Freitag, 15. Juni 2012

EU-Datenschützer warnen vor intelligenten Stromzählern


Netzwelt-Ticker

Von Felix Knoke

DPA

Intelligenter Stromzähler (Archivbild): Kritiker warnen vor Missbrauch der Daten

Bis 2020 will die EU intelligente Strom- und Gaszähler in allen Haushalten sehen - für den europäischen Datenschutzbeauftragten gibt es bis dahin noch viel zu tun. Außerdem im Überblick: die Kundenjäger der Telekom, viele ausgestreckte Zeigefinger und kritikwürdige Retina-Displays.


Mit klaren Worten kritisiert der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx die Einführung intelligenter Strom- und Gaszähler, wie sie die EU-Kommission für die Mitgliedstaaten fordert. In einer Stellungnahme (PDF, 111 KB) erklärte Hustinx, aus den erfassten Daten ließen sich Rückschlüsse auf "häusliche Aktivitäten" ziehen. Schließlich würden die Daten nicht nur erhoben, sondern auch gesammelt. Diese Informationen könnten missbraucht werden, zum Beispiel für Werbezwecke oder unfaire Wettbewerbsvorteile. Im Lichte dieser Risiken, heißt es in einer Pressemitteilung (PDF, 39 KB),begrüße Hustinx die Bemühungen der Kommission, den Mitgliedstaaten Hilfestellung zu geben. Gleichzeitig bemängelte der Datenschützer, dass die Kommission in ihrer Empfehlung selbst keine bessere Hilfestellung gegeben habe. Hustinx Stellvertreter Giovanni Buttarelli erhofft sich nun eine Gesetzgebung, die Netzbetreiber verpflichten würde, Datenschutzverstöße zu melden.

Im März hat die Kommission vorgeschlagen, intelligente Messsysteme einzuführen. Die Einführung ist für das Jahr 2020 vorgesehen, gesetzt den Fall, dass sich die Umstellung tatsächlich rechnet. Eine Bewertung von Kosten und Nutzen soll von allen Mitgliedstaaten bis zum 3. September 2012 durchgeführt werden.

Kundenjagd: Verträge aus dem Nichts

Die Telekom darf Verbrauchern keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben schicken, ohne dass es überhaupt einen verbindlichen Auftrag gab. Das meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der erfolgreich gegen diese Praxis der Deutschen Telekom geklagt hatte. Der VZBV nennt zwei Verbraucherfälle: Ein Kunde bekam nach einem einfachen Beratungsgespräch eine "Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag". Und ein Nicht-Kunde erhielt nach einem Werbeanruf ein Begrüßungsschreiben "Ihr Wechsel zur Telekom" - obwohl gar kein derartiger Auftrag erteilt worden war. Das Oberlandesgericht Köln sah in dieser Praxis eine unzumutbare Belästigung. (AZ 6 U 199/11)

Warnung nach TweetGif-HackWer bei Twitter in der Vergangenheit den Dienst TweetGif benutzt hat, sollte die App in seinen Kontoeinstellungen deaktivieren. Ansonsten könnten sich Dritte mit gestohlenen Daten möglicherweise Zugang zu dem Account verschaffen, warnt Heise Online. Über TweetGif können Twitter-Nutzer animierte Bilder austauschen, müssen dem Anbieter dafür aber Zugriff auf ihr Konto gewähren. TweetGif erhält dafür einen eigenen Zugangscode, Token genannt. Etwa 8000 dieser Tokens sind nach einem Hackerangriff auf die Datenbank von TweetGif ins Netz gelangt. (dpa/juh)

Pointerpointer und Zeigerpointer

Als David Copperfield in den achtziger Jahren im Fernsehen Kinder dazu aufforderte, ein Symbol auf dem Fernseher mit dem Finger zu markieren, das er danach freilich auch richtig identifizierte, schaffte er, wovon Interface-Designer noch immer träumen: die Trennung von Mensch und Maschine zu überwinden durch ferngeistige Gedankenübertragung - und ein wenig Taschenspieler-Mathe. Die Website Pointerpointer.com kann das auch mit einfacheren Mitteln und einer Bildersammlung von begeistert mit dem Zeigefinger ins Nichts zeigenden Menschen.

Leute, die ins Nichts - oder vielmehr auf eine Leerstelle - zeigen, das fand schon das österreichische Künstlerkollektiv Monochrom seltsam. Mit der Zeigerpointer-Ausstellungversuchen sie sich an einer Sammlung dieser Journalismus-Trope: stumpf auf die Abwesenheit von Interessantem zeigende Menschen.