Donnerstag, 11. Oktober 2012

Die Milliardenlüge


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In steter Regelmäßigkeit malen die Medien das Schreckensbild, dass der Steuerzahler für Verluste der EZB haften müsste. Gerade im Zusammenhang mit einer immer wahrscheinlicher werdenden Umschuldung Griechenlands wird beim Bürger damit Angst geschürt und darauf hingewirkt, Angela Merkels Sparpolitik als alternativlos darzustellen. Doch eine Lüge wird nicht wahrer, wenn man sie ständig wiederholt. Die EZB ist eine Zentralbank und keine „Europäische Sparkasse“. Verluste der EZB müssen nicht zwingend durch den Steuerzahler beglichen werden – wer Gegenteiliges behauptet, kolportiert somit eine Milliardenlüge. Von Jens Berger.

Wenn man in den letzten Wochen und Monaten die Zeitungen und Zeitschriften verfolgt hat, stieß man immer wieder auf Beiträge wie beispielsweise den SPIEGEL-Online-Artikel „Was eine Griechen-Pleite jeden Bundesbürger kosten würde“, in denen in düstersten Farben die möglichen finanziellen Belastungen einer Griechenland-Umschuldung ausgemalt werden. Für SPIEGEL-Online-Redakteur Nicolai Kwasniewski steht fest, dass der Steuerzahler für mögliche Verluste des EZB-Systems voll und ganz in die Haftung genommen wird[1]. So berechnet er Lasten in Höhe von bis zu 37 Milliarden Euro, die dem deutschen Steuerzahler ausschließlich aus einer Übernahme der Griechenland-Abschreibungen durch die EZB entstehen würden. Kwasniewski ist kein Einzelfall. Allenthalben liest man heutzutage, dass die Verluste der EZB oder der Bundesbank vom Steuerzahler zu übernehmen seien. Wie kommen die Autoren eigentlich zu diesem Urteil?
Ein Blick in die Satzung der EZB [PDF - 258 KB] verschafft hier Klarheit. Dort heißt es in Artikel 33, Absatz 2:
Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rates aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 an die nationalen Zentralbanken verteilt werden.
Man beachte hier die Formulierung „kann“ – von einem „muss“ ist wohlweislich nicht die Rede. Die Satzung beschränkt die Verlustausgleichspflicht ferner auf die „monetären Einkünfte“. Eine darüber hinausgehende Plicht ist nicht vorgesehen. Anders als die EZB-Satzung sieht das Bundesbankgesetz [PDF - 109 KB] keine Regelung über den Ausgleich von Verlusten vor. Der Frankfurter Professor für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht, Helmut Siekmann, kommentiert [PDF - 267 KB] die Regelung folglich:
Im Bundesbankgesetz fehlt eine Regelung über den Ausgleich von Verlusten. Ohne gesetzliche Anordnung wird man aber eine allgemeine Pflicht des Trägers einer Einrichtung öffentlicher Verwaltung, namentlich auch einer Anstalt, zur Übernahme von Verlusten dieser Einrichtung nicht bejahen können. Einen dahingehenden Satz des ungeschriebenen allgemeinen Verwaltungsrechts gibt es nicht. Entsprechendes gilt für das Staatsorganisationsrecht, auch wenn es durchaus Einstandsrechte und –pflichten in extremen Haushaltsnotlagen der föderativen Partner geben mag. [...] Die Bundesbank ist eine Anstalt ohne Haftung ihres Trägers. [...] Die Anordnung einer Verlustübernahmepflicht könnte in Konflikt mit den Aufgaben einer Währungs- und Notenbank geraten. Sie ist aber auch nicht erforderlich. Fällige Forderungen gegen eine Notenbank stehen rechtlich und ökonomisch der Innehabung von Zentralbankgeld gleich, da eine Notenbank immer liquide ist. Sie kann und darf als einziger Teilnehmer am Wirtschaftsgeschehen die Zahlungsmittel selbst schaffen, mit denen gegen sie gerichtete Forderungen zu begleichen sind.
Zentralbanken sind keine Finanzinstitute, für die das Kreditwesengesetz (KWG) gelten würde. Sie erfüllen eine hoheitliche Aufgabe und sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Gewinn- und Verlustrechnung einer Zentralbank ist daher auch grundsätzlich von den Bilanzen der Geschäftsbanken zu unterscheiden. Bei den geldpolitischen Maßnahmen einer Zentralbank, wie beispielsweise der Liquiditätsversorgung der Geschäftsbanken, fällt immer Gewinn an – dies ist unumgänglich. Freilich kann eine Zentralbank auch Verluste machen, wenn sie beispielsweise ihre Aktiva neu bewerten muss. So machte die Bundesbank in den 1960ern und 1970ern regelmäßig Verluste, da sie durch die ständigen Aufwertungen der D-Mark ihre Dollar-Devisenreserven niedriger bewerten musste.
Im Falle einer Griechenland-Umschuldung wird es jedoch noch etwas komplexer. Die EZB hat Griechenlandanleihen im Nennwert von rund 50 Milliarden Euro in ihren Bilanzen. Diese Papiere stellen eine Forderung des EZB-Systems an den griechischen Staat dar. Würde sie diese Forderungen abschreiben, hätte sie einen Verlust zu verbuchen. Anders als eine Geschäftsbank muss sie diesen Verlust jedoch nicht ausgleichen. Sie könnte den Verlust bis zum Sankt Nimmerleinstag in den Büchern behalten; sie könnte ihn durch einen Sonderposten ausgleichen (schließlich darf eine Zentralbank Geld schaffen); sie könnte ihn aber auch langfristig mit ihren Überschüssen abbauen. Letzteres hat die Bundesbank in den 1960ern und 1970ern in steter Regelmäßigkeit getan. Zwischen 1961 und 1979 konnte die Bundesbank insgesamt nur in vier Jahren Geld an den Bund überweisen[2], da sie in den übrigen Jahren entweder Verluste machte oder die Verlustvorträge mit Überschüssen abbaute. Selbstverständlich musste damals der Bund nicht ein einziges Mal für die Verluste der Bundesbank haften, indem er Steuergelder an die Bundesbank überwies.
In den 1980ern änderte sich dies. Die Aufwertung der D-Mark kam langsam zum Stillstand, und das hohe Zinsniveau sorgte dafür, dass die Gewinne der Bundesbank, die laut Bundesbankgesetz zum Teil an den Staat ausgeschüttet werden müssen, fortan sprudelten. Dies veranlasste konservative Ökonomen zu harscher Kritik, sahen sie in der Gewinnabführung doch ein Inflationsrisiko. Ottmar Issing schrieb3 im Jahre 1985: „Jede Gewinnabführung der Bundesbank an die öffentliche Hand stellt prinzipiell einen Akt der Zentralbankschöpfung dar.“ Wenn eine Gewinnabführung einen Akt der Geldschöpfung darstellt, so würde eine Verlustabführung analog dazu einen Akt der Geldvernichtung darstellen. Wertet man die Abführung von Gewinnen und Verlusten der Zentralbank als geldpolitisches Instrument, so kann auch eine unabhängige Zentralbank ohne weiteres auf dieses Instrument verzichten und die Verluste nach dem Schema, wie Helmut Siekmann es im oben angeführten Zitat anführt, ausgleichen, indem sie das dafür nötige Geld selbst schöpft. Auch die typisch deutsche Angst vor Inflation wäre in diesem Falle unberechtigt, da kein einziger Cent frischen Geldes geschöpft würde, da die Bilanzkorrekturen sich außerhalb der kursierenden Geldmenge abspielen würden.
Wie hier ausgeführt, existiert der häufig erwähnte Ausgleich der Zentralbankverluste durch den Steuerzahler allenfalls in den Köpfen der schreibenden Zunft. An dieser Stelle muss natürlich die Frage gestattet sein, ob die Journalisten und Kommentatoren es nicht besser wissen oder vorsätzlich Lügen streuen. Wenn Letzteres bei einigen Journalisten der Fall sein sollte, muss man natürlich auch nach dem Cui bono fragen – wem nützt es? Die Antwort dürfte nicht schwerfallen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Eurokrise (und hier vor allem die Griechenlandkrise) mittels progressiver Zentralbankpolitik zu entschärfen. Ohne Griechenland- und Eurokrise hätte die Bundesregierung jedoch keinen Hebel mehr, anderen europäischen Ländern ihre neoliberale Politik aufzuzwingen. Nicht nur die Politik, auch Teile der Medien haben anscheinend gar kein Interesse daran, dass Griechenland möglichst schnell wieder auf die Füße kommt. Wann immer diese Medien Krokodilstränen über die Zustände in Griechenland vergießen, so ist dies nur noch blanker Zynismus, fügen sie sich durch ihre Meinungsmache doch nahtlos in die Reihe derer ein, die für die Zustände verantwortlich zeichnen.
[«1] Kwasniewski rechnet auch die „Forderungen“ aus dem Target-2-System zu den Lasten, die der Steuerzahler schlussendlich zu begleichen hätte. Diese Argumentation, die auf Hans Werner Sinns Thesen fußt, ist von vorne bis hinten unsinnig. Da die Thematik jedoch sehr komplex ist und sich nicht ohne einen sehr tiefgreifenden Ausflug in das Rechnungswesen der Zentralbanken vermitteln lässt, verweise ich an dieser Stelle auf die engagierten Artikel des Ökonomen Olaf Storbeck , der sich ausführlich mit Target 2 beschäftigt hat.
[«2] Issing, Ottmar, Öffentliche Finanzen, Kredit und Kapital: Festschrift für Werner Ehrlicher zur Vollendung des 65. Lebensjahres, Duncker & Humblot, 1985, S. 173ff ebd.

ESM + Target-2 - Das Billionengrab



Bund der Steuerzahler e.V. 
(Bayern)
(11.10.2012)


www.stop-esm.org http://www.stop-esm.org

www.target-2.de http://www.target-2.de

Hochzufrieden haben jetzt die Finanzminister der Eurozone den Start des ESM verkündet. Damit beginnt die Transformation der bislang freien Nationen des Euroraums in das von der internationalen Hochfinanz ferngesteuerte quasidiktatorische ESM-Europrotektorat. 
Die Eurokraten selbst geben vor, tapfer gegen Haushaltsdefizite und anonyme Spekulanten anzukämpfen. Bei der „Schlacht um den Euro“ sei Zeit und Geld der „ESM-Bazooka“ nötig. Der ESM werde mit 700 Mrd. Euro Haftungskapital und 500 Mrd. Euro Kreditvolumen dieses Problem lösen: Die schiere Größe dieses Paketes werde jede Spekulation gegen den Euro sinnlos machen. Gleichzeitig werde mit diesen Summen Zeit gewonnen, um nun zielgerichtet die Haushalte der Südländer zu sanieren. Die gesetzlichen Vorgaben des Fiskalpakts würden in Kombination mit den scharfen Bedingungen der ESM-Hilfsmaßnahmen den Schlendrian der finanziell schwachen Euroländer beenden und diese wieder auf Kurs bringen.
All das ist hohles Geschwätz und naive Hoffnung! Verursacher der Krise sind die führenden Politiker und Parteien der Eurozone selbst. Zuerst haben sie die Staatsschuldenkrise des Euroraumes und die daraus hervorgegangene Bankenkrise durch fortgesetzte und rücksichtslose Verletzung der Kriterien des Vertrages von Maastricht verursacht. Dann haben sie diese Krise durch permanente Verletzung des Bail-Out-Verbotes (Quersanierungsverbot) zur Dauerkrise verfestigt. Das für ein geordnetes Funktionieren der Eurozone zentrale Bail-Out-Verbot wurde in sein Gegenteil verkehrt: Eurorettung = Bail-Out: Wir haben grundsätzlich für Schulden anderer Euroländer zu zahlen oder zu garantieren, was schlussendlich auf das Gleiche hinausläuft.
Und das Schlimmste dabei: Die Verursacher der Krise spielen sich nun als Retter auf und behaupten, dies geschehe zum Wohle der Bevölkerung. Dabei treibt sie nur die Angst um, der Euro könne zerbrechen und sie selbst und die ganze aufgeblähte Eurokrakie hinwegfegen. Um dies zu verhindern, wird dem System über die EZB ständig neues Geld zugeführt. Dieses Geld fließt dann im Ergebnis an die Großgläubiger der bankrotten Eurostaaten, was nichts anderes heißt, als dass das Risiko der Finanzierer (Altgläubiger) und der finanzierten Staaten und Banken (etwa in den Club-Med-Ländern) klammheimlich auf den Schultern der völlig ahnungslosen Bürger Deutschlands und LuFiNl abgeladen wird. Denn genau diese sind betroffen, wenn etwa Griechenland zukünftig die Kredite (Rettungsgelder) der EZB oder des ESM nicht zurückzahlt bzw. Garantien in Höhe von hunderten Milliarden gezogen werden.
Pure Illusion sind auch die „Bedingungen und Sanktionen“ von Fiskalpakt und ESM. Der „Sanktionsmechanismus“ des Fiskalpakts ist eine Farce, wie wir das schon vor Monaten unter 

www.fiskalpakt.info kommentiert http://fiskalpakt.info/up/doclist/Fiskalpakt_Konzentrierte_Nur-Kommentierung.pdf

haben. Das gleiche gilt für die Kontrollen, Bedingungen und „Sanktionen“ des ESM. Die gleichen Leute und Gruppen, die schon nicht in der Lage waren, die Kriterien von Maastricht und das Bail-Out-Verbot einzuhalten und durchzusetzen, sind nun für die „Staatensanktionierung“ nach Fiskalpakt und ESM zuständig - eine ganze Herde von Böcken im Irrgarten des Euro! Nur völlige Naivlinge können glauben, dass diese Bedingungen und Sanktionen im Ernstfall umgesetzt werden. Das alles ist nur Lug und Trug für Leichtgläubige und Sand in den Augen der misstrauischen Bevölkerung.
Die Vorstellung, dass sich hier zukünftig irgendetwas zum Positiven ändern werde, ist absurd. Beispielweise ist Griechenland bei nüchterner kaufmännischer Betrachtung unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten seit Jahren bankrott und es ist völlig unmöglich, dass es sich unter den bestehenden Bedingungen jemals wieder erholen wird. Es bleibt ein Fass ohne Boden, da mögen die Troika, die EU-Kommission, Frau Merkel oder Herr Schäuble und alle sonstigen „Euroretter“ sagen, was sie wollen. Die nackten Zahlen (1) und Fakten (2) sprechen gegen Griechenland, nicht in erster Linie gegen den griechischen Bürger, sondern die Art und Weise wie dieser Staat geführt wird. Frau Merkel selbst rettet folgerichtig weder den Euro noch die Griechen, sondern das politische Euro-Establishment und damit ihren eigenen Kopf. 
Griechenland (hier lediglich beispielhaft herausgegriffen für ähnliche Zustände in anderen schwachen Euroländern) hätte – wie wir schon am 

06.02.2012 an die Bundesbank http://www.target-2.de/up/datei/buba_endfassung_06.02.2012_2.pdf

(dort Seite 29) geschrieben haben - längst den Euro verlassen und alle Zins und Tilgungszahlungen an seine Gläubiger komplett einstellen müssen, um damit eine Basis für einen Neustart zu schaffen.(3) Das wäre zweifelfrei schon 2010 für Griechenland die bessere Alternative gewesen, wie dies erst jüngst auch 

Prof. Ulrich Hege und Dr. Harald Rau in der FAZ überzeugend aufgezeigt haben http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=eurokrise%20%20%20%20warum%20ein%20schuldenschnitt%20die%20bessere%20l%C3%B6sung%20ist%20%20%0D%0A%0D%0A13&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCgQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html&ei=rJJ2UJunBIaEhQeA94CYBg&usg=AFQjCNGLfQokvaFRkZ4VzROlGhuN9j4Jxg

. (4) Seither sparen und tilgen sich - auch mit deutschem Geld - die Griechen zugrunde. Aber ihre Gläubiger werden sie so niemals los. Die Griechen müssen aus dem Euro raus, ihre Gläubiger selbst abschütteln und auf eigene Rechnung und nach eigenen Vorstellungen ihren Staat wieder aufbauen, gut oder schlecht, wie sie es vermögen oder wie es ihnen gefällt. Wir Deutschen haben damit nichts tun und sollten uns überhaupt nicht in fremde Angelegenheiten mischen. Das schadet uns nur – politisch und finanziell! Sobald die Griechen aus dem Euro austreten, erübrigen sich auch Demonstrationen (40.000 Demonstranten am 09.10.2012 in Athen!) gegen die Kanzlerin und die Deutschen. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, welchen Vorteil Griechenland daraus haben sollte, weiter im Euro zu verbleiben. Das ist schlicht eine Verrücktheit und dient nur der führenden Klasse in Griechenland, die alle Vorteile des Euro gnadenlos abschöpft und außer Landes schafft. 
Target-2
Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, verdrängt die Laienspielerschar, die sich deutsche Regierung nennt, vollkommen die verheerenden Wirkungen von Target-2. Es ist geradezu lachhaft Target-2 in der bisherigen Form zu verteidigen, anstatt zumindest den tickenden Zünder dieser 

finanziellen Atombombe http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=target-2%20atombombe&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.mmnews.de%2Findex.php%2Fwirtschaft%2F9560-target2-die-finanzielle-atombombe&ei=to12UN6wJsfa4QS1j4DYDA&usg=AFQjCNFialI397Owlkyn2jf_Uxqwla7Ovw

sofort abzuschalten. Wir haben uns dazu schon vielfach auf unserer speziellen Website 

www.target-2.de http://www.target-2.de

und über 

MMnews http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=target-2%20atombombe&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.mmnews.de%2Findex.php%2Fwirtschaft%2F9560-target2-die-finanzielle-atombombe&ei=to12UN6wJsfa4QS1j4DYDA&usg=AFQjCNFialI397Owlkyn2jf_Uxqwla7Ovw

geäußert. 
Seit der bahnbrechenden Arbeit des Währungsspezialisten 

Prof. Peter Garber http://www.target-2.de/up/datei/der_target_mechanismus_.pdf

aus dem Jahre 1998 (Der Target-Mechanismus: Wird er eine Krise in Phase III verbreiten oder unterdrücken) (5) sind die hochexplosiven Gefahren von Target bekannt. Prof. Hans-Werner Sinn hat dieses Thema ab 2010 auch einer breiten deutschen Öffentlichkeit bekannt gemacht und sich erst jüngst wieder in seinem Buch „Die Target-Falle“ zum Thema geäußert. (6) Zum Dank dafür wird ihm von Prof. Bert Rürup (7) - der wenig bis nichts zu begreifen scheint - „irritierender missionarischer Eifer“ vorgeworfen.(8) Und an dieses abwiegelnde Gerede sollen die deutschen Bürger offenbar solange glauben, bis ihnen der ganze „Laden Deutschland“ durch Explosion von Target-2 um die Ohren fliegt. Aber bis dahin werden sich dann die Merkels, Schäubles und Rürups dieser Welt längst irgendwohin abgesetzt haben bzw. die (alternativlose) Misere anderen in die Schuhe schieben. 
Target-2 (T2) ist die Herzkammer des Eurosystems und damit zentraler Mechanismus der Eurokrise. Es ist inzwischen in eine Kreditmaschine zur unlimitierten Finanzierung von Leistungsbilanzdefiziten schwacher Euroländer umfunktioniert worden. Wie das funktioniert, haben wir vor langem am Beispiel 

„Gyros/Michl“ auf einer Seite dargestellt http://www.target-2.de/up/datei/target_2_kurzfassung____pluenderung_der_bundesbank_22.02.2012_stand_09.03.2012.pdf

. Kurz zusammengefasst: Unter den Augen der Bundesregierung und insbesondere des deutschen Finanzministeriums kaufen Euro-Pleitestaaten (bzw. deren Rechtssubjekte) in Deutschland ein, die Bundesbank bezahlt und erhält zum Ausgleich einen weitgehend wertlosen und nicht durchsetzbaren Schuldschein gegen die EZB. Würde Ihnen so eine „Bezahlung“ genügen? Sicher nicht!
Stellen Sie sich vor, 17 Firmen aus verschiedenen Ländern, mit höchst unterschiedlicher Größe, Leistungsfähigkeit, Verschuldungsgrad und völlig unterschiedlicher Firmenkultur und Sprache - darunter eine Firma namens Bundesbank - schließen sich zu einem reinen Abrechnungsverbund (nicht Konzernverbund!) zusammen. Sie vereinbaren ausdrückliche Beibehaltung der absoluten finanziellen Eigenverantwortlichkeit jeder Firma und als wichtigsten und zentralen Punkt des Systems, dass niemals und unter keinen Umständen innerhalb des Systems eine Firma für die andere zu haften habe (Bail-Out-Verbot). Nun gründen sie eine Abrechnungszentrale (EZB), kreieren das automatisierte Abrechnungssystem (Target-2) und schließlich wird unter diesen Prämissen der Abrechnungsbetrieb aufgenommen und läuft 8 Jahre einwandfrei (von 1999 – 2007). Dann wird plötzlich offenbar, dass einige der Firmen massive Zahlungsprobleme haben. Unter diesem Druck fangen sie an hemmungslos und vertragswidrig das Abrechnungssystem T2 in ein gewillkürtes Kreditsystem umzuwandeln. Verabredungswidrig finanzieren sie darüber ihre Warenzufuhr, indem sie zwar bestellen aber nicht bezahlen, sondern grundsätzlich bei der Firma Bundesbank anschreiben (9) lassen: Formhalber hinterlegen sie bei der Abrechnungsstelle EZB (die von ihnen dominiert wird) weitgehend wertlose Sicherheiten. Dies führt nun dazu, dass die Kasse der Firma Bundesbank (die letztlich den Bundesbürgern gehört) systematisch geplündert wird. Den gewillkürten Abflüssen entsprechen die sogenannten positiven T2-Forderungen. Was passiert ist, macht die folgende Zahlenreihe der ansteigenden Target-2-Forderungen der Bundesbank gegen die EZB deutlich:

Bis Juni 

2007 

€ 0 

(ausgeglichenes Konto)

Bis Dezember 

2007 

€ 100 Milliarden 

(Rauch steigt auf, Brandgefahr)

Bis Januar 

2009 

€ 150 Milliarden 

(erste Flammen steigen auf)

Bis Januar 

2010 

€ 300 Milliarden 

(ein Jahresbundeshaushalt ist verbrannt)

Bis Oktober

2011 

€ 500 Milliarden 

(das Haus brennt lichterloh)

Bis August 

2012 

€ 751 Milliarden 

(sprachloses Entsetzen!)

Im Normalfall hätte jede halbwegs noch verantwortungsbewusste Geschäftsleitung einer Firma, die merkt, dass aus ihrer Kasse vereinbarungswidrig 100 Milliarden Euro (!) herausgebrochen wurden, die Reißleine gezogen. Sie hätte das Abrechnungssystem sofort aus wichtigem Grund unter Hinweis auf den Vertragszweck (bloße Abrechnung) und die verbindlichen Vertragsgrundlagen (No Bail-Out) aufgekündigt/verlassen und gleichzeitig die Rückführung der € 100 Milliarden ultimativ gefordert. (10) 
Doch handelt sie nicht und lässt die Dinge treiben, begeht sie fortgesetzte Untreue gegenüber ihren Kapitaleignern und zwar in der ungeheuerlichen Höhe von mehr als einer dreiviertel Billion Euro, also dem 2 ½-fachen des Bundeshaushalts der BRD. Dem nichtjuristischen Leser sei mitgeteilt, dass Untreue in einem derartigen Fall schon dann vorliegt, wenn die Rückzahlung/Schuldtilgung des nicht verhinderten Geldabflusses gefährdet sein könnte (was im Falle Griechenlands als sicher anzunehmen ist). In solchen Fällen ist die Geschäftsleitung grundsätzlich ohne Wenn und Aber verpflichtet, unberechtigte bzw. ungedeckte Zwangsabbuchungen frühestmöglich zu unterbinden um eben solche Gefahren zu vermeiden. 
Heute stellen sich die Verantwortlichen u.a. die deutsche Regierung hin und behaupten dreist und frech, so streng sei das mit der „bloßen Abrechnung“ und dem „Bail-Out-Verbot“ gar nicht gemeint gewesen und ohne entsprechende Kontoüberziehungen bei der Bundesbank könne das Eurosystem überhaupt nicht funktionieren bzw. wäre dieses schon längst zusammengebrochen. Diese Aussage bedeutet nichts anderes, als dass Target-2 die Herzkammer des Eurosystems ist. Daraus lässt sich folgende Feststellung herleiten:
1. Das Eurosystem ist ohne Dauer-Subventionierung durch Deutschland nicht lebensfähig!
2. Nicht fehlende Rettungsmaßnahmen werden den Euro zerstören und dann die Target-2-Drohverlust in Totalverluste umwandeln (das Erpressungs-Totschlag-Argument der Eurokraken), sondern vielmehr wird Target-2 seinerseits, aufgrund des fortgesetzten Missbrauchs, das Eurosystem zerstören. Genau darauf läuft die zutreffende 

Argumentation von Prof. Peter Garber http://www.target-2.de/up/datei/der_target_mechanismus_.pdf

seit 14 Jahren hinaus. 
So oder so, die Bundesbank ist ruiniert und 750 Mrd. Euro sind verloren! Aber eines steht dennoch fest: Bricht das Eurosystem, wird sich Deutschland am schnellsten erholen, die Bundesbank rekapitalisieren und solche Jahrhundertfehler sicher nicht wiederholen. Insofern haben die anderen Euroländer, mit Ausnahme der Niederlande und Finnlands, inzwischen weit mehr zu verlieren als Deutschland und deshalb sitzen wir auch nicht unentrinnbar in der Falle: Deutschland wird zwar ungeheuer viel Geld verlieren aber dennoch wieder schnell auf die Beine kommen. Aber die diebischen Elstern des Target-2-Systems verlieren ihre Zukunft auf Jahrzehnte. Eine neue und entschlossenere Regierung sollte in der Lage sein, diese Botschaft in aller Deutlichkeit zu vermitteln. In der bisherigen Weise kann es jedenfalls nicht weitergehen und das wird die Masse der Deutschen alsbald erkennen.
Wir halten also die “tolerierte Plünderung“ der Bundesbank für kriminell und haben uns deshalb vor Monaten schon der Strafanzeige von Prof. Bernd Schünemann gegen Vorstände der deutschen Bundesbank angeschlossen. In der Anlage überreichen wir ein weiteres Statement von Prof. Schünemann. In Kürze werden wir Ihnen zusätzlich die inzwischen erfolgte Erweiterung und Ergänzung der Target-2-Strafanzeige durch Prof. Schünemann in vereinfachter Form vorlegen.
Natürlich wird unsere Aktion 

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fortgesetzt. Sie umfasst, worauf wir immer hingewiesen haben, weiterhin die Forderung nach sofortigem Stop von Target-2 (respektive die Forderung nach Hinterlegung direkter und werthaltiger Sicherheiten für jede zukünftige Target-2-Transaktion unmittelbar bei der Bundesbank). 
Das Ausfallrisiko aus Target-2 ist – zusätzlich zur angeblich erfolgten „Begrenzung“ der ESM-Haftungsrisiken durch das BVerfG auf „nur“ 190 Mrd. Euro - inzwischen schon auf über 751 Mrd. Euro angestiegen und steigt unaufhaltsam weiter. Die EZB und unsere superschlaue Regierung „retten“ den Euro (besser gesagt, ihre eigenen Positionen), indem sie auf unsere Kosten und unser Risiko(!) bankrotten Euroländern „Finanzhilfen gewähren“. Diese Rettungsgelder dienen nicht etwa dem Volk, sondern den Alt- und Großgläubigern der schwachen Euroländer. Deren Zins- und Tilgungsforderungen aus risikobehafteten Staatsanleihen werden durch Risikoumwälzung u.a. auf die Gesamtheit der deutschen Bürger verlagert. Aber ein erheblicher Teil dieser angeblichen „Rettungsgelder“ geht daneben im völlig undurchsichtigen „Euro-Rettungssystem“ via Target-2 zur Finanzierung weiteren defizitären Konsums der Club-Med-Länder und durch Kapitalflucht verloren. Zahlmeister: Die Deutsche Bundesbank! So befeuert Target-2 fortwährend die Krise indem es ständig 
weitere Rettungsmaßnahmen erzwingt. Die Bundesregierung findet, das sei in Ordnung. Wir denken, solange dieser finanzielle T2-Wahnsinn andauert, sind alle ernsthaften Euro-Rettungsmaßnahmen umsonst und führen a) nach erfolgter Plünderung der Bundesbank, b) zur unmittelbaren Gefährdung des Privatvermögens aller deutschen Bürger und c) zur völligen Einengung des finanziellen Gestaltungspielraums des Bundeshaushalts. Dies wird auf Dauer gesehen insbesondere auf die bedürftigen Bevölkerungsschichten unseres Landes voll durchschlagen. Denn töricht ist der Satz, „wer nichts hat, hat nichts zu verlieren“. In einem Sozialstaat gibt es für Bedürftige viel zu verlieren!
Wenn Sie mit all dem nicht einverstanden sind, zeichnen Sie – sofern noch nicht geschehen – 

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und veranlassen Sie auch Ihre Freunde, Nachbarn und Kollegen gleiches zu tun. Bitte verteilen Sie dies Schreiben so weit wie möglich (Ihren Abgeordneten nicht vergessen!), damit unsere Zeichnerzahlen weiter ansteigen und die notwendige Aufklärung zügig fortschreitet. In ihren Auswirkungen hängen ESM und Target-2, wie aufgezeigt, untrennbar zusammen und überfordern Deutschland schon bei weitem. Niemals hat die deutsche Bevölkerung Gelegenheit gehabt der ESM-Diktatur und der Plünderung der Bundesbank über Target-2 zuzustimmen. Deshalb erachten wir alle politisch motivierten und gesteuerten Euro-Rettungsaktionen über ESM und Target-2 grundsätzlich für rechtswidrig. Sie bewirken nur eines: Sie zerstören nachhaltig die Finanzen Deutschlands und bringen damit für unsere Bürger zukünftig ausschließlich riesenhafte Probleme und Verluste. 
Deshalb gilt weiterhin

www.stop-esm.org http://www.stop-esm.org

Mit freundlichen Grüßen

Rolf von Hohenhau
(Präsident)
Bund der Steuerzahler (Bayern)
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1 Thilo Sarrazin,“ Europa braucht den Euro nicht“ (Seite 175 - 180, 179) 
2 Petros Markaris, „Finstere Zeiten“ (u.a. Seite 31 ff.)
3 Siehe auch, „Target-2: Die Plünderung der Bundesbank“ unter 

www.target-2.de http://www.target-2.de/

4 Prof. Harald Hau, Dr. Ulrich Hege, Warum ein Schuldenschnitt die bessere Lösung ist, 

FAZ 14.09.2012, Seite 14 http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=faz%20warum%20ein%20schuldenschnitt%20die%20bessere%20l%C3%B6sung%20ist&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feurokrise-warum-ein-schuldenschnitt-die-bessere-loesung-ist-11889009.html&ei=5ot2UIvKNKbT4QSY24GwCA&usg=AFQjCNGLfQokvaFRkZ4VzROlGhuN9j4Jxg

5 Im Original: Prof. Peter Garber, „

The TARGET mechanism http://www.target-2.de/up/datei/target_mechanism.pdf

“ (USA 1998/1999)
6 Prof. Hans-Werner Sinn, „Die Target-Falle“ 
7 Ehemaliger „Wirtschaftsweiser“
8 „

Streit um Target-Thesen http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=strei%20um%20target%20thesen&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CCsQqQIwAA&url=http%3A%2F%2Fwww.faz.net%2Faktuell%2Fwirtschaft%2Feuropas-schuldenkrise%2Fifo-praesident-sinn-streit-um-target-thesen-11918652.html&ei=2Ip2UPqaL9D04QTA1ICICg&usg=AFQjCNHo_wUmYPdXINNuaM2CXUvBnEByCA

“ , in FAZ vom 08.10.2012, 
9 Siehe unser Beispiel von der „Club-Med-Bar“ im Artikel „

Die Plünderung der Bundesbank http://www.target-2.de/up/datei/target_2_kurzfassung____pluenderung_der_bundesbank_22.02.2012_stand_09.03.2012.pdf

Die Entwicklung der Targetsalden – eine Untreue zum Nachteil der
Bundesbank?
(11.10.2012)
Von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, Universität München
Bis Anfang 2011 konnten mit dem Akronym TARGET-2, mit dem der Geldverkehr zwischen
den einzelnen nationalen Notenbanken im Eurosystem bezeichnet wird, nur die im
internationalen Zahlungsverkehr Tätigen und einige weitere Eingeweihte etwas anfangen.
Inzwischen wissen jedenfalls die politisch Interessierten, dass dieses ursprünglich technische
Instrument, bei dem sich die zahllosen grenzüberschreitenden Transaktionen bis 2006 im
Wesentlichen neutralisierten, eine gigantische Schlagseite entwickelt hat: Während vor
allem die GIIPS-Staaten Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien über die EZB als
Clearingstelle rund 1000 Milliarden € schuldig geblieben sind, haben die „Nordstaaten“
Deutschland, Finnland, Niederlande und Luxemburg Aktivsalden in derselben Höhe mit einer
der Bundesbank per August 2012 zustehenden Forderung über rund 750 Milliarden € als
„dicker Bertha“. Wie war das möglich, und was bedeutet es für die Bundesbank?
Die Befugnis der nationalen Notenbanken, über das automatisierte, täglich Millionen von
Bewegungen abwickelnde Target-2-System andere Notenbanken zu Zahlungen zu
veranlassen, war ursprünglich an die Gestellung von Sicherheiten mindestens auf der
Bonitätsstufe „A-“ gebunden. Nachdem der EZB-Rat zwischen Oktober 2008 und Juli 2011
diesen Schwellenwert zunächst drastisch auf „BBB-“ absenkte und dann im Verkehr mit
Griechenland, Irland und Portugal vollständig aufhob, konnte das Verrechnungssystem
TARGET-2 von den GIIPS-Staaten faktisch in eine Kreditbeschaffungsmaschine umgewandelt
werden, die von dem Leiter des Münchener ifo-Instituts, Hans Werner Sinn, als „heimlicher
Rettungsschirm“ qualifiziert worden ist.
Da die (formal gegen die EZB gerichtete) Target-2-Forderung den bei weitem größten
Bilanzposten der Bundesbank ausmacht, die dafür bei den Notenbanken der
Schuldnerländer gestellten Sicherheiten aber zu einem im Einzelnen nicht bekannten, mit
Sicherheit erheblichen Teil dubios sind und im Falle einer Auflösung des Eurosystems kaum
verwertbar sein dürften, befindet sich die Bundesrepublik politisch in einer Situation der
Erpressbarkeit, aus der schwer ein Ausweg zu finden ist (bekanntlich hat der britische
Außenminister William Hague die gegenwärtige Situation des Euro mit einem „brennenden
Haus ohne Ausgang“ verglichen) : Sie muss das gegenwärtige Währungssystem à tout prix
aufrechterhalten, damit die Bundesbank nicht ihre Target-2-Forderung von 750 Mrd. € (bei
einem Grundkapital von gerade einmal 2,5 Mrd. €!) abschreiben und vom Steuerzahler
rekapitalisiert werden muss.
Dadurch erklärt sich vermutlich das stereotype Verhalten der Bundesregierung, Forderungen
nach der Schaffung weiterer oder der Erhöhung konzipierter „Rettungsschirme“ zunächst
eine klare Absage zu erteilen, um ihnen nach einer gewissen Schamfrist dann doch
nachzugeben.
Nachdem sich die Bundesbank Anfang 2011, als die schon damals äußerst prekäre Situation
(wenngleich der positive Target-2-Saldo damals nur gut die Hälfte des heutigen ausmachte!)
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von Hans Werner Sinn erstmal öffentlich gemacht wurde, zunächst um eine Beschönigung
der Situation bemühte (mit der wunderbar euphemistischen Wendung, TARGET-2-Salden
stellten für die einzelnen nationalen Notenbanken „keine eigenständigen Risiken dar“), hat
ihr seit 1.4.2011 amtierender Präsident Jens Weidmann durch die spürbare Erhöhung der
Wagnisrückstellung in der von ihm unterschriebenen Bilanz 2011, durch einen in der Presse
kolportierten Brief an den EZB-Präsidenten Mario Draghi, in Interviews und einem
Gastbeitrag für die Presse sowie zuletzt in seinem Chatham-House-Vortrag „Rebalancing
Europe“ am 28.3.2012 die Risiken der exorbitanten „Spreizung“ der Target-2-Salden und der
unzulänglichen Absicherung der Target-2-Forderungen ebenso eingeräumt, wie er betont
hat, dass immer höhere „Brandmauern“ nicht die Probleme lösen, sondern nur Zeit kaufen
(!) können.
Während das Haus noch brennt und die propagierten, für die Bewohner der Beletage
äußerst kostspieligen Maßnahmen den Brand nicht löschen, sondern nur Zeit für andere
Maßnahmen der Bewohner im Souterrain gewinnen können, von denen überdies ungewiss
ist, ob sie von diesen ergriffen werden und wie sie wirken, verspürt man normalerweise
wenig Neigung, nach der Brandursache (Selbstentzündung oder Brandstiftung?) zu fragen.
Aber (um in Hagues Bild zu bleiben) wenn der „Hausmeister“ (die Bundeskanzlerin) neue
teure Maßnahmen für alternativlos erklärt, besteht Veranlassung, über die Qualität seines
bisherigen Brandmanagements nachzudenken, was in einem Rechtsstaat eine Rechtsfrage ist
und (wenn es um die Kontrolle des Hausmeisters geht) in letzter Konsequenz eine
Strafrechtsfrage. War denn die Umfunktionierung des Target-2-Systems in einen faktischen
Rettungsschirm als der für die Bundesbank besonders gefährliche Brandherd eine
unabwendbare „Naturkatastrophe“ im Sinne von Art. 122 Abs. 2 AEUV oder hätte der
Hausmeister diese Zündelei im Souterrain vielleicht eindämmen können?
Weil die Umfunktionierung des Target-2-Systems und die Explosion der unzulänglich
besicherten Target-2-Forderungen der Bundesbank (zumindest deren Größenordnung) erst
durch die Beschlüsse des EZB-Rats über die Herabsetzung der für die Sicherheiten
geltenden Ratingschwellen ermöglicht worden sind, hätte die Bundesrepublik als
Hauptleidtragende gegen diese Beschlüsse vorgehen müssen – und auch können, nämlich
durch die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen die EZB-Beschlüsse beim EuGH gem. Art.
263 Abs. 1 und 2 AEUV unter gleichzeitiger Erwirkung einer einstweiligen Anordnung des
EuGH-Präsidenten über deren Aussetzung gem. Art. 84 § 2 der Verfahrensordnung des
EuGH. Wie gut so etwas funktionieren kann, zeigte sich etwa 1990 anlässlich des deutschen
Gesetzes über Gebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren
Lastfahrzeugen, als die Europäische Kommission binnen 5 Tagen eine einstweilige
Anordnung gegen die Bundesrepublik erwirkte, die Erhebung der vorgesehenen
Straßenbenutzungsgebühr auszusetzen. Und dieses Vorgehen wäre auch erfolgversprechend
gewesen, weil die Absenkung des Sicherheitenniveaus in der deutlichen Absicht, die
Umfunktionierung des Target-2-Systems zu einem faktischen Rettungsschirm zu
ermöglichen, gegen das Verbot eines Bail out und der monetären Haushaltsfinanzierung in
den Art. 123, 125 AEUV verstieß und auch das oberste Ziel der Preisstabilität (Art. 127, 282
AEUV) hinter die nachrangigen weiteren Ziele wie die Unterstützung der Wirtschaftspolitik
zurücksetzte.
Dass die Bundesregierung innerstaatlich zur Beschreitung dieses Rechtsweges verpflichtet
war, folgt aus der Unaufgebbarkeit der Haushaltsautonomie des Bundestages und der
Unübertragbarkeit seiner Gesamtverantwortung entsprechend der grundlegenden
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zum vorläufigen
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Rettungsschirm EFSF vom 7.9.2011, nach deren Rdn. 127 selbst der Bundestag deshalb
„einem intergouvernemental oder supranational vereinbarten, nicht an strikte Vorgaben
gebundenen und in seinen Auswirkungen nicht begrenzten Bürgschafts- oder
Leistungsautomatismen nicht zustimmen darf, der nach Ingangsetzung seiner Kontrolle und
Einwirkung entzogen ist“. Weil es für die Target-2-Salden aber nach der eigenen Erklärung
des Bundesfinanzministeriums vom 26.3.2012 „aus ökonomischer Sicht prinzipiell keine
Obergrenze“ und „keine ex ante-Limitierungen“ gibt, hätte die Entfesselung des TARGET-2-
Automatismus (!) vermöge der EZB-Beschlüsse, durch die praktisch die Notenbanken der
GIIPS-Staaten anstelle deutscher Instanzen über die Höhe der Kreditgewährung seitens der
Bundesbank entscheiden und diese schon heute mit 750 Milliarden € auf das Vielfache der
vom Bundestag gebilligten Rettungsengagements gesteigert haben, nicht einmal vom
Bundestag bewilligt werden können – umso weniger von der Bundesregierung durch den
Verzicht auf die Nichtigkeitsklage zum EuGH. Dieser Verzicht wäre deshalb selbst als
wohlerwogene europapolitische Entscheidung nicht von der Einschätzungsprärogative der
Bundesregierung gedeckt gewesen, weil die Duldung des beschriebenen Automatismus
außerhalb ihrer Kompetenzen gelegen hätte.
Diese verfassungsrechtlichen Überlegungen berühren auch das Strafrecht, weil die
Bundeskanzlerin und die Bundesminister selbstverständlich den Nutzen des deutschen
Volkes zu mehren und nicht zu schmälern haben und deshalb grundsätzlich den
Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) erfüllen könnten. Freilich ist es denkbar, dass die
Bundesregierung die Tragweite der EZB-Beschlüsse nicht überblickt hat, so dass es am
subjektiven Tatbestand fehlen würde. Aber damit verschiebt sich die weitere Prüfung auf
den Vorstand der Deutschen Bundesbank, der gem. Art. 88 GG i. V. m. § 13 Abs. 1 und § 7
Abs. 1 BBankG die Bundesregierung zu beraten und mit den notwendigen Informationen zu
versorgen hat. Überdies dürfte die Bundesbank zur Erhebung einer eigenen
Nichtigkeitsklage zum EuGH befugt und deshalb auch verpflichtet gewesen sein. Sollte dies
in Kenntnis aller Bewandtnisse vorsätzlich unterlassen worden sein, käme für die dafür
Verantwortlichen als strafrechtliche Konstruktionsmöglichkeit eine Untreue sowohl in
unmittelbarer als auch in mittelbarer Täterschaft durch Benutzung der Mitglieder der
Bundesregierung als blinder Werkzeuge in Betracht. Es hat deshalb den Anschein, dass es
hinsichtlich der Brandursachen noch vieles aufzuklären gilt. Und um abschließend in diesem
Bild zu bleiben: Diese Aufklärung liegt ja im eigenen Interesse des Hausmeisters und seiner
sachkundigen Gehilfen, damit seine Behauptung der Alternativenlosigkeit der von ihm
propagierten, weiteren kostspieligen Maßnahmen glaubhaft wirkt.