Montag, 18. Juni 2012

Zwangshypotheken des Staates durch Grundschuld auf Omas Häuschen!


von Kopfstaendler Pro @ 2012-06-17 – 14:07:10





Die Grundschuld ist der perverseste Kredit, dem man je zustimmen kann. Also Hände weg von jeglicher Grundschuld.

Wenn der Staat zur Entschuldung, z. B. bei dem Euro-Rettungsschirm, zwangsweise eine Grundschuld/Zwangshypothek auf Euer Eigentum eintragen läßt und diese Grundschuld weiterreicht an die Heuschrecken-Banken, so gehört Euch auch nach Rückzahlung der gesamten Summe und sogar nach Löschung der Grundschuld im Grundbuch Euer Häuschen immer noch nicht.

Ihr müsst selber tätig werden, den "ORIGINAL-Grundschuldbrief" von der Bank zurückzufordern. Macht Euch schlau, bevor die Bundesregierung zuschlagen sollte. Nein, nicht das Häuschen verkaufen, die Grundschuld wird niemals ganz den Gegenwert des Hauses belasten, es ist also immer noch billiger, für Vater Staat einzustehen und dessen idiotische Versprechungen, in den EU-Rettungsschirm einzuzahlen, als das ganze Haus zu verkaufen. Es sei denn, Ihr könntet noch nicht einmal die monatlichen Anteile der Zwangshypothek abstottern. Da wäre guter Rat teuer.

Löst also Eure Grundschulden ab, holt Euch die Originalurkunde bei der Bank zurück.

Achtet auch darauf, dass Ihr sämtliche Grundschuldbriefe im Original erhaltet, wenn Ihr ein altes Objekt kauft und die aufgeführten Grundschuldbriefe aus vorigen Jahrzehnten Euch nicht automatisch ausgehändigt werden. Der Eintrag "Gelöscht" reicht nicht !!!!!

Sollte auf Grund von Schlampereien der vorherige Eigentümer des Hauses, diese Originale nicht mehr besitzen, holt Euch bei den Banken die Bestätigung, dass keine aktive Grundschuld mehr vorhanden ist.