähren.<br />
(2)<br />
Die mit den ESM-Darlehen verbundenen Auflagen sind in einem makroökonomischen<br />
Anpassungsprogramm enthalten, das gemäß Artikel 13 Absatz 3 im MoU im Einzelnen ausgeführt<br />
wird.<br />
(3)<br />
Die Finanzierungsbedingungen eines jeden ESM-Darlehens werden in einer Vereinbarung<br />
über eine Finanzhilfefazilität niedergelegt, die vom Geschäftsführenden Direktor zu unterzeichnen<br />
ist.<br />
(4)<br />
Das Direktorium beschließt ausführliche Leitlinien für die Durchführungsmodalitäten der<br />
ESM-Darlehen.<br />
(5)<br />
Das Direktorium beschließt in gegenseitigem Einvernehmen auf Vorschlag des Geschäftsfüh-<br />
renden Direktors und nach Erhalt eines Berichts der Europäischen Kommission nach Artikel 13<br />
Absatz 7 die Auszahlung der auf die erste Tranche folgenden Tranchen der Finanzhilfe.<br />
T/ESM 2012/de 33<br />
ARTIKEL 17<br />
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität<br />
(1)<br />
Nach Maßgabe des Artikels 12 und mit dem Ziel, die Kosteneffizienz der Finanzhilfe zu<br />
maximieren, kann der Gouverneursrat beschließen, Vorkehrungen für den Ankauf von Anleihen<br />
eines ESM-Mitglieds am Primärmarkt zu treffen.<br />
(2)<br />
Die mit der Primärmarkt-Unterstützungsfazilität verbundenen Auflagen werden gemäß<br />
Artikel 13 Absatz 3 im MoU im Einzelnen ausgeführt.<br />
(3)<br />
Die Finanzierungsbedingungen, unter denen der Ankauf der Anleihen durchgeführt wird,<br />
werden in einer Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität festgelegt, die vom Geschäftsführenden<br />
Direktor zu unterzeichnen ist.<br />
(4)<br />
Das Direktorium beschließt ausführliche Leitlinien für die Durchführungsmodalitäten der<br />
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität.<br />
(5) Das Direktorium beschließt in gegenseitigem Einvernehmen auf Vorschlag des Geschäftsfüh-<br />
renden Direktors und nach Erhalt eines Berichts der Europäischen Kommission nach Artikel 13<br />
Absatz 7, die Auszahlung der Finanzhilfe an einen Empfängermitgliedstaat mittels Primär-<br />
marktoperationen.<br />
T/ESM 2012/de 34<br />
ARTIKEL 18<br />
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität<br />
(1)<br />
Der Gouverneursrat kann beschließen, nach Maßgabe des Artikels 12 Absatz 1 Vorkehrungen<br />
für Sekundärmarktoperationen in Bezug auf die Anleihen eines ESM-Mitglieds zu treffen.<br />
(2)<br />
Beschlüsse über Sekundärmarktinterventionen zur Verhinderung einer Ansteckung werden<br />
auf der Grundlage einer Analyse der EZB gefasst, in der das Vorliegen außergewöhnlicher<br />
Umstände auf dem Finanzmarkt und Gefahren für die Finanzstabilität festgestellt werden.<br />
(3)<br />
Die mit der Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität verbundenen Auflagen werden gemäß<br />
Artikel 13 Absatz 3 im MoU im Einzelnen ausgeführt.<br />
(4)<br />
Die Finanzierungsbedingungen, unter denen die Sekundärmarktoperationen durchzuführen<br />
sind, werden in einer Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität festgelegt, die vom Geschäftsfüh-<br />
renden Direktor zu unterzeichnen ist.<br />
(5)<br />
Das Direktorium beschließt ausführliche Leitlinien für die Durchführungsmodalitäten der<br />
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität.<br />
(6)<br />
Das Direktorium beschließt die Einleitung von Sekundärmarktoperationen in gegenseitigem<br />
Einvernehmen auf Vorschlag des Geschäftsführenden Direktors.<br />
T/ESM 2012/de 35<br />
ARTIKEL 19<br />
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente<br />
Der Gouverneursrat kann die in den Artikeln 14 bis 18 vorgesehene Liste der Finanzhilfeinstru-<br />
mente überprüfen und beschließen, sie zu ändern.<br />
ARTIKEL 20<br />
Preisgestaltung<br />
(1)<br />
Bei der Gewährung von Stabilitätshilfe strebt der ESM die volle Deckung seiner Finanzie-<br />
rungs- und Betriebskosten an und kalkuliert eine angemessene Marge ein.<br />
(2)<br />
Für alle Finanzhilfeinstrumente wird die Preisgestaltung in einer Preisgestaltungsleitlinie, die<br />
vom Gouverneursrat beschlossen wird, im Einzelnen geregelt.<br />
(3)<br />
Die Preisgestaltungspolitik kann vom Gouverneursrat überprüft werden.<br />
T/ESM 2012/de 36<br />
ARTIKEL 21<br />
Anleiheoperationen<br />
(1)<br />
Der ESM ist befugt, zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken,<br />
Finanzinstituten oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufzunehmen.<br />
(2)<br />
Die Modalitäten der Anleiheoperationen werden vom Geschäftsführenden Direktor in<br />
Einklang mit den vom Direktorium zu beschließenden detaillierten Leitlinien festgelegt.<br />
(3)<br />
Der ESM setzt geeignete Mittel für das Risikomanagement ein, die regelmäßig vom<br />
Direktorium überprüft werden.<br />
T/ESM 2012/de 37<br />
KAPITEL 5<br />
FINANZMANAGEMENT<br />
ARTIKEL 22<br />
Anlagepolitik<br />
(1)<br />
In Einklang mit den Leitlinien, die vom Direktorium zu beschließen und regelmäßig zu<br />
überprüfen sind, führt der Geschäftsführende Direktor für den ESM eine umsichtige Anlagepolitik<br />
durch, um diesem die höchste Bonität zu sichern. Der ESM hat das Recht, einen Teil des Ertrags<br />
aus seinem Anlageportfolio zur Deckung seiner Betriebs- und Verwaltungskosten zu verwenden.<br />
(2)<br />
Die Operationen des ESM entsprechen den Grundsätzen eines soliden Finanz- und<br />
Risikomanagements.<br />
T/ESM 2012/de 38<br />
ARTIKEL 23<br />
Dividendenpolitik<br />
(1)<br />
Das Direktorium kann mit einfacher Mehrheit beschließen, eine Dividende an die ESM-<br />
Mitglieder auszuschütten, falls die Summe aus eingezahltem Kapital und Reservefonds die für die<br />
Aufrechterhaltung der Darlehenskapazität des ESM erforderliche Höhe übersteigt und wenn die<br />
Anlageerträge nicht benötigt werden, um einen Zahlungsausfall gegenüber den Gläubigern zu<br />
verhindern. Die Dividenden werden im Verhältnis der Beiträge zum eingezahlten Kapital<br />
ausgeschüttet, wobei der in Artikel 41 Absatz 3 genannten möglichen Beschleunigung Rechnung<br />
getragen wird.<br />
(2)<br />
Solange der ESM keinem seiner Mitglieder Finanzhilfe gewährt hat, fließen die Erträge aus<br />
den Anlagen des eingezahlten Kapitals des ESM nach Abzug der Betriebskosten und unter der<br />
Voraussetzung, dass die angestrebte effektive Darlehenskapazität in voller Höhe zur Verfügung<br />
steht, an die ESM-Mitglieder entsprechend ihren jeweiligen Beiträgen zum eingezahlten Kapital<br />
zurück.<br />
(3)<br />
Der Geschäftsführende Direktor führt die Dividendenpolitik für den ESM im Einklang mit<br />
den vom Direktorium zu beschließenden Leitlinien durch.<br />
T/ESM 2012/de 39<br />
ARTIKEL 24<br />
Reserve- und weitere Fonds<br />
(1) Der Gouverneursrat richtet einen Reservefonds und gegebenenfalls weitere Fonds ein.<br />
(2) Unbeschadet des Artikels 23 werden der Reingewinn aus den Operationen des ESM und die<br />
Einnahmen aus finanziellen Sanktionen gegen ESM-Mitglieder im Rahmen des Verfahrens der<br />
multilateralen Überwachung, des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und des Verfahrens bei<br />
einem übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewicht im Rahmen des AEUV in einen<br />
Reservefonds eingestellt.<br />
(3)<br />
Die Mittel des Reservefonds werden in Einklang mit den vom Direktorium zu beschließenden<br />
Leitlinien angelegt.<br />
(4)<br />
Das Direktorium beschließt erforderlichenfalls Vorschriften für die Einrichtung, Verwaltung und<br />
Verwendung weiterer Fonds.<br />
T/ESM 2012/de 40<br />
ARTIKEL 25<br />
Deckung von Verlusten<br />
(1) Verluste aus den Operationen des ESM werden beglichen<br />
a) zunächst aus dem Reservefonds,<br />
b) sodann aus dem eingezahlten Kapital und<br />
c) an letzter Stelle mit einem angemessenen Betrag des genehmigten nicht eingezahlten<br />
Kapitals, der nach Maßgabe des Artikels 9 Absatz 3 abgerufen wird.<br />
(2)<br />
Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3<br />
erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter<br />
Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält. Der<br />
Gouverneursrat beschließt geeignete Schritte, um sicherzustellen, dass das betreffende ESM-<br />
Mitglied seine Schuld gegenüber dem ESM innerhalb vertretbarer Zeit begleicht. Der Gouverneurs-<br />
rat hat das Recht, auf den überfälligen Betrag Verzugszinsen zu erheben.<br />
(3)<br />
Begleicht ein ESM-Mitglied eine in Absatz 2 genannte Schuld gegenüber dem ESM, so wird<br />
das überschüssige Kapital gemäß den vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften an die<br />
anderen ESM-Mitglieder zurückgezahlt.<br />
T/ESM 2012/de 41<br />
ARTIKEL 26<br />
Haushalt<br />
Das Direktorium billigt den Haushalt des ESM jährlich.<br />
ARTIKEL 27<br />
Jahresabschluss<br />
(1) Der Gouverneursrat billigt den Jahresabschluss des ESM.<br />
(2) Der ESM veröffentlicht einen Jahresbericht mit einem geprüften Jahresabschluss und über-<br />
mittelt den ESM-Mitgliedern einen zusammengefassten Quartalsabschluss und eine Gewinn- und<br />
Verlustrechnung, die das Ergebnis seiner Operationen ausweist.<br />
ARTIKEL 28<br />
Interne Revision<br />
In Einklang mit internationalen Standards wird eine Funktion der Internen Revision eingerichtet.<br />
T/ESM 2012/de 42<br />
ARTIKEL 29<br />
Externe Prüfung<br />
Der Abschluss des ESM wird von unabhängigen externen Abschlussprüfern geprüft, die mit<br />
Zustimmung des Gouverneursrats bestellt werden und für die Bestätigung des Jahresabschlusses<br />
verantwortlich sind. Die externen Abschlussprüfer sind befugt, sämtliche Bücher und Konten des<br />
ESM zu prüfen und alle Auskünfte über dessen Geschäfte zu verlangen.<br />
ARTIKEL 30<br />
Prüfungsausschuss<br />
(1)<br />
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die vom Gouverneursrat<br />
aufgrund ihres Sachverstands im Bereich der Rechnungsprüfung und der Finanzen ernannt werden,<br />
und weist zwei – auf Rotationsbasis einander abwechselnde - Mitglieder der obersten Rechnungs-<br />
kontrollbehörden der ESM-Mitglieder und ein Mitglied vom Europäischen Rechnungshof auf.<br />
T/ESM 2012/de 43<br />
(2)<br />
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unabhängig. Sie holen weder Weisungen der<br />
ESM-Leitungsgremien, der ESM-Mitglieder oder anderer öffentlicher oder privater Gremien ein,<br />
noch nehmen sie solche Weisungen entgegen.<br />
(3)<br />
Der Prüfungsausschuss erstellt unabhängige Prüfberichte. Er prüft die Konten des ESM und<br />
überzeugt sich von der Ordnungsmäßigkeit seiner Gewinn- und Verlustrechnung und seiner Bilanz.<br />
Er erhält uneingeschränkten Zugang zu allen Unterlagen des ESM, die er zur Erfüllung seiner<br />
Aufgaben benötigt.<br />
(4)<br />
Der Prüfungsausschuss kann das Direktorium jederzeit über seine Feststellungen unterrichten.<br />
Er erstellt jährlich einen Bericht, der dem Gouverneursrat vorzulegen ist.<br />
(5)<br />
Der Gouverneursrat macht den jährlichen Bericht den nationalen Parlamenten und obersten<br />
Rechnungskontrollbehörden der ESM-Mitglieder sowie dem Europäischen Rechnungshof<br />
zugänglich.<br />
(6)<br />
Alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit diesem Artikel werden in der Satzung des ESM<br />
im Einzelnen geregelt.<br />
T/ESM 2012/de 44<br />
KAPITEL 6<br />
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />
ARTIKEL 31<br />
Sitz<br />
(1) Der ESM hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg.<br />
(2) Der ESM kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten.<br />
ARTIKEL 32<br />
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen<br />
(1)<br />
Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet<br />
eines jeden ESM-Mitglieds der Rechtsstatus und die Vorrechte und Befreiungen gewährt, die in<br />
diesem Artikel dargelegt sind. Der ESM bemüht sich um die Anerkennung seines Rechtsstatus und<br />
seiner Vorrechte und Befreiungen in anderen Hoheitsgebieten, in denen er Aufgaben wahrnimmt<br />
oder Vermögenswerte hält.<br />
T/ESM 2012/de 45<br />
(2)<br />
Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und<br />
Geschäftsfähigkeit,<br />
a) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern,<br />
b) Verträge abzuschließen,<br />
c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein und<br />
d) ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um<br />
sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und<br />
durchgesetzt werden.<br />
(3)<br />
Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen<br />
unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen<br />
Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln<br />
eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine<br />
Immunität.<br />
(4)<br />
Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig<br />
davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme,<br />
Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche,<br />
administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.<br />
(5)<br />
Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des<br />
ESM befinden, sind unverletzlich.<br />
T/ESM 2012/de 46<br />
(6) Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.<br />
(7) Jedes ESM-Mitglied und jeder Staat, der den Rechtsstatus und die Vorrechte und Befreiungen<br />
des ESM anerkannt hat, gewährt dem amtlichen Nachrichtenverkehr des ESM dieselbe Behandlung,<br />
die er dem amtlichem Nachrichtenverkehr eines ESM-Mitglieds gewährt.<br />
(8)<br />
Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist,<br />
sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von<br />
Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.<br />
(9)<br />
Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines<br />
ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulas-<br />
sungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.<br />
ARTIKEL 33<br />
Bedienstete des ESM<br />
Das Direktorium legt die Beschäftigungsbedingungen für den Geschäftsführenden Direktor und die<br />
anderen Bediensteten des ESM fest.<br />
T/ESM 2012/de 47<br />
ARTIKEL 34<br />
Berufliche Schweigepflicht<br />
Die Mitglieder und früheren Mitglieder des Gouverneursrats und des Direktoriums sowie alle<br />
anderen Personen, die für den ESM oder in Zusammenhang damit tätig sind oder tätig waren, geben<br />
keine der beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen weiter. Auch nach Beendigung<br />
ihrer Tätigkeit dürfen sie keine der beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen<br />
weitergeben.<br />
ARTIKEL 35<br />
Persönliche Immunitäten<br />
(1)<br />
Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des<br />
Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direkto-<br />
riums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und<br />
die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher<br />
Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen<br />
Schriftstücke und Unterlagen.<br />
T/ESM 2012/de 48<br />
(2)<br />
Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewährten Immunitäten des Vorsitzenden<br />
des Gouverneursrats, der Mitglieder des Gouverneursrats, der stellvertretenden Mitglieder des<br />
Gouverneursrats, der Mitglieder des Direktoriums, der stellvertretenden Mitglieder des Direkto-<br />
riums sowie des Geschäftsführenden Direktors in dem Maße und zu den Bedingungen, die er<br />
bestimmt, aufheben.<br />
(3)<br />
Der Geschäftsführende Direktor kann diese Immunität hinsichtlich eines jeden Bediensteten<br />
des ESM außer seiner selbst aufheben.<br />
(4)<br />
Jedes ESM-Mitglied trifft unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen<br />
Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen, und unterrichtet den ESM entsprechend.<br />
ARTIKEL 36<br />
Steuerbefreiung<br />
(1)<br />
Im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeiten sind der ESM, seine Vermögenswerte, sein Gewinn,<br />
sein Eigentum sowie seine im Rahmen dieses Vertrags zulässigen Operationen und Geschäfte von<br />
allen direkten Steuern befreit.<br />
(2)<br />
Die ESM-Mitglieder treffen in allen Fällen, in denen es ihnen möglich ist, geeignete Maßnah-<br />
men für den Erlass oder die Erstattung des Betrages der indirekten Steuern und Verkaufsabgaben,<br />
die in den Preisen für bewegliche oder unbewegliche Güter inbegriffen sind, wenn der ESM für<br />
seinen Dienstbedarf größere Einkäufe tätigt, bei denen derartige Steuern und Abgaben im Preis<br />
enthalten sind.<br />
T/ESM 2012/de 49<br />
(3)<br />
Von den Abgaben, die lediglich die Vergütung für Leistungen gemeinnütziger Versorgungs-<br />
betriebe darstellen, wird keine Befreiung gewährt.<br />
(4)<br />
Vom ESM eingeführte und für die Ausübung seiner amtlichen Tätigkeiten benötigte Waren<br />
sind von allen Einfuhrzöllen und -steuern sowie von allen Einfuhrverboten und -beschränkungen<br />
befreit.<br />
(5)<br />
Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen<br />
Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften einer internen<br />
Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und<br />
Bezüge von der nationalen Einkommensteuer befreit.<br />
(6)<br />
Die vom ESM aufgelegten Schuldverschreibungen oder Wertpapiere, einschließlich dafür<br />
anfallender Zinsen oder Dividenden, unterliegen unabhängig davon, in wessen Besitz sie sich<br />
befinden, keiner Art von Besteuerung,<br />
a)<br />
die eine solche Schuldverschreibung oder ein solches Wertpapier nur aufgrund ihrer Herkunft<br />
benachteiligt oder oder<br />
b)<br />
deren einzige rechtliche Grundlage der Ort oder die Währung sind, an dem bzw. in der sie<br />
ausgegeben werden, zahlbar sind oder bezahlt werden, oder deren einzige rechtliche Grund-<br />
lage der Sitz eines Büros oder einer Geschäftsstelle des ESM ist.<br />
T/ESM 2012/de 50<br />
ARTIKEL 37<br />
Auslegung und Streitbeilegung<br />
(1)<br />
Alle Fragen der Auslegung oder Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages und der<br />
Satzung des ESM, die zwischen einem ESM-Mitglied und dem ESM oder zwischen ESM-<br />
Mitgliedern auftreten, werden dem Direktorium zur Entscheidung vorgelegt.<br />
(2)<br />
Der Gouverneursrat entscheidet über alle Streitigkeiten zwischen einem ESM-Mitglied und<br />
dem ESM oder zwischen ESM-Mitgliedern über die Auslegung und Anwendung dieses Vertrags,<br />
einschließlich etwaiger Streitigkeiten über die Vereinbarkeit der vom ESM gefassten Beschlüsse<br />
mit diesem Vertrag. Das Stimmrecht des Mitglieds (der Mitglieder) des Gouverneursrats, das<br />
das/die betroffene(n) ESM-Mitglied(er) vertritt, wird bei der Abstimmung des Gouverneursrats über<br />
eine solche Entscheidung ausgesetzt und die zur Abstimmung des Gouverneursrats über diese<br />
Entscheidung notwendige Stimmrechtsschwelle wird entsprechend neu berechnet.<br />
(3)<br />
Ficht ein ESM-Mitglied die in Absatz 2 genannte Entscheidung an, so wird die Streitigkeit<br />
beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängig gemacht. Das Urteil des Gerichtshofs der<br />
Europäischen Union ist für die Parteien dieses Rechtsstreits verbindlich; diese treffen innerhalb der<br />
vom Gerichtshof festgelegten Frist die erforderlichen Maßnahmen, um dem Urteil nachzukommen.<br />
T/ESM 2012/de 51<br />
ARTIKEL 38<br />
Internationale Zusammenarbeit<br />
Der ESM hat das Recht, zur Beförderung seiner Zwecke nach Maßgabe der Bestimmungen dieses<br />
Vertrages mit dem IWF, mit jedem Staat, der einem ESM-Mitglied auf Ad-hoc-Basis Finanzhilfe<br />
bereitstellt, und mit jeder internationalen Organisation oder Einrichtung mit besonderen Zuständig-<br />
keiten in damit zusammenhängenden Bereichen zusammenzuarbeiten.<br />
KAPITEL 7<br />
ÜBERGANGSREGELUNGEN<br />
ARTIKEL 39<br />
Darlehensvergabe des EFSF<br />
In der Übergangsphase vom Inkrafttreten dieses Vertrags bis zur vollständigen Abwicklung der<br />
EFSF beläuft sich die konsolidierte Darlehensvergabe von ESM und EFSF unbeschadet der regel-<br />
mäßigen Überprüfung der Angemessenheit des maximalen Darlehensvolumens nach Maßgabe des<br />
Artikels 10 auf höchstens 500 Milliarden EUR. Das Direktorium beschließt ausführliche Leitlinien<br />
für die Berechnung der künftigen Kreditzusagekapazität, um sicherzustellen, dass die Obergrenze<br />
für die konsolidierte Darlehensvergabe nicht überschritten wird.<br />
T/ESM 2012/de 52<br />
ARTIKEL 40<br />
Übertragung der EFSF-Hilfen<br />
(1)<br />
Abweichend von Artikel 13 kann der Gouverneursrat beschließen, dass die Finanzhilfe-<br />
zusagen der EFSF an ein ESM-Mitglied, die die EFSF in einer Vereinbarung mit diesem Mitglied<br />
eingegangen ist, vom ESM übernommen werden, soweit diese Finanzhilfezusagen sich auf noch<br />
nicht ausgezahlte und noch nicht finanzierte Teile von Darlehensfazilitäten beziehen.<br />
(2)<br />
Der ESM kann mit Zustimmung des Gouverneursrats die Rechte und Verpflichtungen der<br />
EFSF übernehmen, insbesondere in Bezug auf die Gesamtheit oder einen Teil ihrer im Rahmen<br />
ihrer bestehenden Darlehensfazilitäten oder in Zusammenhang damit ausstehenden Rechte und<br />
Verpflichtungen.<br />
(3)<br />
Der Gouverneursrat nimmt die ausführlichen Modalitäten an, die erforderlich sind, um die in<br />
Absatz 1 vorgesehene Übertragung der Verpflichtungen der EFSF auf den ESM sowie etwaige<br />
Übertragungen von Rechten und Verpflichtungen im Sinne des Absatzes 2 in Kraft zu setzen.<br />
T/ESM 2012/de 53<br />
ARTIKEL 41<br />
Einzahlung des Anfangskapitals<br />
(1)<br />
Unbeschadet des Absatzes 2 erfolgt die Einzahlung des von jedem ESM-Mitglied anfänglich<br />
gezeichneten Betrags der eingezahlten Anteile in fünf jährlichen Raten von jeweils 20 % des<br />
Gesamtbetrags. Die erste Rate wird von jedem ESM-Mitglied innerhalb von fünfzehn Tagen nach<br />
dem Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags eingezahlt. Die vier übrigen Raten werden jeweils an<br />
dem Tag eingezahlt, an dem sich die Einzahlung der ersten Rate zum ersten, zweiten, dritten und<br />
vierten Mal jährt.<br />
(2)<br />
Während des Fünfjahreszeitraums, in dem das Kapital in Raten eingezahlt wird, beschleu-<br />
nigen die ESM-Mitglieder die Zahlung der eingezahlten Anteile rechtzeitig vor dem Ausgabe-<br />
termin, um das Verhältnis zwischen eingezahltem Kapital und ausstehendem Betrag an ESM-<br />
Anleiheemissionen stets bei mindestens 15 % zu halten und eine gemeinsame Mindestdarlehens-<br />
kapazität des ESM und der EFSF von 500 Milliarden EUR sicherzustellen.<br />
(3)<br />
Ein ESM-Mitglied kann beschließen, die Zahlung seines Anteils am eingezahlten Kapital zu<br />
beschleunigen.<br />
T/ESM 2012/de 54<br />
ARTIKEL 42<br />
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels<br />
(1)<br />
Zu Anfang zeichnen die ESM-Mitglieder das genehmigte Stammkapital auf der Grundlage<br />
des in Anhang I festgelegten Erstbeitragsschlüssels. Die in diesem Erstbeitragsschlüssel enthaltene<br />
zeitweilige Korrektur gilt für einen Zeitraum von zwölf Jahren ab dem Tag, an dem das betreffende<br />
ESM-Mitglied den Euro einführt.<br />
(2)<br />
Beträgt das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines ESM-Mitglieds zu Marktpreisen in<br />
Euro in dem Jahr, das seinem Beitritt zum ESM unmittelbar vorausgeht, weniger als 75 % des<br />
durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP der Europäischen Union zu Marktpreisen, so wird sein gemäß<br />
Artikel 10 bestimmter Beitragsschlüssel für die Zeichnung des genehmigten Stammkapitals des<br />
ESM zeitweilig korrigiert und entspricht der Summe aus:<br />
a)<br />
25 % des gemäß Artikel 29 der ESZB-Satzung bestimmten prozentualen Anteils der<br />
nationalen Zentralbank dieses ESM-Mitglieds am Kapital der EZB und und<br />
b)<br />
75 % des prozentualen Anteils dieses ESM-Mitglieds am Bruttonationaleinkommen (BNE)<br />
des Euro-Währungsgebiets zu Marktpreisen in Euro in dem Jahr, das seinem Beitritt zum<br />
ESM unmittelbar vorausgeht.<br />
T/ESM 2012/de 55<br />
Die unter den Buchstaben a und b genannten Prozentsätze werden zum nächsten Vielfachen von<br />
0,0001 Prozentpunkten ab- oder aufgerundet. Es gelten die von Eurostat veröffentlichten<br />
statistischen Begriffe.<br />
(3)<br />
Die zeitweilige Korrektur gemäß Absatz 2 gilt für einen Zeitraum von zwölf Jahren ab dem<br />
Tag, an dem das betreffende ESM-Mitglied den Euro einführt.<br />
(4)<br />
Infolge der zeitweiligen Korrektur des Schlüssels wird das einem ESM-Mitglied gemäß<br />
Absatz 2 zugeteilte Verhältnis der Anteile unter den ESM-Mitgliedern, denen auf der Grundlage<br />
ihrer gemäß Artikel 29 der ESZB-Satzung bestimmten, unmittelbar vor der Ausgabe von Anteilen<br />
an das beitretende ESM-Mitglied bestehenden Beteiligung an der EZB keine zeitweilige Korrektur<br />
gewährt wurde, umverteilt.<br />
ARTIKEL 43<br />
Ersternennungen<br />
(1)<br />
Jedes ESM-Mitglied ernennt sein Mitglied und sein stellvertretendes Mitglied des Gouver-<br />
neursrats innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Vertrags.<br />
(2)<br />
Der Gouverneursrat ernennt den Geschäftsführenden Direktor und jedes Mitglied des<br />
Gouverneursrats ernennt innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrags ein<br />
Mitglied des Direktoriums und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums.<br />
T/ESM 2012/de 56<br />
KAPITEL 8<br />
SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
ARTIKEL 44<br />
Beitritt<br />
Anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht der Beitritt zu diesem Vertrag nach Maß-<br />
gabe des Artikels 2 auf Antrag hin offen; dieser Antrag wird von dem betreffenden Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union an den ESM gerichtet, nachdem der Rat der Europäischen Union gemäß<br />
Artikel 140 Absatz 2 AEUV beschlossen hat, die für diesen Mitgliedstaat geltende Ausnahme-<br />
regelung betreffend die Teilnahme am Euro aufzuheben. Der Gouverneursrat genehmigt den<br />
Beitrittsantrag des neuen ESM-Mitglieds und die damit zusammenhängenden ausführlichen<br />
technischen Regelungen sowie die Anpassungen, die als unmittelbare Folge des Beitritts an diesem<br />
Vertrag vorzunehmen sind. Nach Genehmigung des Antrags auf Beitritt durch den Gouverneursrat<br />
treten neue ESM-Mitglieder nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde beim Verwahrer bei, der die<br />
anderen ESM-Mitglieder davon in Kenntnis setzt.<br />
T/ESM 2012/de 57<br />
ARTIKEL 45<br />
Anhänge<br />
Die folgenden Anhänge dieses Vertrags sind Bestandteil des Vertrags:<br />
1) Anhang I: Erstbeitragsschlüssel des ESM und<br />
2) Anhang II: Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals<br />
ARTIKEL 46<br />
Hinterlegung<br />
Dieser Vertrag wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ("Verwahrer")<br />
hinterlegt; der Verwahrer übermittelt allen Unterzeichnern beglaubigte Abschriften.<br />
T/ESM 2012/de 58<br />
ARTIKEL 47<br />
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme<br />
(1)<br />
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichner.<br />
Die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.<br />
(2)<br />
Der Verwahrer setzt die anderen Unterzeichner von jeder Hinterlegung und deren Zeitpunkt<br />
in Kenntnis.<br />
ARTIKEL 48<br />
Inkrafttreten<br />
(1)<br />
Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikations-, Genehmigungs- oder<br />
Annahmeurkunden von Unterzeichnern hinterlegt wurden, deren Erstzeichnungen mindestens 90 %<br />
der gesamten in Anhang II vorgesehenen Zeichnungen ausmachen. Die Liste der ESM-Mitglieder<br />
wird gegebenenfalls angepasst. Der Schlüssel in Anhang I wird sodann neu berechnet und das<br />
gesamte genehmigte Stammkapital gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Anhang II sowie der anfängliche<br />
Gesamtnennwert der eingezahlten Anteile gemäß Artikel 8 Absatz 2 werden entsprechend<br />
verringert.<br />
T/ESM 2012/de 59<br />
(2)<br />
Dieser Vertrag tritt für jeden Unterzeichner, der die Ratifikations-, Genehmigungs- oder<br />
Annahmeurkunde danach hinterlegt, am Tag nach dem Tag der Hinterlegung in Kraft.<br />
(3)<br />
Für jeden Staat, der diesem Vertrag nach Maßgabe von dessen Artikel 44 beitritt, tritt dieser<br />
Vertrag am zwanzigsten Tag nach dem Tag der Hinterlegung der Beitrittsurkunde in Kraft.<br />
Geschehen zu Brüssel am zweiten Februar zweitausendzwölf in deutscher, englischer, estnischer,<br />
finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, maltesischer, niederländischer,<br />
portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer und spanischer Sprache, wobei jeder<br />
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die in den Archiven des Verwahrers<br />
hinterlegt wird; dieser übermittelt den Vertragsparteien je eine beglaubigte Abschrift.<br />
T/ESM 2012/de 60<br />
ANHANG I<br />
Beitragsschlüssel des ESM<br />
ESM-Mitglied<br />
ESM-Schlüssel (%)<br />
Königreich Belgien<br />
3,4771<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
27,1464<br />
Republik Estland 0,1860<br />
Irland 1,5922<br />
Hellenische Republik 2,8167<br />
Königreich Spanien 11,9037<br />
Französische Republik 20,3859<br />
Italienische Republik 17,9137<br />
Republik Zypern 0,1962<br />
Großherzogtum Luxemburg 0,2504<br />
Malta 0,0731<br />
Königreich der Niederlande 5,7170<br />
Republik Österreich 2,7834<br />
Portugiesische Republik 2,5092<br />
Republik Slowenien 0,4276<br />
Slowakische Republik 0,8240<br />
Republik Finnland 1,7974<br />
Insgesamt<br />
100,0<br />
________________________<br />
T/ESM 2012/Anhang I/de 1<br />
ANHANG II<br />
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals<br />
ESM-Mitglied<br />
Königreich Belgien<br />
Anzahl der Anteile<br />
Kapitalzeichnung (EUR)<br />
243 397 24 339 700 000<br />
1 900 248 190 024 800 000<br />
13 020 1 302 000 000<br />
Irland 111 454 11 145 400 000<br />
Hellenische Republik 197 169 19 716 900 000<br />
Königreich Spanien 833 259 83 325 900 000<br />
Französische Republik 1 427 013 142 701 300 000<br />
Italienische Republik 1 253 959 125 395 900 000<br />
Republik Zypern 13 734 1 373 400 000<br />
Großherzogtum Luxemburg 17 528 1 752 800 000<br />
5 117 511 700 000<br />
Königreich der Niederlande 400 190 40 019 000 000<br />
Republik Österreich 194 838 19 483 800 000<br />
Portugiesische Republik 175 644 17 564 400 000<br />
Republik Slowenien 29 932 2 993 200 000<br />
Slowakische Republik 57 680 5 768 000 000<br />
125 818 12 581 800 000<br />
7 000 000 700 000 000 000<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
Republik Estland<br />
Malta<br />
Republik Finnland<br />
Insgesamt<br />
________________________<br />
T/ESM 2012/Anhang II/de 1<br />
<div>
<br /></div>
</div>marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-6595644084457339510.post-66931484342496605962012-08-03T13:57:00.002+01:002012-08-03T13:57:55.267+01:00Liebe am ESM Interessierte!<div dir="ltr" style="text-align: left;" trbidi="on">
<br />
<div class="moz-text-html" lang="x-western">
<b><br /></b></div>
<div class="moz-text-html" lang="x-western">
<b>... soeben hat mir die EZB auf meine Anfrage geantwortet, nach welchen
Kriterien die Systemrelevanz der Banken geprüft wird. Die Antwort
ist absolut erschreckend: ich lese aus der Antwort, dass sie von der
EZB ebenfalls nicht selbst geprüft wird und falls doch, legen sie es
nicht offen.<br />
Die beiden Gutachten, die dazu verlinkt werden, prüfen ebenfalls
nicht die Systemrelevanz, sondern ermitteln lediglich den
Kapitalbedarf. Außerdem sind sie von der spanischen Zentralbank
beauftragt, die selbst natürlich ein Interesse hat, aus Europa Hilfe
zu bekommen.<br />
<br />
Viele Grüße,<br /> Robert Arnold.<br />
<br />
PS: Die EZB hat mich autorisiert, die deren Email in ein öffentlich
einsehbares Forum zu posten.<br />
<br />
<br />
-------- Original-Nachricht --------
</b><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" class="moz-email-headers-table">
<tbody>
<tr>
<th align="RIGHT" nowrap="nowrap" valign="BASELINE">Betreff: </th>
<td><b>RE: Fragen zum ESM - Kriterien für Systemrelevanz</b></td>
</tr>
<tr>
<th align="RIGHT" nowrap="nowrap" valign="BASELINE">Datum: </th>
<td><b>Fri, 3 Aug 2012 09:16:26 +0200</b></td>
</tr>
<tr>
<th align="RIGHT" nowrap="nowrap" valign="BASELINE">Von: </th>
<td><a class="moz-txt-link-rfc2396E" href="mailto:ECBGenInf@ecb.int"><b><ecbgeninf ecb.int="ecb.int"></ecbgeninf></b></a></td>
</tr>
<tr>
<th align="RIGHT" nowrap="nowrap" valign="BASELINE">An: </th>
<td><b><br /></b></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<b><br />
<br />
</b><pre><b>Sehr geehrter Herr Dr. Arnold,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Juli 2012.
Generell betrachtet können Sie die "Systemrelevanz" einzelner Finanzinstitutionen anhand von folgender Definition von "Systemrisiko" beurteilen:
Systemrisiko ist das Risiko, dass die Zahlungsunfähigkeit eines Marktteilnehmers dazu führt, dass andere Marktteilnehmer nicht mehr in der Lage sind, ihre Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. In der Folge kann es zu Übertragungseffekten (z. B. in Form von erheblichen Liquiditäts- oder Kreditproblemen) kommen, die eine Bedrohung für die Stabilität des Finanzsystems bzw. für das Vertrauen in das Finanzsystem darstellen. Die Zahlungsunfähigkeit kann operationelle oder finanzielle Ursachen haben. (Quelle: EZB Jahresbericht 2011, S. 252 <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/annrep/ar2011de.pdf">http://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/annrep/ar2011de.pdf</a>)
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die EZB zu Fragen betreffend spezifischen Banken keine Stellungnahme abgeben kann. Was Prüfungsberichte über spanische Banken angeht, ist die EZB für die Veröffentlichung von solchen Berichten nicht verantwortlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die spanischen Behörden. Die spanische Notenbank Banco de España hat bekanntlich zwei internationale Beratungsunternehmen beauftragt, um den Zustand des spanischen Bankensektors zu prüfen. Diese Berichte wurden im Juni veröffentlicht - siehe Links: <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.bde.es/webbde/en/secciones/prensa/info_interes/informe_oliverwymane.pdf">http://www.bde.es/webbde/en/secciones/prensa/info_interes/informe_oliverwymane.pdf</a> und <a class="moz-txt-link-freetext" href="http://www.bde.es/webbde/en/secciones/prensa/info_interes/informe_rolandbergere.pdf">http://www.bde.es/webbde/en/secciones/prensa/info_interes
/inform
e_rolandbergere.pdf</a>
Mit freundlichen Grüßen
EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
Direktion Kommunikation
Abteilung Presse und Information
Kaiserstraße 29
D-60311 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 13 44 74 55
Fax: +49 69 13 44 74 04
E-mail: <a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:info@ecb.europa.eu">info@ecb.europa.eu</a>
-----Original Message-----
From: Robert Arnold
Sent: Tuesday 31 July 2012 13:19
To: Press Office (Email)
Subject: Fragen zum ESM - Kriterien für Systemrelevanz
Sehr geehrte Damen und Herren,
die <a href="https://www.piratenpartei.de/">Piratenpartei</a> zieht mich bei der ESM-Diskussion öfter zu Rate. Dabei
habe ich beispielsweise eine Podiumsdiskussion mit Klaus Regling, dem
designierten Chef des ESM und Prof. Bofinger zum ESM moderiert.
Eine Frage, die mir zentral erscheint, haben beide abgelehnt zu
beantworten und auf die EZB verwiesen: Nämlich die Frage,
1. inwiefern die spanischen Sparkassen (Bankia) systemrelevant sind und
2. allgemein, wann Kreditinstitute als systemrelevant angesehen werden.
Mir scheint diese Frage absolut entscheidend: Die einen Ökonomen
fordern, dass zumindest manche Banken insolvent gehen müssen, um das
Moral Hazard zu verringern. Die anderen Ökonomen sagen: wenn wir sie
pleite gehen lassen, zieht es einen Rattenschwanz nach sich, der (wie im
Fall von Lehman Bros.) erneut die Weltwirtschaft - oder zumindest Europa
- in eine Rezession führen würde.
Laut ESM-Vertrag beauftragt der ESM die Kommission und die EZB unter
anderen die Frage der systemrelevanz zu prüfen.
Daher meine Fragen:
1. Wie beurteilt die EZB die Systemrelevanz der spanischen Banken,
insbesondere der spanischen Sparkassen (Bankia)?
2. Ist der Prüfungsbericht über die spanischen Banken "bereits" fertig?
- Wenn ja: kann ich den bekommen?
3. Anhand welche Kriterien wird die systemrelevanz allgemein geprüft?
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden,
freundliche Grüße,
Robert Arnold.
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</b>
</pre>
</div>
</div>marcus regenberg, Krefeldhttp://www.blogger.com/profile/17642434750415969171noreply@blogger.com